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Praxishandbuch Softwarerecht


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Rezension von

Mandy Hrube

Praxishandbuch Softwarerecht Vier Jahre nach der Vorauflage ist das „Praxishandbuch Softwarerecht“ von Dr. Jochen Marly – Professor an der Technischen Universität Darmstadt für Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Recht der Informationsgesellschaft – nunmehr in der mittlerweile 7. Auflage erschienen. Die stetige technologische Weiterentwicklung führt zu immer neu aufkommenden Rechtsfragen im Softwarerecht, weshalb eine umfassende Überarbeitung der Vorauflage erforderlich war. Wie der Untertitel verrät, liegt der Fokus des Praxishandbuchs auf dem Rechtsschutz und der Vertragsgestaltung. Für das Softwarerecht als Querschnittsmaterie ist dabei eine Vielzahl von Gesetzen von Bedeutung, allen voran das Urheberrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In die Neuauflage wurde u.a. auch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufvertraglichen Mängelhaftung“ eingearbeitet, da die neu in das BGB aufgenommenen Vorschriften auch in das Softwarevertragsrecht ausstrahlen. Da vor dem 1.1.2018 geschlossene Verträge allerdings noch nach altem Recht zu beurteilen sind, werden in dem Werk beide Fassungen zitiert, worunter der Lesefluss manchmal etwas leidet. Inhaltlich gliedert sich das 910-Seiten starke Praxishandbuch in acht Teile und deckt die gesamte Bandbreite und relevanten Themen des Softwarerechts ab. Teil 1 befasst sich mit den technischen, terminologischen und ökonomischen Grundlagen. In Teil 2 wird der Rechtsschutz für Computersoftware dargestellt. Teil 3 setzt sich mit dem allgemeinen Softwarevertragsrecht auseinander. In Teil 4 werden Sondererscheinungen und Sonderprobleme der Softwareverträge behandelt. Das Recht der Leistungsstörungen ist Gegenstand von Teil 5. Teil 6 widmet sich den softwarespezifischen Vertragsbestandteilen. Anschließend geht das Werk in Teil 7 auf nicht softwarespezifische, aber häufig auftretende Probleme und vielfach verwendete vertragliche Regelungen ein, bevor es mit den äußerst wertvollen Musterverträgen in Teil 8 abschließt. Abweichend zu den Vorauflagen finden sich die Musterverträge nun nicht mehr auf einer beigefügten CD, sondern werden zum Download über einen persönlichen Freischaltcode bereitgestellt. Aktuelle und höchst praxisrelevante Themenbereiche wie „Apps für Smartphones und Tablet-Computer“ (S. 497 ff.) oder auch das „Cloud Computing“ (S. 487 ff.) wurden umfassend eingearbeitet. Auch der seit Jahren anhaltende Dauerbrenner in IT-rechtlichen Diskussion – der Handel mit Gebrauchtsoftware – findet unter Einbeziehung u.a. der UsedSoft-Rechtsprechung des EuGH und des BGH angemessene Berücksichtigung (S. 104 ff). Die Ausführungen sind dabei stets auch für Neulinge auf diesem Gebiet gut verständlich. Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ ist jedoch nicht nur äußerst umfangreich und inhaltlich wertvoll, sondern dabei auch übersichtlich gehalten. Neben dem angenehmen Schriftbild, mit optischer Hervorhebung von Schlagwörtern im Text, finden sich in den Fußnoten zahlreiche Nachweise aus Rechtsprechung und Schrifttum. Das 29-Seiten lange Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes ermöglich zudem ein schnelles Auffinden der einschlägigen Thematik. Fazit: Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ liefert eine ausführliche Darstellung was unter die Querschnittsmaterie Softwarerecht alles fällt, welche rechtlichen Herausforderungen und Probleme sich ergeben und wie diese praxistauglich bewältigt werden können. Das Werk stellt damit ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Praktiker dar; ganz gleich, ob ein Lizenzvertrag für Open Source Software entworfen oder ein Mängelgewährleistungsanspruch nach dem BGB geltend gemacht werden soll. Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ von Marly erweist sich als äußerst effiziente Arbeitshilfe in der Praxis, das den Erfolg der Vorauflagen zweifelsfrei fortführt und uneingeschränkt empfohlen werden kann.

