Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Allgemeiner Teil des BGB


Statistiken
  • 3850 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autor
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Matthias Gebhardt

Allgemeiner Teil des BGB Das Buch "Allgemeiner Teil des BGB – Materielles Recht & Klausurenlehre" aus der Reihe "Lernen mit Fällen" von Winfried Schwabe erschien 2009 in seiner 4. Auflage im Richard Boorberg Verlag. Der Autor will mit dem Werk den Studenten sowohl materiell-rechtliche Fragestellungen erläutern, als auch die Klausurnotwendige Gutachtentechnik lehren. Inhaltich gliedert sich das Werk in 5 Abschnitte: Willenserklärung, Vertragsschluss, Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit und Minderjährigenrecht und das Anfechtungsrecht. In 25 Fällen werden so auf ca. 250 Seiten die Problemstellungen des At-Bereiches des bürgerlichen Rechts dargestellt. Es geht von der Auslegung einer Willenserklärung, dem Schweigen als Annahme über die Rechtsscheinsvollmacht oder aber die unterschiedlichen Irrtumsmöglichkeiten. Doch was unterscheidet dieses Buch von anderen seiner Art oder was kann es hervorheben? Dies dürfte die wichtigste Frage sein. Der Autor geht bei seinen Ausführungen einen Mittelweg zwischen reinem Fallbuch und Skript à la Hemmer. Zu Beginn eines Falles wird der Sachverhalt und anschließend grau hinterlegt die Schwerpunkte genannt. Danach wird der rechtliche Inhalt nach und nach erklärt und es werden die logischen Zusammenhänge geklärt; so etwa im ersten Fall mit einem mietrechtlichen Anspruch, der über die Anspruchsgrundlage des § 535 Abs.1 S.1 BGB zu Problematiken bei Antrag und Annahme führt. Neben den Problemen des Sachverhaltes werden zudem weitere Informationen zu Antrag und Annahme gegeben. So werden beispielsweise der Rechtsbindungswille oder die Auslegung des Erklärungsempfängers näher gebracht. Leicht störend sind dabei einige für Erstsemester nicht selbstverständliche Abkürzungen wie AGL oder ZE (= Anspruchsgrundlage oder Zwischenergebnis). Im darauf folgenden Teil ist dann das Gutachten zum Fall zu finden, wie es in einer Klausur gefordert wäre. In einem guten Licht ist abgesehen von so mancher Abkürzung der didaktische Aufbau für Anfänger zu sehen. Bereits auf den ersten Seiten des Buches wird auf die Bedeutung des Gesetzestextes hingewiesen, was der ein oder andere Professor schon mal vergisst oder falsch bemisst. Auch der Wert des Gutachten wird sehr gut hervorgehoben und es können angemessene Abbildungsarten für die juristischen Inhalte gefunden werden. So werden etwa Definitionen sichtbar markiert und farblich hinterlegt. Der angehende Jurist lernt so schnell, dass eine Definition die Basis einer Auslegung und so der Weg zu speziellen Problemdiskussionen ist. Positiv ist weiter, dass in den zahlreichen weiterführenden Inhalten über den konkreten Fall hinaus stets Literaturhinweise zu finden sind. Diese ermöglichen einerseits ein genaueres Nachlesen bei offenen Fragen und zum anderen zeigen diese Quellverweise die wichtige juristische Grundsatzliteratur. Diese Literaturverweise können gerade für Hausarbeiten eine nützliche Hilfe bieten und bei in der Phase der ersten inhaltlich Orietierung und Literatursuche helfen. Ebenfalls positiv auffallend ist die Gestaltung der einzelnen Fälle. Es werden plakative und teils lebensnahen Überschriften zu inhaltlich angepassten Problemfeldern genutzt; so etwa Fall 4 "Striptease", Fall 5 "Meine Bundesliga" oder Fall 22 "Kündigung aus Liebe". Der Leser ist unabhängig von den konkreten Inhalten bereits gespannt auf die Inhalte und die Lösung der juristischen Fragen. Was die Sprache betrifft, so ist diese gut verständlich und greift nur in den gutachterlichen Falldarstellungen auf das notwendige "Juristendeutsch" zurück. Die Erklärungen direkt nach dem Sachverhalt sind aber fortwährend in einfacher Sprache gehalten – in Teilen sogar leicht umgangssprachlich, was aber nicht weiter stört. Der Aufbau inhaltlich, wie auch äußerlich ist sehr gut gelungen. Das äußere Bild ist mit nahe zu allen möglichen Mitteln in Szene gesetzt und kann etwa mit Hervorhebungen, richtig gesetzten Absätzen und unterschiedlichen Schriftgrößen überzeugen. Ein kleiner Kritikpunkt zum Schluss ist noch das 5-seitige Inhaltsverzeichnis. Die Fälle werden allesamt Schwerpunkten gelistet, was eine gewisse Unübersichtlichkeit nach sich zieht. Mit ein wenig Blättern und dem Fakt, dass man sich sowieso länger damit beschäftigen wird, ist das Problem schon beinahe wieder gelöst und man findet sich zurecht. Ob das Werk sich nun für einen Anfänger eignet, lässt sich schwer sagen. Ein jeder hat seine eigene Art zu lernen. Doch empfehlen kann man das Buch zweifellos, sind die Didaktik und Inhalt doch sehr gut gelungen.

