Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Freiheitsentziehung und Unterbringung: Materielles Recht und Verfahrensrecht


Statistiken
  • 1764 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Freiheitsentziehung und Unterbringung: Materielles Recht und Verfahrensrecht Es ist wohl wahr, wenn die Autoren in ihrem Vorwort darauf hinweisen, dass die rege gesetzgeberische Tätigkeit es mitunter schwierig macht, einen Kommentar zu einem Thema, das mehrere Gesetze betrifft, stets aktuell zu halten. Umso wichtiger ist es dann für Leser und Rechtsanwender, wenn in einem Werk wie dem vorliegenden die Betonung auch auf die diesbezüglich konstant bleibenden verfassungsrechtlichen Vorgaben gelegt wird, sodass selbst längere zeitliche Zwischenräume – hier erschien die Vorauflage vor neun Jahren – die Nutzbarkeit eines Werks nicht erheblich schmälern. Die aktualisierte sechste Auflage umfasst nun inklusive Verzeichnissen ca. 650 Seiten und bietet durch einen Online-Zugriff auf den Wortlaut der unterbringungsrelevanten Landesgesetze weiteren Mehrwert. Die Aufmachung des Kommentars gefällt mir sehr gut. Denn entgegen vieler anderer Beispiele aus der „grauen“ Kommentarreihe des Verlags ist der Text recht groß geschrieben, gut untergliedert und mit fett gedruckten Leitwörtern versehen. Hinzu kommen Tabellen, Praxishinweise, Schemata und andere Elemente, die man in den klassischen Beck-Kommentaren bislang oft vergeblich sucht. Die gesetzesübergreifende Darstellung birgt einige Komplexität, die aber durch ein gutes internes Verweisungssystem aufgefangen wird. Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind leider direkt im Text verortet. Was wird inhaltlich geboten? Nach einer erfreulich ausführlichen Einleitung, in der auch ausführlich auf statistische und sozialwissenschaftliche Grundlagen eingegangen wird, werden die Ländergesetze zur Unterbringung psychisch kranker und abhängiger Menschen als öffentlich-rechtliches Unterbringungsrecht kommentiert, hiernach die zivilrechtliche Unterbringung gemäß den Normen des BGB. Sodann folgen noch Abschnitte zum materiellen Freiheitsentziehungsrecht sowie zum Verfahrensrecht. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wird zu Recht ein Schwerpunkt auf den Gefahrenbegriff und später den Vollzug der Unterbringung gelegt. Der Wechsel zwischen erzwungener und freiwilliger Behandlung ist bisweilen fließend und erfordert, wie Marschner richtigerweise betont, eine umfassende Aufklärung der kranken Person, aber auch die Dokumentation dieser Aufklärung (S. 158). Lesenswert ist auch das Unterkapitel zu Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen, die im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung dargestellt und abgewogen werden (S. 194 ff.). Im Kapitel zur zivilrechtlichen Unterbringungen habe ich zunächst die Ausführungen zur unterbringungsähnlichen Maßnahmen bei Kindern durch das Familiengericht herangezogen. Diese sind kompakt, aber zutreffend erfasst (§ 1631b BGB, Rn. 7, mit sinnvollem Verweis auf die Kommentierung zu § 1906 Abs. 4 BGB). Leider werden die Notwendigkeit und die Rolle des Verfahrensbeistands nicht ausreichend thematisiert, auch was z.B. die üblicherweise geringere Vergütung in Fällen des § 1631b Abs. 2 BGB angeht. Das wäre vielleicht in der Folgeauflage eine passende Ergänzung. Besonders gut gefällt mir in Kapitel D zum Verfahrensrecht die Kommentierung zur Anhörung (Lesting, § 319 FamFG), der sogar einen kleinen Leitfaden zum Stil der Anhörung beigefügt hat. Das „materielle Freiheitsentziehungsrecht“, Kapitel E, thematisiert sodann das AufenthG, das AsylG und die Dublin III-VO und grenzt spezifisch die verschiedenen Hafttatbestände vom polizeilichen Gewahrsam ab. Dabei ist es fast schade, dass auf das Problem, dass sich alle Behörden für unzuständig erklären, nur in einem Satz eingegangen wird, denn hier wird die Polizei mit einer (für sich selbst und andere) problematischen Person oftmals alleine gelassen (S. 508, Lesting). Der Kommentar ist durch die gesetzesübergreifende thematische Ausrichtung ein Gewinn für jedes Amtsgericht, für Anwälte ohnehin. Aber gerade wenn Betreuungsrecht, polizeilicher Gewahrsam, Familienrecht, Unterbringungsrecht sowie sonstige Haftsachen bei verschiedenen Dezernaten aufgehängt sind, kann in Zweifelsfragen dieses Werk viele Erkenntnisse bringen, gerade weil gewisse (verfassungsrechtliche) Grundprinzipien in jedem Fall zu beachten sind. Insofern ist der Kommentar meiner Ansicht nach ein Muss für jeden im FGG-Bereich tätigen Rechtsanwender und sei es nur für den Ersteinstieg in die Materie.

