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EEG


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Rezension von

Mandy Hrube

EEG Der Kommentar „EEG“, herausgegeben von den Rechtsanwälten Dr. Klaus Greb und Dr. Marius Boewe, ist eine Neuerscheinung zum EEG 2017. Er stellt damit die erste Printversion der Herausgeber zum EEG dar. Zuvor haben sie bereits mehrere Editionen des BeckOK zum EEG 2012 und zum EEG 2014 veröffentlicht. Die Neuerscheinung setzt sich insbesondere vertieft mit den Neuerungen auseinander, die mit der detaillierten und aufwendigen Novellierung des EEG zum 01.01.2017 einhergegangen sind. Dazu zählen insbesondere die Kommentierungen zum wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren für größere Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen, Biomasseanlagen und für technologieneutrale Ausschreibungen, die dazu führen, dass seit 2017 die Höhe der Vergütung der genannten erneuerbaren Energiequellen nicht mehr gesetzlich festgelegt wird. Das Werk beginnt mit Vorbemerkungen zum EEG, welche thematisch in sechs Abschnitte unterteilt sind. Neben einer Einleitung sind dabei Ausführungen zu der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) zu finden. Auch ein Exkurs zum EU ETS und Ausführungen zum Rahmenwerk 2030 und zum Windpaket 2016 sind enthalten. Der Abschnitt schließt mit einem Ausblick, der die Zukunft des europäischen EE-Systems näher beleuchtet. Dem Leser wird dadurch ein breiter Überblick über die Entwicklung und Förderung des Rechts der erneuerbaren Energien geliefert. Nach den Vorbemerkungen werden sodann die einzelnen Normen des EEG von unterschiedlichen Bearbeitern umfassend kommentiert, wobei sich am Ende der Kommentierungen zudem die vier Anlagen des EEG 2017 finden. Besonders hervorzuheben sind insbesondere die Vorschriften zum wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren, die sowohl allgemeine Ausschreibungsbestimmungen gem. §§ 28 ff. EEG enthalten, als auch spezielle Bestimmungen für Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land gem. § 36 ff. EEG, für Solaranlagen gem. § 37 ff. EEG und für Biomasseanlagen gem. § 39 EEG. Die diesbezüglichen Kommentierungen beginnen oftmals mit einer Darstellung des Normzwecks, einem Vergleich zur vorherigen Rechtslage (vgl. beispielsweise die Kommentierungen zu §§ 29, 31, 36c, 39f EEG) und die mehrmalige Bezugnahme auf die Gesetzesbegründungen einzelner Vorschriften (siehe beispielsweise §§ 37a, 38 EEG), was es dem Leser insgesamt ermöglicht, die Vorschriften im rechtlichen Kontext zu erfassen und richtig einzuordnen. Darüber hinaus lassen sich auch etliche Beispiele der Bearbeiter finden, wie unter anderem zu den Vorschriften über die Ausschreibungen von Biomasseanlagen in Bezug auf den Zeitraum der möglichen Inanspruchnahme des Zuschlags oder im Zusammenhang mit den Mitteilungsfristen bei der Inanspruchnahme des Zuschlags bei der Einbeziehung bereits bestehender Biomasseanlagen gem. § 39f EEG. Die fiktiven Beispielsfälle verhelfen dem Leser insgesamt zu einem besseren Verständnis der Norm. Neben der Neubearbeitung der Vorschriften über das Ausschreibungsregime von erneuerbaren Energiequellen beinhaltet der Kommentar unter anderem auch eine Neubearbeitung des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur im Ausschreibungsverfahren gem. § 83a EEG. Auch hier beginnt die Kommentierung übersichtlich und strukturiert. Nach der Darstellung des Normzwecks und der Entstehungsgeschichte wird der Leser an die in Betracht kommenden Rechtsbehelfe herangeführt. Darüber hinaus wird in diesem Abschnitt zudem gesetzesübergreifend kommentiert, indem im Zusammenhang mit den Folgen der Begründetheit von Rechtsbehelfen ein Vergleich zum Verfahren im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgenommen wird. Zusammenfassend ist der Kommentar überaus empfehlenswert, da er eine umfangreiche, praxisorientierte und aktuelle Kommentierung des EEG 2017 gewährleistet. Besonders hervorzuheben ist, dass die Bearbeiter des Kommentars erfahrene Experten auf dem Gebiet des Energierechts sind und zudem aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen stammen, wodurch eine Betrachtung des EEG aus mehreren Blickwinkeln gewährleistet ist.

Der Kommentar „EEG“, herausgegeben von den Rechtsanwälten Dr. Klaus Greb und Dr. Marius Boewe, ist eine Neuerscheinung zum EEG 2017. Er stellt damit die erste Printversion der Herausgeber zum EEG dar. Zuvor haben sie bereits mehrere Editionen des BeckOK zum EEG 2012 und zum EEG 2014 veröffentlicht. Die Neuerscheinung setzt sich insbesondere vertieft mit den Neuerungen auseinander, die mit der detaillierten und aufwendigen Novellierung des EEG zum 01.01.2017 einhergegangen sind. Dazu zählen insbesondere die Kommentierungen zum wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren für größere Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen, Biomasseanlagen und für technologieneutrale Ausschreibungen, die dazu führen, dass seit 2017 die Höhe der Vergütung der genannten erneuerbaren Energiequellen nicht mehr gesetzlich festgelegt wird.

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Nach den Vorbemerkungen werden sodann die einzelnen Normen des EEG von unterschiedlichen Bearbeitern umfassend kommentiert, wobei sich am Ende der Kommentierungen zudem die vier Anlagen des EEG 2017 finden. Besonders hervorzuheben sind insbesondere die Vorschriften zum wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren, die sowohl allgemeine Ausschreibungsbestimmungen gem. §§ 28 ff. EEG enthalten, als auch spezielle Bestimmungen für Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land gem. § 36 ff. EEG, für Solaranlagen gem. § 37 ff. EEG und für Biomasseanlagen gem. § 39 EEG. Die diesbezüglichen Kommentierungen beginnen oftmals mit einer Darstellung des Normzwecks, einem Vergleich zur vorherigen Rechtslage (vgl. beispielsweise die Kommentierungen zu §§ 29, 31, 36c, 39f EEG) und die mehrmalige Bezugnahme auf die Gesetzesbegründungen einzelner Vorschriften (siehe beispielsweise §§ 37a, 38 EEG), was es dem Leser insgesamt ermöglicht, die Vorschriften im rechtlichen Kontext zu erfassen und richtig einzuordnen. Darüber hinaus lassen sich auch etliche Beispiele der Bearbeiter finden, wie unter anderem zu den Vorschriften über die Ausschreibungen von Biomasseanlagen in Bezug auf den Zeitraum der möglichen Inanspruchnahme des Zuschlags oder im Zusammenhang mit den Mitteilungsfristen bei der Inanspruchnahme des Zuschlags bei der Einbeziehung bereits bestehender Biomasseanlagen gem. § 39f EEG. Die fiktiven Beispielsfälle verhelfen dem Leser insgesamt zu einem besseren Verständnis der Norm.

Neben der Neubearbeitung der Vorschriften über das Ausschreibungsregime von erneuerbaren Energiequellen beinhaltet der Kommentar unter anderem auch eine Neubearbeitung des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur im Ausschreibungsverfahren gem. § 83a EEG. Auch hier beginnt die Kommentierung übersichtlich und strukturiert. Nach der Darstellung des Normzwecks und der Entstehungsgeschichte wird der Leser an die in Betracht kommenden Rechtsbehelfe herangeführt. Darüber hinaus wird in diesem Abschnitt zudem gesetzesübergreifend kommentiert, indem im Zusammenhang mit den Folgen der Begründetheit von Rechtsbehelfen ein Vergleich zum Verfahren im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgenommen wird.

Zusammenfassend ist der Kommentar überaus empfehlenswert, da er eine umfangreiche, praxisorientierte und aktuelle Kommentierung des EEG 2017 gewährleistet. Besonders hervorzuheben ist, dass die Bearbeiter des Kommentars erfahrene Experten auf dem Gebiet des Energierechts sind und zudem aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen stammen, wodurch eine Betrachtung des EEG aus mehreren Blickwinkeln gewährleistet ist.

geschrieben am 27.05.2018 | 517 Wörter | 3478 Zeichen

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