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Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Auf die Neuauflage des Karlsruher Kommentars zum Ordnungswidrigkeitengesetz haben viele mit Spannung gewartet und nach knapp acht Jahren ist es auch endlich soweit. Passend zur ebenfalls vor kurzem erschienenen Neuauflage des Karlsruher Kommentars zur Strafprozessordnung können die Rechtsanwender nunmehr in vollem und aktualisiertem Umfang auf das strafrechtlich relevante Verfahrensrecht zurückgreifen. Schon das Team der Bearbeiter zeigt dem Leser und Nutzer, dass eine konkrete Messlatte an Qualität angelegt wurde und diese wurde - wie auch in den früheren Auflagen - erreicht, man möchte sogar sagen locker übersprungen. Die Konkurrenz auf dem Markt der Alleinkommentierungen zum OWiG ist überschaubar und der KK-OWiG ist neben dem Göhler das einzige Werk in Buchform, das dem Rechtsanwender zur Verfügung steht. Hinzu kommt die Nutzbarkeit im Online-Bereich des Beck-Verlages, was den Kommentar zusätzlich wertvoll macht. Für meinen Geschmack sollte zwar das Verkehrsrecht als Hauptanwendungsgebiet des Bußgeldrechts stärker berücksichtigt werden, sowohl was die Zitierung von Quellen angeht (der neue Kommentar zum Gesamten Verkehrsrecht von Haus / Krumm / Quarch wird gar nicht zitiert, auch fehlen einige neuere Aufsätze und Fundstellen aus der auflagenstärksten Verkehrszeitschrift zfs), aber der KK-OWiG ist eben vornehmlich an der grundlegenden Dogmatik und Darstellung ausgerichtet und nicht an den spezifischen Bedürfnissen der potenziell größten Nutzergemeinschaft. Das Werk ist dadurch nach wie vor von unschätzbarem Wert für Richter und Verteidiger, wenn es darum geht, das Bußgeldrecht überhaupt zu durchdringen. Dies gilt nicht nur für althergebrachte und systematische Problemkreise, sondern auch für Details und Neuerungen, für die Internationalisierung des Rechtsgebiets und auch die Einflüsse moderner Technik. Auch das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren, erster Instanz und Rechtsbeschwerde wird durch die Dichte und Detailliertheit der Kommentierungen und internen Verweise wunderbar plastisch und verständlich - eine gewisse Grundkenntnis der Abläufe natürlich vorausgesetzt, es handelt sich ja nicht um ein Lehrbuch. Ich persönlich arbeite ständig mit diesem qualitativ und auch sonst beeindruckenden Werk, sowohl für den Erstzugriff als auch zum Abgleich, und kann es deshalb mit Nachdruck empfehlen.

Auf die Neuauflage des Karlsruher Kommentars zum Ordnungswidrigkeitengesetz haben viele mit Spannung gewartet und nach knapp acht Jahren ist es auch endlich soweit. Passend zur ebenfalls vor kurzem erschienenen Neuauflage des Karlsruher Kommentars zur Strafprozessordnung können die Rechtsanwender nunmehr in vollem und aktualisiertem Umfang auf das strafrechtlich relevante Verfahrensrecht zurückgreifen. Schon das Team der Bearbeiter zeigt dem Leser und Nutzer, dass eine konkrete Messlatte an Qualität angelegt wurde und diese wurde - wie auch in den früheren Auflagen - erreicht, man möchte sogar sagen locker übersprungen. Die Konkurrenz auf dem Markt der Alleinkommentierungen zum OWiG ist überschaubar und der KK-OWiG ist neben dem Göhler das einzige Werk in Buchform, das dem Rechtsanwender zur Verfügung steht. Hinzu kommt die Nutzbarkeit im Online-Bereich des Beck-Verlages, was den Kommentar zusätzlich wertvoll macht. Für meinen Geschmack sollte zwar das Verkehrsrecht als Hauptanwendungsgebiet des Bußgeldrechts stärker berücksichtigt werden, sowohl was die Zitierung von Quellen angeht (der neue Kommentar zum Gesamten Verkehrsrecht von Haus / Krumm / Quarch wird gar nicht zitiert, auch fehlen einige neuere Aufsätze und Fundstellen aus der auflagenstärksten Verkehrszeitschrift zfs), aber der KK-OWiG ist eben vornehmlich an der grundlegenden Dogmatik und Darstellung ausgerichtet und nicht an den spezifischen Bedürfnissen der potenziell größten Nutzergemeinschaft. Das Werk ist dadurch nach wie vor von unschätzbarem Wert für Richter und Verteidiger, wenn es darum geht, das Bußgeldrecht überhaupt zu durchdringen. Dies gilt nicht nur für althergebrachte und systematische Problemkreise, sondern auch für Details und Neuerungen, für die Internationalisierung des Rechtsgebiets und auch die Einflüsse moderner Technik. Auch das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren, erster Instanz und Rechtsbeschwerde wird durch die Dichte und Detailliertheit der Kommentierungen und internen Verweise wunderbar plastisch und verständlich - eine gewisse Grundkenntnis der Abläufe natürlich vorausgesetzt, es handelt sich ja nicht um ein Lehrbuch. Ich persönlich arbeite ständig mit diesem qualitativ und auch sonst beeindruckenden Werk, sowohl für den Erstzugriff als auch zum Abgleich, und kann es deshalb mit Nachdruck empfehlen.

geschrieben am 06.09.2014 | 312 Wörter | 2023 Zeichen

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