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Fahrerlaubnis - Alkohol - Drogen: im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fahrerlaubnis - Alkohol - Drogen: im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Der „kleine“ Hentschel, der schon seit zwei Auflagen von RAG Carsten Krumm fortgeführt wird, hat in der Neuauflage einen neuen Namen bekommen. Der Realität entsprechend werden nun auch die Drogen in den Buchtitel mit aufgenommen, den früher nur der Alkohol zierte. Knapp 550 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten den Leser zur Thematik. Wie auch in anderen Werken von Krumm wird auch in dieser Neuauflage noch mehr auf die Verzahnung von Theorie und Praxis Wert gelegt. Dies manifestiert sich nicht nur in der akribischen Pflege der hoch aktuellen Fußnoten (bereits enthalten, S. 179, ist die Fahrlehrer-Entscheidung des BGH zu § 23 Abs. 1a StVO, die sich auch auf § 316 StGB auswirkt: Fahrzeugführer ja oder nein), sondern auch in den zahlreichen Checklisten, Hinweisen und Mustertexten für verschiedene vorprozessuale und prozessuale Situationen, mit denen die Prozessbeteiligten im Rahmen der einschlägigen Tatvorwürfe konfrontiert werden. Die inhaltliche Darstellung beginnt mit der Feststellung des Rauschmittelkonsums, dann folgen die dadurch bedingte Fahrunsicherheit und die Prüfung der Schuldfähigkeit. Weitere Kapitel thematisieren die typischen strafrechtlichen Delikte samt Konkurrenzen und Strafzumessungsfragen. Das Schlusskapitel des ersten Teils ist dann den Ordnungswidrigkeiten vorbehalten. Im zweiten Teil geht es um Fahrerlaubnisentziehung und Fahrverbot, sowohl bezüglich Maßregel, Nebenstrafe und Anordnung in Bußgeldsachen. Neben der schon genannten Anwendungsfreundlichkeit zeichnet sich das Buch auch dadurch aus, dass Standardwissen und Detailfragen in gleicher Wertigkeit und Ausführlichkeit angesprochen und zu einer möglichen Lösung geführt werden. Als Beispiele kann man hierfür die Berechnung der Blutalkoholkonzentration, einmal wenn die Rückrechnung auf die Tatzeit (S. 73 ff.), einmal wenn die Berechnung nur anhand der konsumierten Getränke erläutert wird (S. 79 ff.), aber auch die Bandbreite von Ausfallerscheinungen bei der Fahrweise heranziehen (S. 105 ff. und S. 124 ff.). Ebenso lobend erwähnt werden können die präzisen Ausführungen zur Bestimmung der Öffentlichkeit des Verkehrsraums (S. 172 ff.), zur Indizienlage bei der Bestimmung des Vorsatzes bei der Trunkenheitsfahrt (S. 191 ff.) und natürlich zur fahrlässigen Verwirklichung des § 24a StVG bei THC-Konsum (S. 283 ff.). Die Kasuistik zu § 69 StGB, wenn es um einzelne Umstände geht, die zum Absehen von der eigentlich vorgesehenen Maßregel oder zu Ausnahmen davon führen sollen, ist ebenfalls ganz hervorragend erfasst und wenn erforderlich mit Wertungen und warnenden Hinweisen versehen (z.B. zu Nachschulungsmaßnahmen, S. 336 ff., oder zur Ausnahme bestimmter Kraftfahrzeugarten von der Sperre, S. 383 ff. und S. 431 sowie S. 464). Die Ausführungen zum bußgeldrechtlichen Fahrverbot korrelieren mit den ohnehin qualitativ hochwertigen Erläuterungen im Werk „Fahrverbot in Bußgeldsachen“, auf das auch konsequent verwiesen wird. Aber auch zu dieser Thematik wird der Leser mit über die reine Wissensvermittlung hinausgehenden Wertungen befasst, etwa wenn es darum geht, ob das Fahrverbot nach § 44 StGB und das nach § 25 StVG gleichwertig zu behandeln sein sollen, weil der Wegfall wegen langer Verfahrensdauer zu prüfen ist (S. 456 f.). Das Lehrbuch ist und bleibt auch in der neuesten Auflage eine unverzichtbare Komponente für Verteidiger und Richter, die im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig sind. Die Kombination von Theorie, Praxiswissen und wertender Stellungnahme kann man so in keinem Kommentar finden.

