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Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht Der bekannte und bewährte Kommentar zum Betreuungsrecht kommt auf den ersten Blick wuchtig daher, überrascht dann aber auf den zweiten Blick positiv damit, dass sich die Ausführungen mitsamt Verzeichnissen auf „nur“ knapp 900 Seiten aufsummieren. Dank einer relativ dicken Seitenstärke entwickelt sich so auch haptisch ein positives Lektüreerlebnis. Der Aufbau des Werks ist für einen Kommentar atypisch, aber sinnvoll: in zehn Teilen wird das Betreuungsrecht Stück für Stück thematisch geordnet und erläutert und passend zu den Themen erfolgen dann die normbezogenen Kommentierungen. Ergänzend kommt ein Anhang zu sozialhilferechtlichen Vorschriften hinzu. Der Kommentar wird von zwei Autoren alleine geschultert, was für Stringenz innerhalb der Ausführungen sorgt. Die zehn Kapitel (Teile A-J) sind auch untereinander recht homogen, was den Umfang angeht. Einige Teile sind naturgemäß ausführlicher („Die Betreuung“, „Aufwendungsersatz und Vergütung“, „Unterbringung“), aber auch nicht so sehr, dass dagegen die übrigen Teile nur noch wie Randbemerkungen aussähen. Zusätzlich zu den Kommentierungen finden die Leser echte Fußnoten und am Ende der Kapitel Muster für Schreiben, Schriftsätze oder Entscheidungen zur direkten praktischen Umsetzung. Innerhalb der Kapitel zeigt sich sehr schön, dass die Autoren in der Praxis fest verankert sind und dementsprechend komplexe und problematische Fragestellungen mit größerer Ausführlichkeit erfassen als Standardkonstellationen. So wird bspw. der Einwilligungsvorbehalt sehr intensiv beleuchtet, gerade was die Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte und die Vorschriften des BGB AT zur Geschäftsfähigkeit betrifft. Aber auch die Betreuungsverfügung kommt ausführlich zur Sprache, vor allem wenn es um die Gestaltungsmöglichkeiten für die beteiligten Personen geht. Durch die Konstruktion des Kommentars abseits der klassischen Gesetzesreihenfolgen können die Autoren zudem den nicht juristisch ausgebildeten Nutzer gewissermaßen „an die Hand nehmen“ und in die Einzelheiten des Betreuungsrechts einführen. Neben diesem Aspekt gelingt es aber auch, durch kleinteilige Darstellung die hohen praktischen Anforderungen an die Betreuertätigkeit korrekt abzubilden, etwa was Genehmigungserfordernisse oder auch was erstattungsfähige Aufwendungen betrifft. Einen gesonderten Blick habe ich auf das Kapitel zur Unterbringung geworfen. Hier wird sehr anschaulich die recht neue Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht rezipiert, aber auch das Verfahrensrecht sowohl in der Hauptsache wie auch in Eilsachen detailliert beleuchtet. Gerade das Ob und Wie der persönlichen Anhörung wird hier gut ausdifferenziert dargestellt, etwa was die Beauftragung eines Richters vor Ort angeht, die zeitliche Divergenz von Entscheidung und Anhörung oder auch den Ort der Anhörung, also in der persönlichen Umgebung des Betroffenen oder anderenorts. Das gesamte Kapitel hat mich positiv überzeugt, inhaltlich, aber auch von der sprachlichen Präzision her. Auch wenn der Kommentar zuvorderst auf im Betreuungsrecht tätige Beteiligte abzielt, eignet sich das Werk auch für den Familienrechtler. Denn inzwischen sind auch unterbringungsähnliche Maßnahmen nach § 1631b BGB genehmigungspflichtig, sodass auch hier Eilmaßnahmen drohen können, über welche der Familienrichter nach den Grundsätzen der FamFG-Normen zu entscheiden hat, die für die betreuungsrechtliche Unterbringung geschaffen wurden. Insgesamt kann ich die Neuauflage nur empfehlen. Mit den Vorauflagen habe ich ohnehin stets gerne gearbeitet, und die jetzige Auflage zeigt, dass die Autoren ihren bewährten Stil auch für gesetzliche Neuerungen erhalten haben.