Es ist wohl wahr, wenn die Autoren in ihrem Vorwort darauf hinweisen, dass die rege gesetzgeberische Tätigkeit es mitunter schwierig macht, einen Kommentar zu einem Thema, das mehrere Gesetze betrifft, stets aktuell zu halten. Umso wichtiger ist es dann für Leser und Rechtsanwender, wenn in einem Werk wie dem vorliegenden die Betonung auch auf die diesbezüglich konstant bleibenden verfassungsrechtlichen Vorgaben gelegt wird, sodass selbst längere zeitliche Zwischenräume – hier erschien die Vorauflage vor neun Jahren – die Nutzbarkeit eines Werks nicht erheblich schmälern. Die aktualisierte sechste Auflage umfasst nun inklusive Verzeichnissen ca. 650 Seiten und bietet durch einen Online-Zugriff auf den Wortlaut der unterbringungsrelevanten Landesgesetze weiteren Mehrwert.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Aufmachung des Kommentars gefällt mir sehr gut. Denn entgegen vieler anderer Beispiele aus der „grauen“ Kommentarreihe des Verlags ist der Text recht groß geschrieben, gut untergliedert und mit fett gedruckten Leitwörtern versehen. Hinzu kommen Tabellen, Praxishinweise, Schemata und andere Elemente, die man in den klassischen Beck-Kommentaren bislang oft vergeblich sucht. Die gesetzesübergreifende Darstellung birgt einige Komplexität, die aber durch ein gutes internes Verweisungssystem aufgefangen wird. Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur sind leider direkt im Text verortet.

Was wird inhaltlich geboten? Nach einer erfreulich ausführlichen Einleitung, in der auch ausführlich auf statistische und sozialwissenschaftliche Grundlagen eingegangen wird, werden die Ländergesetze zur Unterbringung psychisch kranker und abhängiger Menschen als öffentlich-rechtliches Unterbringungsrecht kommentiert, hiernach die zivilrechtliche Unterbringung gemäß den Normen des BGB. Sodann folgen noch Abschnitte zum materiellen Freiheitsentziehungsrecht sowie zum Verfahrensrecht.

Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wird zu Recht ein Schwerpunkt auf den Gefahrenbegriff und später den Vollzug der Unterbringung gelegt. Der Wechsel zwischen erzwungener und freiwilliger Behandlung ist bisweilen fließend und erfordert, wie Marschner richtigerweise betont, eine umfassende Aufklärung der kranken Person, aber auch die Dokumentation dieser Aufklärung (S. 158). Lesenswert ist auch das Unterkapitel zu Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen, die im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung dargestellt und abgewogen werden (S. 194 ff.).

Im Kapitel zur zivilrechtlichen Unterbringungen habe ich zunächst die Ausführungen zur unterbringungsähnlichen Maßnahmen bei Kindern durch das Familiengericht herangezogen. Diese sind kompakt, aber zutreffend erfasst (§ 1631b BGB, Rn. 7, mit sinnvollem Verweis auf die Kommentierung zu § 1906 Abs. 4 BGB). Leider werden die Notwendigkeit und die Rolle des Verfahrensbeistands nicht ausreichend thematisiert, auch was z.B. die üblicherweise geringere Vergütung in Fällen des § 1631b Abs. 2 BGB angeht. Das wäre vielleicht in der Folgeauflage eine passende Ergänzung.

Besonders gut gefällt mir in Kapitel D zum Verfahrensrecht die Kommentierung zur Anhörung (Lesting, § 319 FamFG), der sogar einen kleinen Leitfaden zum Stil der Anhörung beigefügt hat. Das „materielle Freiheitsentziehungsrecht“, Kapitel E, thematisiert sodann das AufenthG, das AsylG und die Dublin III-VO und grenzt spezifisch die verschiedenen Hafttatbestände vom polizeilichen Gewahrsam ab. Dabei ist es fast schade, dass auf das Problem, dass sich alle Behörden für unzuständig erklären, nur in einem Satz eingegangen wird, denn hier wird die Polizei mit einer (für sich selbst und andere) problematischen Person oftmals alleine gelassen (S. 508, Lesting).

Der Kommentar ist durch die gesetzesübergreifende thematische Ausrichtung ein Gewinn für jedes Amtsgericht, für Anwälte ohnehin. Aber gerade wenn Betreuungsrecht, polizeilicher Gewahrsam, Familienrecht, Unterbringungsrecht sowie sonstige Haftsachen bei verschiedenen Dezernaten aufgehängt sind, kann in Zweifelsfragen dieses Werk viele Erkenntnisse bringen, gerade weil gewisse (verfassungsrechtliche) Grundprinzipien in jedem Fall zu beachten sind. Insofern ist der Kommentar meiner Ansicht nach ein Muss für jeden im FGG-Bereich tätigen Rechtsanwender und sei es nur für den Ersteinstieg in die Materie.

geschrieben am 10.09.2019 | 558 Wörter | 3690 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen

 

Um Kommentare zu schreiben, müssen sie angemeldet sein.


Login / Email

Passwort


[neu registrieren] | [Passwort vergessen]