Der „kleine“ Hentschel, der schon seit zwei Auflagen von RAG Carsten Krumm fortgeführt wird, hat in der Neuauflage einen neuen Namen bekommen. Der Realität entsprechend werden nun auch die Drogen in den Buchtitel mit aufgenommen, den früher nur der Alkohol zierte. Knapp 550 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten den Leser zur Thematik.

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Wie auch in anderen Werken von Krumm wird auch in dieser Neuauflage noch mehr auf die Verzahnung von Theorie und Praxis Wert gelegt. Dies manifestiert sich nicht nur in der akribischen Pflege der hoch aktuellen Fußnoten (bereits enthalten, S. 179, ist die Fahrlehrer-Entscheidung des BGH zu § 23 Abs. 1a StVO, die sich auch auf § 316 StGB auswirkt: Fahrzeugführer ja oder nein), sondern auch in den zahlreichen Checklisten, Hinweisen und Mustertexten für verschiedene vorprozessuale und prozessuale Situationen, mit denen die Prozessbeteiligten im Rahmen der einschlägigen Tatvorwürfe konfrontiert werden.

Die inhaltliche Darstellung beginnt mit der Feststellung des Rauschmittelkonsums, dann folgen die dadurch bedingte Fahrunsicherheit und die Prüfung der Schuldfähigkeit. Weitere Kapitel thematisieren die typischen strafrechtlichen Delikte samt Konkurrenzen und Strafzumessungsfragen. Das Schlusskapitel des ersten Teils ist dann den Ordnungswidrigkeiten vorbehalten. Im zweiten Teil geht es um Fahrerlaubnisentziehung und Fahrverbot, sowohl bezüglich Maßregel, Nebenstrafe und Anordnung in Bußgeldsachen.

Neben der schon genannten Anwendungsfreundlichkeit zeichnet sich das Buch auch dadurch aus, dass Standardwissen und Detailfragen in gleicher Wertigkeit und Ausführlichkeit angesprochen und zu einer möglichen Lösung geführt werden. Als Beispiele kann man hierfür die Berechnung der Blutalkoholkonzentration, einmal wenn die Rückrechnung auf die Tatzeit (S. 73 ff.), einmal wenn die Berechnung nur anhand der konsumierten Getränke erläutert wird (S. 79 ff.), aber auch die Bandbreite von Ausfallerscheinungen bei der Fahrweise heranziehen (S. 105 ff. und S. 124 ff.). Ebenso lobend erwähnt werden können die präzisen Ausführungen zur Bestimmung der Öffentlichkeit des Verkehrsraums (S. 172 ff.), zur Indizienlage bei der Bestimmung des Vorsatzes bei der Trunkenheitsfahrt (S. 191 ff.) und natürlich zur fahrlässigen Verwirklichung des § 24a StVG bei THC-Konsum (S. 283 ff.). Die Kasuistik zu § 69 StGB, wenn es um einzelne Umstände geht, die zum Absehen von der eigentlich vorgesehenen Maßregel oder zu Ausnahmen davon führen sollen, ist ebenfalls ganz hervorragend erfasst und wenn erforderlich mit Wertungen und warnenden Hinweisen versehen (z.B. zu Nachschulungsmaßnahmen, S. 336 ff., oder zur Ausnahme bestimmter Kraftfahrzeugarten von der Sperre, S. 383 ff. und S. 431 sowie S. 464). Die Ausführungen zum bußgeldrechtlichen Fahrverbot korrelieren mit den ohnehin qualitativ hochwertigen Erläuterungen im Werk „Fahrverbot in Bußgeldsachen“, auf das auch konsequent verwiesen wird. Aber auch zu dieser Thematik wird der Leser mit über die reine Wissensvermittlung hinausgehenden Wertungen befasst, etwa wenn es darum geht, ob das Fahrverbot nach § 44 StGB und das nach § 25 StVG gleichwertig zu behandeln sein sollen, weil der Wegfall wegen langer Verfahrensdauer zu prüfen ist (S. 456 f.).

Das Lehrbuch ist und bleibt auch in der neuesten Auflage eine unverzichtbare Komponente für Verteidiger und Richter, die im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig sind. Die Kombination von Theorie, Praxiswissen und wertender Stellungnahme kann man so in keinem Kommentar finden.

geschrieben am 03.03.2015 | 497 Wörter | 3028 Zeichen

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