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Verwaltungsrecht I


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Rezension von

Mandy Hrube

Verwaltungsrecht I Das Werk „Verwaltungsrecht I“ wurde von Hans Julius Wolff begründet und nach dessen Tod von Otto Bachof fortgeführt. Seit der ersten Auflage 1956 konzentriert sich das Werk auf eine systematische und problemorientierte Darstellung der Grundlagen und Grundprinzipien des Verwaltungsrechts unter Einbeziehung sämtlicher verwaltungsrelevanter Aspekte. Das Lehrbuch umfasst zwei Bände (Verwaltungsrecht I und II) und bietet damit als Lehr- und Nachschlagewerk des Verwaltungsrechts insgesamt eine umfassende Behandlung der Materie. Der vorliegende Band 1 vermittelt dabei einen Überblick über die allgemeinen Prinzipien des Verwaltungsrechts, bei dem auch rechtsgeschichtliche und verwaltungssoziologische Dimensionen nicht außen vor bleiben. Für seine herausragende Bedeutung für die Rechtswissenschaft sprechen auch die Übersetzungen in die chinesische und portugiesische Sprache. Ganze zehn Jahre hat es jedoch gedauert, bis das Werk, vollständig überarbeitet und dabei teilweise neu geschrieben, nunmehr in der 13. Auflage erschienen ist. Neben der neuen Zuordnung einiger Teile des Werkes zwischen den Herausgebern Rolf Stober und Winfried Kluth hat sich auch der Autorenkreis seit der letzten Auflage verändert. Inhaltlich erfasst die 1004 Seiten starke Neubearbeitung den Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bis Mai 2017 und gliedert sich dabei in die folgenden sechs großen Teile, die weitere Unterabschnitte beinhalten: „Grundlagen der öffentlichen Verwaltung“ (1. Teil), „Die Stellung der Verwaltung im Unions- und Verfassungsrecht“ (2. Teil), „Grundlagen des objektiven Verwaltungsrechts“ (3. Teil), „Grundlagen des subjektiven und des infrastrukturellen Verwaltungsrechts“ (4. Teil), „Grundlagen des Verwaltungshandelns“ (5. Teil) und „Grundlagen des Verwaltungsverfahrens“ (6. Teil). Das Werk überzeugt durch seine übersichtliche Systematik. Die anschauliche Darstellung vermittelt dem Leser den Zusammenhang allgemeiner Prinzipien mit den Handlungsformen der Verwaltung, mit denen sie dem Bürger gegenübertritt. Das Werk ist dabei weniger darauf angelegt, dass man es „am Stück“ liest. Es gehört zwar der Reihe der „Juristischen Kurz-Lehrbücher“ an, hat allerdings aufgrund seiner umfassenden Darstellung vielmehr den Charakter eines Handbuchs und eignet sich damit hervorragend, um sich die Materie kapitelweise punktuell zur Einführung oder Vertiefung heranzuziehen. Das Lehrbuch eignet sich dabei sowohl für Studierende und Referendare, die tiefer in das Verwaltungsrecht eintauchen und es umfassend begreifen möchten, als auch an Praktiker in der Wissenschaft, Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtspraxis. Besonders empfehlenswert ist der Abschnitt über die Geschichte und historische Typen der öffentlichen Verwaltung im ersten Teil des Werks. Die Ausführungen zur Verwaltung im totalitären „Führer“-Staat (S. 99 ff.) und der Überblick über die Verwaltung in der sozialistischen und in der „Volks-Demokratie“ sind dabei nicht nur interessant und lehrreich, sondern auch warnend zugleich und äußerst lesenswert. Für Praktiker von großer Bedeutung ist dabei unter anderem das Kapitel über die rechtserheblichen Tatsachen (S. 407 ff.), denn jede Entscheidung der Verwaltung basiert auf einem festgestellten Sachverhalt. Um jedoch den Sachverhalt richtig zu ermitteln, bedarf es besonderer Sorgfalt, da von diesem entscheidend die zutreffende rechtliche Würdigung abhängt und ein unrichtiger Sachverhalt zur Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen, zum Wiederaufgreifen des Verfahrens oder auch zu Ersatzansprüchen führen kann. Umfassend erörtert werden in dem Werk auch die Gesetzesgebundenheit und Verwaltungsspielräume (S. 337 ff.), wobei insbesondere auf die Ermessensverwaltung und die unbestimmten Gesetzesbegriffe (S. 340 ff.) eingegangen wird. Fazit: Die Neuauflage knüpft an die hervorragende Qualität der früheren Auflage an. „Verwaltungsrecht I“ von Wolff/Bachof/Stober/Kluth ist ein ausgezeichnetes Lehr- und Nachschlagewerk und kann daher nur empfohlen werden.