Der bekannte und bewährte Kommentar zum Betreuungsrecht kommt auf den ersten Blick wuchtig daher, überrascht dann aber auf den zweiten Blick positiv damit, dass sich die Ausführungen mitsamt Verzeichnissen auf „nur“ knapp 900 Seiten aufsummieren. Dank einer relativ dicken Seitenstärke entwickelt sich so auch haptisch ein positives Lektüreerlebnis. Der Aufbau des Werks ist für einen Kommentar atypisch, aber sinnvoll: in zehn Teilen wird das Betreuungsrecht Stück für Stück thematisch geordnet und erläutert und passend zu den Themen erfolgen dann die normbezogenen Kommentierungen. Ergänzend kommt ein Anhang zu sozialhilferechtlichen Vorschriften hinzu. Der Kommentar wird von zwei Autoren alleine geschultert, was für Stringenz innerhalb der Ausführungen sorgt.

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Die zehn Kapitel (Teile A-J) sind auch untereinander recht homogen, was den Umfang angeht. Einige Teile sind naturgemäß ausführlicher („Die Betreuung“, „Aufwendungsersatz und Vergütung“, „Unterbringung“), aber auch nicht so sehr, dass dagegen die übrigen Teile nur noch wie Randbemerkungen aussähen. Zusätzlich zu den Kommentierungen finden die Leser echte Fußnoten und am Ende der Kapitel Muster für Schreiben, Schriftsätze oder Entscheidungen zur direkten praktischen Umsetzung.

Innerhalb der Kapitel zeigt sich sehr schön, dass die Autoren in der Praxis fest verankert sind und dementsprechend komplexe und problematische Fragestellungen mit größerer Ausführlichkeit erfassen als Standardkonstellationen. So wird bspw. der Einwilligungsvorbehalt sehr intensiv beleuchtet, gerade was die Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte und die Vorschriften des BGB AT zur Geschäftsfähigkeit betrifft. Aber auch die Betreuungsverfügung kommt ausführlich zur Sprache, vor allem wenn es um die Gestaltungsmöglichkeiten für die beteiligten Personen geht. Durch die Konstruktion des Kommentars abseits der klassischen Gesetzesreihenfolgen können die Autoren zudem den nicht juristisch ausgebildeten Nutzer gewissermaßen „an die Hand nehmen“ und in die Einzelheiten des Betreuungsrechts einführen. Neben diesem Aspekt gelingt es aber auch, durch kleinteilige Darstellung die hohen praktischen Anforderungen an die Betreuertätigkeit korrekt abzubilden, etwa was Genehmigungserfordernisse oder auch was erstattungsfähige Aufwendungen betrifft.

Einen gesonderten Blick habe ich auf das Kapitel zur Unterbringung geworfen. Hier wird sehr anschaulich die recht neue Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht rezipiert, aber auch das Verfahrensrecht sowohl in der Hauptsache wie auch in Eilsachen detailliert beleuchtet. Gerade das Ob und Wie der persönlichen Anhörung wird hier gut ausdifferenziert dargestellt, etwa was die Beauftragung eines Richters vor Ort angeht, die zeitliche Divergenz von Entscheidung und Anhörung oder auch den Ort der Anhörung, also in der persönlichen Umgebung des Betroffenen oder anderenorts. Das gesamte Kapitel hat mich positiv überzeugt, inhaltlich, aber auch von der sprachlichen Präzision her.

Auch wenn der Kommentar zuvorderst auf im Betreuungsrecht tätige Beteiligte abzielt, eignet sich das Werk auch für den Familienrechtler. Denn inzwischen sind auch unterbringungsähnliche Maßnahmen nach § 1631b BGB genehmigungspflichtig, sodass auch hier Eilmaßnahmen drohen können, über welche der Familienrichter nach den Grundsätzen der FamFG-Normen zu entscheiden hat, die für die betreuungsrechtliche Unterbringung geschaffen wurden.

Insgesamt kann ich die Neuauflage nur empfehlen. Mit den Vorauflagen habe ich ohnehin stets gerne gearbeitet, und die jetzige Auflage zeigt, dass die Autoren ihren bewährten Stil auch für gesetzliche Neuerungen erhalten haben.

geschrieben am 05.01.2019 | 481 Wörter | 3149 Zeichen

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