Vier Jahre nach der Vorauflage ist das „Praxishandbuch Softwarerecht“ von Dr. Jochen Marly – Professor an der Technischen Universität Darmstadt für Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Recht der Informationsgesellschaft – nunmehr in der mittlerweile 7. Auflage erschienen. Die stetige technologische Weiterentwicklung führt zu immer neu aufkommenden Rechtsfragen im Softwarerecht, weshalb eine umfassende Überarbeitung der Vorauflage erforderlich war. Wie der Untertitel verrät, liegt der Fokus des Praxishandbuchs auf dem Rechtsschutz und der Vertragsgestaltung. Für das Softwarerecht als Querschnittsmaterie ist dabei eine Vielzahl von Gesetzen von Bedeutung, allen voran das Urheberrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In die Neuauflage wurde u.a. auch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufvertraglichen Mängelhaftung“ eingearbeitet, da die neu in das BGB aufgenommenen Vorschriften auch in das Softwarevertragsrecht ausstrahlen. Da vor dem 1.1.2018 geschlossene Verträge allerdings noch nach altem Recht zu beurteilen sind, werden in dem Werk beide Fassungen zitiert, worunter der Lesefluss manchmal etwas leidet.

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1
03.11.2019
5
06.04.2019

Inhaltlich gliedert sich das 910-Seiten starke Praxishandbuch in acht Teile und deckt die gesamte Bandbreite und relevanten Themen des Softwarerechts ab. Teil 1 befasst sich mit den technischen, terminologischen und ökonomischen Grundlagen. In Teil 2 wird der Rechtsschutz für Computersoftware dargestellt. Teil 3 setzt sich mit dem allgemeinen Softwarevertragsrecht auseinander. In Teil 4 werden Sondererscheinungen und Sonderprobleme der Softwareverträge behandelt. Das Recht der Leistungsstörungen ist Gegenstand von Teil 5. Teil 6 widmet sich den softwarespezifischen Vertragsbestandteilen. Anschließend geht das Werk in Teil 7 auf nicht softwarespezifische, aber häufig auftretende Probleme und vielfach verwendete vertragliche Regelungen ein, bevor es mit den äußerst wertvollen Musterverträgen in Teil 8 abschließt. Abweichend zu den Vorauflagen finden sich die Musterverträge nun nicht mehr auf einer beigefügten CD, sondern werden zum Download über einen persönlichen Freischaltcode bereitgestellt.

Aktuelle und höchst praxisrelevante Themenbereiche wie „Apps für Smartphones und Tablet-Computer“ (S. 497 ff.) oder auch das „Cloud Computing“ (S. 487 ff.) wurden umfassend eingearbeitet. Auch der seit Jahren anhaltende Dauerbrenner in IT-rechtlichen Diskussion – der Handel mit Gebrauchtsoftware – findet unter Einbeziehung u.a. der UsedSoft-Rechtsprechung des EuGH und des BGH angemessene Berücksichtigung (S. 104 ff). Die Ausführungen sind dabei stets auch für Neulinge auf diesem Gebiet gut verständlich. Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ ist jedoch nicht nur äußerst umfangreich und inhaltlich wertvoll, sondern dabei auch übersichtlich gehalten. Neben dem angenehmen Schriftbild, mit optischer Hervorhebung von Schlagwörtern im Text, finden sich in den Fußnoten zahlreiche Nachweise aus Rechtsprechung und Schrifttum. Das 29-Seiten lange Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes ermöglich zudem ein schnelles Auffinden der einschlägigen Thematik.

Fazit: Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ liefert eine ausführliche Darstellung was unter die Querschnittsmaterie Softwarerecht alles fällt, welche rechtlichen Herausforderungen und Probleme sich ergeben und wie diese praxistauglich bewältigt werden können. Das Werk stellt damit ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Praktiker dar; ganz gleich, ob ein Lizenzvertrag für Open Source Software entworfen oder ein Mängelgewährleistungsanspruch nach dem BGB geltend gemacht werden soll. Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ von Marly erweist sich als äußerst effiziente Arbeitshilfe in der Praxis, das den Erfolg der Vorauflagen zweifelsfrei fortführt und uneingeschränkt empfohlen werden kann.

geschrieben am 02.08.2018 | 496 Wörter | 3352 Zeichen

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