Das Werk „Verwaltungsrecht I“ wurde von Hans Julius Wolff begründet und nach dessen Tod von Otto Bachof fortgeführt. Seit der ersten Auflage 1956 konzentriert sich das Werk auf eine systematische und problemorientierte Darstellung der Grundlagen und Grundprinzipien des Verwaltungsrechts unter Einbeziehung sämtlicher verwaltungsrelevanter Aspekte. Das Lehrbuch umfasst zwei Bände (Verwaltungsrecht I und II) und bietet damit als Lehr- und Nachschlagewerk des Verwaltungsrechts insgesamt eine umfassende Behandlung der Materie. Der vorliegende Band 1 vermittelt dabei einen Überblick über die allgemeinen Prinzipien des Verwaltungsrechts, bei dem auch rechtsgeschichtliche und verwaltungssoziologische Dimensionen nicht außen vor bleiben. Für seine herausragende Bedeutung für die Rechtswissenschaft sprechen auch die Übersetzungen in die chinesische und portugiesische Sprache.

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Buchtitel
1
03.11.2019
5
06.04.2019

Ganze zehn Jahre hat es jedoch gedauert, bis das Werk, vollständig überarbeitet und dabei teilweise neu geschrieben, nunmehr in der 13. Auflage erschienen ist. Neben der neuen Zuordnung einiger Teile des Werkes zwischen den Herausgebern Rolf Stober und Winfried Kluth hat sich auch der Autorenkreis seit der letzten Auflage verändert. Inhaltlich erfasst die 1004 Seiten starke Neubearbeitung den Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bis Mai 2017 und gliedert sich dabei in die folgenden sechs großen Teile, die weitere Unterabschnitte beinhalten: „Grundlagen der öffentlichen Verwaltung“ (1. Teil), „Die Stellung der Verwaltung im Unions- und Verfassungsrecht“ (2. Teil), „Grundlagen des objektiven Verwaltungsrechts“ (3. Teil), „Grundlagen des subjektiven und des infrastrukturellen Verwaltungsrechts“ (4. Teil), „Grundlagen des Verwaltungshandelns“ (5. Teil) und „Grundlagen des Verwaltungsverfahrens“ (6. Teil).

Das Werk überzeugt durch seine übersichtliche Systematik. Die anschauliche Darstellung vermittelt dem Leser den Zusammenhang allgemeiner Prinzipien mit den Handlungsformen der Verwaltung, mit denen sie dem Bürger gegenübertritt. Das Werk ist dabei weniger darauf angelegt, dass man es „am Stück“ liest. Es gehört zwar der Reihe der „Juristischen Kurz-Lehrbücher“ an, hat allerdings aufgrund seiner umfassenden Darstellung vielmehr den Charakter eines Handbuchs und eignet sich damit hervorragend, um sich die Materie kapitelweise punktuell zur Einführung oder Vertiefung heranzuziehen.

Das Lehrbuch eignet sich dabei sowohl für Studierende und Referendare, die tiefer in das Verwaltungsrecht eintauchen und es umfassend begreifen möchten, als auch an Praktiker in der Wissenschaft, Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtspraxis. Besonders empfehlenswert ist der Abschnitt über die Geschichte und historische Typen der öffentlichen Verwaltung im ersten Teil des Werks. Die Ausführungen zur Verwaltung im totalitären „Führer“-Staat (S. 99 ff.) und der Überblick über die Verwaltung in der sozialistischen und in der „Volks-Demokratie“ sind dabei nicht nur interessant und lehrreich, sondern auch warnend zugleich und äußerst lesenswert. Für Praktiker von großer Bedeutung ist dabei unter anderem das Kapitel über die rechtserheblichen Tatsachen (S. 407 ff.), denn jede Entscheidung der Verwaltung basiert auf einem festgestellten Sachverhalt. Um jedoch den Sachverhalt richtig zu ermitteln, bedarf es besonderer Sorgfalt, da von diesem entscheidend die zutreffende rechtliche Würdigung abhängt und ein unrichtiger Sachverhalt zur Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen, zum Wiederaufgreifen des Verfahrens oder auch zu Ersatzansprüchen führen kann. Umfassend erörtert werden in dem Werk auch die Gesetzesgebundenheit und Verwaltungsspielräume (S. 337 ff.), wobei insbesondere auf die Ermessensverwaltung und die unbestimmten Gesetzesbegriffe (S. 340 ff.) eingegangen wird.

Fazit: Die Neuauflage knüpft an die hervorragende Qualität der früheren Auflage an. „Verwaltungsrecht I“ von Wolff/Bachof/Stober/Kluth ist ein ausgezeichnetes Lehr- und Nachschlagewerk und kann daher nur empfohlen werden.

geschrieben am 23.02.2018 | 520 Wörter | 3480 Zeichen

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