Das Buch "Allgemeiner Teil des BGB – Materielles Recht & Klausurenlehre" aus der Reihe "Lernen mit Fällen" von Winfried Schwabe erschien 2009 in seiner 4. Auflage im Richard Boorberg Verlag. Der Autor will mit dem Werk den Studenten sowohl materiell-rechtliche Fragestellungen erläutern, als auch die Klausurnotwendige Gutachtentechnik lehren.

weitere Rezensionen von Matthias Gebhardt


Inhaltich gliedert sich das Werk in 5 Abschnitte: Willenserklärung, Vertragsschluss, Stellvertretung, Geschäftsfähigkeit und Minderjährigenrecht und das Anfechtungsrecht. In 25 Fällen werden so auf ca. 250 Seiten die Problemstellungen des At-Bereiches des bürgerlichen Rechts dargestellt. Es geht von der Auslegung einer Willenserklärung, dem Schweigen als Annahme über die Rechtsscheinsvollmacht oder aber die unterschiedlichen Irrtumsmöglichkeiten.

Doch was unterscheidet dieses Buch von anderen seiner Art oder was kann es hervorheben? Dies dürfte die wichtigste Frage sein. Der Autor geht bei seinen Ausführungen einen Mittelweg zwischen reinem Fallbuch und Skript à la Hemmer. Zu Beginn eines Falles wird der Sachverhalt und anschließend grau hinterlegt die Schwerpunkte genannt. Danach wird der rechtliche Inhalt nach und nach erklärt und es werden die logischen Zusammenhänge geklärt; so etwa im ersten Fall mit einem mietrechtlichen Anspruch, der über die Anspruchsgrundlage des § 535 Abs.1 S.1 BGB zu Problematiken bei Antrag und Annahme führt. Neben den Problemen des Sachverhaltes werden zudem weitere Informationen zu Antrag und Annahme gegeben. So werden beispielsweise der Rechtsbindungswille oder die Auslegung des Erklärungsempfängers näher gebracht. Leicht störend sind dabei einige für Erstsemester nicht selbstverständliche Abkürzungen wie AGL oder ZE (= Anspruchsgrundlage oder Zwischenergebnis). Im darauf folgenden Teil ist dann das Gutachten zum Fall zu finden, wie es in einer Klausur gefordert wäre.

In einem guten Licht ist abgesehen von so mancher Abkürzung der didaktische Aufbau für Anfänger zu sehen. Bereits auf den ersten Seiten des Buches wird auf die Bedeutung des Gesetzestextes hingewiesen, was der ein oder andere Professor schon mal vergisst oder falsch bemisst. Auch der Wert des Gutachten wird sehr gut hervorgehoben und es können angemessene Abbildungsarten für die juristischen Inhalte gefunden werden. So werden etwa Definitionen sichtbar markiert und farblich hinterlegt. Der angehende Jurist lernt so schnell, dass eine Definition die Basis einer Auslegung und so der Weg zu speziellen Problemdiskussionen ist.

Positiv ist weiter, dass in den zahlreichen weiterführenden Inhalten über den konkreten Fall hinaus stets Literaturhinweise zu finden sind. Diese ermöglichen einerseits ein genaueres Nachlesen bei offenen Fragen und zum anderen zeigen diese Quellverweise die wichtige juristische Grundsatzliteratur. Diese Literaturverweise können gerade für Hausarbeiten eine nützliche Hilfe bieten und bei in der Phase der ersten inhaltlich Orietierung und Literatursuche helfen.

Ebenfalls positiv auffallend ist die Gestaltung der einzelnen Fälle. Es werden plakative und teils lebensnahen Überschriften zu inhaltlich angepassten Problemfeldern genutzt; so etwa Fall 4 "Striptease", Fall 5 "Meine Bundesliga" oder Fall 22 "Kündigung aus Liebe". Der Leser ist unabhängig von den konkreten Inhalten bereits gespannt auf die Inhalte und die Lösung der juristischen Fragen.

Was die Sprache betrifft, so ist diese gut verständlich und greift nur in den gutachterlichen Falldarstellungen auf das notwendige "Juristendeutsch" zurück. Die Erklärungen direkt nach dem Sachverhalt sind aber fortwährend in einfacher Sprache gehalten – in Teilen sogar leicht umgangssprachlich, was aber nicht weiter stört.

Der Aufbau inhaltlich, wie auch äußerlich ist sehr gut gelungen. Das äußere Bild ist mit nahe zu allen möglichen Mitteln in Szene gesetzt und kann etwa mit Hervorhebungen, richtig gesetzten Absätzen und unterschiedlichen Schriftgrößen überzeugen.

Ein kleiner Kritikpunkt zum Schluss ist noch das 5-seitige Inhaltsverzeichnis. Die Fälle werden allesamt Schwerpunkten gelistet, was eine gewisse Unübersichtlichkeit nach sich zieht. Mit ein wenig Blättern und dem Fakt, dass man sich sowieso länger damit beschäftigen wird, ist das Problem schon beinahe wieder gelöst und man findet sich zurecht.

Ob das Werk sich nun für einen Anfänger eignet, lässt sich schwer sagen. Ein jeder hat seine eigene Art zu lernen. Doch empfehlen kann man das Buch zweifellos, sind die Didaktik und Inhalt doch sehr gut gelungen.

geschrieben am 05.03.2011 | 629 Wörter | 3858 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen