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Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht 1. Auflage


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht 1. Auflage Geballtes Wissen auf beinahe 2800 Seiten, eine beeindruckende Auswahl an Autoren aus verschiedenen Bereichen des verkehrsrechtlich relevanten Rechts - es ist klar, dass Kritik an diesem Buch nur en detail erfolgen kann. Das Gesamtkonzept nämlich überzeugt und die Rechtsanwendung wird im Alltag erheblich erleichtert. Die Gestaltung des Handbuchs ist vielseitig und ansprechend. Die Texte sind gut unterteilt, die Hervorhebungen sinnvoll eingesetzt, der Fußnotenapparat umfassend und die eingefügten Beispiele und Zitate abgehoben. Graphische und tabellarische Elemente werden genutzt, wenn es angebracht erscheint, nicht aber um des Schaubilds willen. Das Verkehrszivilrecht dominiert das Handbuch klar, was durchaus dem Aufkommen an Fällen in der Praxis entspricht. Erstaunlich knapp hingegen sind die restlichen Themen ausgefallen, selbst wenn man auf den ersten Blick nicht das Gefühl hat, in der Darstellung etwas zu vermissen. Jeweils ungefähr 200 Seiten zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie zum Verkehrsverwaltungsrecht stehen aber inhaltlich in einer deutlichen Diskrepanz zu den mehr als 1600 Seiten zum Verkehrszivilrecht. Ob dies dem Tätigkeitsrahmen des Fachanwalts wirklich zugute kommt, bleibt der Meinung des Lesers überlassen, dazu unten mehr. Weitere Abschnitte thematisieren die verkehrsrechtlichen Bezüge zum Arbeitsrecht, Gefahrgutrecht und Umweltstrafrecht, die Tätigkeit des Sachverständigen im Verkehrsrecht, das anwaltliche Berufsrecht und das Gebührenrecht. Abschließend kommen Sonderthemen zur Sprache, z.B. das Oldtimerrecht, Steuerrechtliche Fragen sowie das Fuhrparkmanagement. Der zivilrechtliche Komplex ist wie das Gesamtwerk umsichtig gehalten und führt den Leser durch die wesentlichen und häufigsten Streit- und Regulierungsfragen. Neben den klassischen Haftungsgrundlagen kommen so auch Unfälle außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums oder solche mit Auslandsbezug zur Sprache. Detailliert erfolgt dann die Abarbeitung der einzelnen Schadenspositionen nach einem Unfall, sei es am Fahrzeug selbst oder bedingt durch den Fahrzeugausfall samt notwendigen Folgeansprüchen. Neben den Standardthemen wie Haushaltsführungs- oder Erwerbsschaden widmen die Autoren aber auch Sonderfragen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung ein eigenes Kapitel, darin mit medizinischer und juristischer Betrachtungsweise. Die Ausführungen zum Schmerzensgeld sind in allgemeine und Sonderfälle unterteilt, sodass man ggf. fallspezifisch nach Erläuterungen und Fundstellen forschen kann. Erfreulich sind stets die praktischen Einschübe wie etwa Unterkapitel zum Verfahrensrecht oder Hinweise zum Vergleichsschluss. Im zweiten zivilrechtlichen Teil wird das Vertragsrecht näher behandelt, was sowohl den Kauf, das Leasing oder die Reparatur eines Kfz beinhaltet. Ebenso hierzu wird aber das Versicherungsrecht gezählt, das hier wie kaum anderenorts trefflich und doch verständlich in vielen Facetten aufbereitet wird, wiederum mit prozessualen Besonderheiten und Spezialfragen wie etwa zum Reha-Management oder zu diversen Regressgrundlagen. Das Straf- und Bußgeldrecht ist meiner Ansicht nach zu dünn ausgestaltet worden, um der praktischen Bedeutung der Materie Herr zu werden. Auf wenigen Seiten muss die für die OWis zuständige Autorin z.B. die materiellen Vorschriften der StVO abhandeln und sich auf Kernfragen des Bußgeldprozesses beschränken. Natürlich bietet sie ein umfassendes Bild des Teilgebiets und erfasst, teilweise in bestechend schnörkelloser Weise die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Problematik, z.B. den Handygebrauch am Steuer. Andererseits werden aber Verfahrensdauerbrenner wie die Anordnung bzw. Vermeidung eines Fahrverbots meiner Ansicht nach nicht in der gebotenen Breite erfasst, sodass man zwangsläufig auf weitere Literatur zurückgreifen muss. Im Strafrecht ist immerhin die Kernfrage des Fahrerlaubnisentzugs umfassend dargestellt, sodass eine kompakte Ausgestaltung anderer Unterkapitel nicht weiter schadet. Im Verkehrsverwaltungsrecht könnte man zunächst auch der Ansicht sein, dass die unepische Kürze des Abschnitts der Bedeutung des Teilgebiets nicht gerecht wird. Dies gilt umso mehr, wenn man es mit dem oben besprochenen Fachanwaltskommentar vergleicht, der einen überraschend deutlichen Fokus auf das öffentliche Recht gesetzt hat. Dennoch vermag es der Autor in höchst erfreulicher Weise, etwa das Fahrerlaubnisrecht so ansprechend und kohärent zu beschreiben, dass man sich nach der Lektüre umfassend informiert fühlen darf. Und selbst Klassiker, die man seit dem Studium kennt, das behördliche Abschleppen z.B., sind eingängig erläutert. Ein besonderes Augenmerk darf der Leser und potentielle Käufer sodann noch auf das Kapitel zu verkehrstechnischen und anderen Gutachten richten. Gerade im Verkehrsrecht müssen Anwälte und Richter mit der Frage, wann ein Gutachten einzuholen und wie dieses zu lesen und zu gewichten ist, dauernd und vor allem richtig umgehen, um den Prozess nicht unnötig zu verlieren bzw. ihn nicht falsch zu entscheiden. Die Unfallrekonstruktion wird hier regelrecht lebendig erklärt und auch die Überprüfung der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung nachvollzogen. Letzteres ist eminent wichtig für den Bußgeldprozess, da man nur mit konkreten Anhaltspunkten für eine Fehlmessung auf ein Gutachten hoffen kann. Ein weiteres spannendes Thema ist die mögliche Aufdeckung eines Versicherungsbetrugs durch ein Gutachten, was hier sehr lesenswert behandelt wurde. Zum nahezu ganzheitlichen Ansatz des Werks zählen neben den genannten phyikalisch-technischen Erläuterungen vor allem die medizinischen Kapitel. Nichts ist peinlicher im Prozess als das bloße Abschreiben eines Arztberichts, wenn man auf Nachfrage des Gerichts die lateinischen Begriffe nicht einmal einer konkreten Verletzung zuordnen kann. Hier schaffen die präzisen Beschreibungen von Verletzungen im Rahmen der Personenschäden gekonnt Abhilfe, dies auch mit zahlreichen Abbildungen. Trotz einzelner kleiner, mglw. der persönlichen Meinung anheim fallender Kritikpunkte ist dieses Handbuch eine lohnende Investition für jeden Praktiker. Darüber hinaus halte ich sogar die Anschaffung während des Vorbereitungsdienstes bedenkenswert, da man bei fehlender Spezialisierung anfangs um Mandate im Verkehrsrecht gar nicht herumkommt und gerade dann eine sichere Quelle benötigt. Eine gelungene Neuauflage.

Geballtes Wissen auf beinahe 2800 Seiten, eine beeindruckende Auswahl an Autoren aus verschiedenen Bereichen des verkehrsrechtlich relevanten Rechts - es ist klar, dass Kritik an diesem Buch nur en detail erfolgen kann. Das Gesamtkonzept nämlich überzeugt und die Rechtsanwendung wird im Alltag erheblich erleichtert.

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Die Gestaltung des Handbuchs ist vielseitig und ansprechend. Die Texte sind gut unterteilt, die Hervorhebungen sinnvoll eingesetzt, der Fußnotenapparat umfassend und die eingefügten Beispiele und Zitate abgehoben. Graphische und tabellarische Elemente werden genutzt, wenn es angebracht erscheint, nicht aber um des Schaubilds willen.

Das Verkehrszivilrecht dominiert das Handbuch klar, was durchaus dem Aufkommen an Fällen in der Praxis entspricht. Erstaunlich knapp hingegen sind die restlichen Themen ausgefallen, selbst wenn man auf den ersten Blick nicht das Gefühl hat, in der Darstellung etwas zu vermissen. Jeweils ungefähr 200 Seiten zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie zum Verkehrsverwaltungsrecht stehen aber inhaltlich in einer deutlichen Diskrepanz zu den mehr als 1600 Seiten zum Verkehrszivilrecht. Ob dies dem Tätigkeitsrahmen des Fachanwalts wirklich zugute kommt, bleibt der Meinung des Lesers überlassen, dazu unten mehr. Weitere Abschnitte thematisieren die verkehrsrechtlichen Bezüge zum Arbeitsrecht, Gefahrgutrecht und Umweltstrafrecht, die Tätigkeit des Sachverständigen im Verkehrsrecht, das anwaltliche Berufsrecht und das Gebührenrecht. Abschließend kommen Sonderthemen zur Sprache, z.B. das Oldtimerrecht, Steuerrechtliche Fragen sowie das Fuhrparkmanagement.

Der zivilrechtliche Komplex ist wie das Gesamtwerk umsichtig gehalten und führt den Leser durch die wesentlichen und häufigsten Streit- und Regulierungsfragen. Neben den klassischen Haftungsgrundlagen kommen so auch Unfälle außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums oder solche mit Auslandsbezug zur Sprache. Detailliert erfolgt dann die Abarbeitung der einzelnen Schadenspositionen nach einem Unfall, sei es am Fahrzeug selbst oder bedingt durch den Fahrzeugausfall samt notwendigen Folgeansprüchen. Neben den Standardthemen wie Haushaltsführungs- oder Erwerbsschaden widmen die Autoren aber auch Sonderfragen wie der Posttraumatischen Belastungsstörung ein eigenes Kapitel, darin mit medizinischer und juristischer Betrachtungsweise. Die Ausführungen zum Schmerzensgeld sind in allgemeine und Sonderfälle unterteilt, sodass man ggf. fallspezifisch nach Erläuterungen und Fundstellen forschen kann. Erfreulich sind stets die praktischen Einschübe wie etwa Unterkapitel zum Verfahrensrecht oder Hinweise zum Vergleichsschluss.

Im zweiten zivilrechtlichen Teil wird das Vertragsrecht näher behandelt, was sowohl den Kauf, das Leasing oder die Reparatur eines Kfz beinhaltet. Ebenso hierzu wird aber das Versicherungsrecht gezählt, das hier wie kaum anderenorts trefflich und doch verständlich in vielen Facetten aufbereitet wird, wiederum mit prozessualen Besonderheiten und Spezialfragen wie etwa zum Reha-Management oder zu diversen Regressgrundlagen.

Das Straf- und Bußgeldrecht ist meiner Ansicht nach zu dünn ausgestaltet worden, um der praktischen Bedeutung der Materie Herr zu werden. Auf wenigen Seiten muss die für die OWis zuständige Autorin z.B. die materiellen Vorschriften der StVO abhandeln und sich auf Kernfragen des Bußgeldprozesses beschränken. Natürlich bietet sie ein umfassendes Bild des Teilgebiets und erfasst, teilweise in bestechend schnörkelloser Weise die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Problematik, z.B. den Handygebrauch am Steuer. Andererseits werden aber Verfahrensdauerbrenner wie die Anordnung bzw. Vermeidung eines Fahrverbots meiner Ansicht nach nicht in der gebotenen Breite erfasst, sodass man zwangsläufig auf weitere Literatur zurückgreifen muss. Im Strafrecht ist immerhin die Kernfrage des Fahrerlaubnisentzugs umfassend dargestellt, sodass eine kompakte Ausgestaltung anderer Unterkapitel nicht weiter schadet.

Im Verkehrsverwaltungsrecht könnte man zunächst auch der Ansicht sein, dass die unepische Kürze des Abschnitts der Bedeutung des Teilgebiets nicht gerecht wird. Dies gilt umso mehr, wenn man es mit dem oben besprochenen Fachanwaltskommentar vergleicht, der einen überraschend deutlichen Fokus auf das öffentliche Recht gesetzt hat. Dennoch vermag es der Autor in höchst erfreulicher Weise, etwa das Fahrerlaubnisrecht so ansprechend und kohärent zu beschreiben, dass man sich nach der Lektüre umfassend informiert fühlen darf. Und selbst Klassiker, die man seit dem Studium kennt, das behördliche Abschleppen z.B., sind eingängig erläutert.

Ein besonderes Augenmerk darf der Leser und potentielle Käufer sodann noch auf das Kapitel zu verkehrstechnischen und anderen Gutachten richten. Gerade im Verkehrsrecht müssen Anwälte und Richter mit der Frage, wann ein Gutachten einzuholen und wie dieses zu lesen und zu gewichten ist, dauernd und vor allem richtig umgehen, um den Prozess nicht unnötig zu verlieren bzw. ihn nicht falsch zu entscheiden. Die Unfallrekonstruktion wird hier regelrecht lebendig erklärt und auch die Überprüfung der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung nachvollzogen. Letzteres ist eminent wichtig für den Bußgeldprozess, da man nur mit konkreten Anhaltspunkten für eine Fehlmessung auf ein Gutachten hoffen kann. Ein weiteres spannendes Thema ist die mögliche Aufdeckung eines Versicherungsbetrugs durch ein Gutachten, was hier sehr lesenswert behandelt wurde. Zum nahezu ganzheitlichen Ansatz des Werks zählen neben den genannten phyikalisch-technischen Erläuterungen vor allem die medizinischen Kapitel. Nichts ist peinlicher im Prozess als das bloße Abschreiben eines Arztberichts, wenn man auf Nachfrage des Gerichts die lateinischen Begriffe nicht einmal einer konkreten Verletzung zuordnen kann. Hier schaffen die präzisen Beschreibungen von Verletzungen im Rahmen der Personenschäden gekonnt Abhilfe, dies auch mit zahlreichen Abbildungen.

Trotz einzelner kleiner, mglw. der persönlichen Meinung anheim fallender Kritikpunkte ist dieses Handbuch eine lohnende Investition für jeden Praktiker. Darüber hinaus halte ich sogar die Anschaffung während des Vorbereitungsdienstes bedenkenswert, da man bei fehlender Spezialisierung anfangs um Mandate im Verkehrsrecht gar nicht herumkommt und gerade dann eine sichere Quelle benötigt. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 10.07.2010 | 827 Wörter | 5606 Zeichen

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