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Der Autokauf


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Informationen zum Buch
  ISBN
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  Seiten
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Der Autokauf Gleich ein doppeltes Jubiläum beschert der neue Reinking/Eggert seinen Nutzern und Lesern: zum einen besteht das Standardwerk nunmehr seit 30 Jahren, zum anderen ist auch die 10. Auflage eine Leistung, auf die das Autorenteam stolz sein kann. Wer sich bei Rechtsfragen rund um Rechtsgeschäfte mit einem PKW solider Unterstützung versichern will, kommt bei halbwegs hohen Ansprüchen an die Tiefe und Systematik der Darstellung gar nicht am vorliegenden Werk vorbei. In der Zivil- und Rechtsanwaltsstation wird man vor allem als Referendar gut daran tun, sich beizeiten einmal mit diesem Werk zu befassen und das nicht nur, wenn der Bearbeitungsschwerpunkt im Verkehrsrecht liegt. In diesem knapp 1200 Seiten starken Buch enthalten sind nämlich auch ganz grundlegende rechtliche Ausführungen, etwa zum Sachmängelrecht im Kaufvertrag. Das Buch ist nunmehr in drei große Teile untergliedert, in einen für Neuwagen und einen für gebrauchte Kraftfahrzeuge und den dritten für das Leasing. Dabei nehmen die Abschnitte nicht unbedingt den gleichen Raum ein, der Gebrauchtwagenkauf dominiert die Darstellung deutlich, aber die Teilausführung sind jeweils so umfangreich, dass man keine einseitige Präferenz der Autoren befürchten muss. Für den Ausbildungsbereich sind über das gesamte Buch verteilt lehrreiche Kapitel zu finden, von denen im Folgenden einige herausgegriffen werden sollen. Umfassend setzen sich die Autoren zum Beispiel mit dem Vertragsschluss an sich auseinander. Hier sind gerade die diversen Gestaltungsmöglichkeiten zum Kaufpreis interessant. Vor den einzelnen Leistungsstörungen und daraus folgenden Gewährleistungsrechten sollte man sich im Kapitel zum Eigentumsvorbehalt einmal die Ausführungen zum Rücktritt durchlesen. Verständlicherweise umfangreich ist das Unterkapitel zur Pflicht der mängelfreien Lieferung. Hier zeigen vor allem die Erläuterungen zur „gewöhnlichen Verwendung“, dass man sich gar nicht vorstellen kann, was bei einem Fahrzeug alles als mangelbehaftet gelten mag. Im Rahmen der Gewährleistungsrechte ist vor allem der Bereich zur Rückabwicklung nach Rücktritt lesenswert: hier werden instruktiv die wechselseitig entstehenden Ansprüche aufbereitet und mit Rechtsprechung untermauert. Für die Klausur relevant sind dabei die Ausführungen am Schluss der Kapitel zu Verfahrens- und Vollstreckungsfragen. Ein Tenor mit einer Zug-um-Zug-Verurteilung muss erst einmal materiell verstanden sein. Praktisch interessant sind zudem die kompakten Ausführungen zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Sogar für Klausuren des ersten Staatsexamens relevant sind die Abschnitte zur Inzahlunggabe eines eigenen Fahrzeugs beim Neuerwerb. Hier werden vorbildlich die rechtliche Qualifizierung und die Rechtsfolgen bei Mängeln herausgearbeitet. Ein zu Recht umfangreicher Unterabschnitt ist zudem der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen gewidmet. Hier darf der Leser vor allem den Erklärungen zu Äußerungen des Verkäufers sowie der Beweislastumkehr nach § 476 BGB Beachtung schenken. Die Qualifizierung von Vorkommnissen am Fahrzeug als Verschleiß oder als Mangel ist anhand der ausführlichen Kasuistik nachzuvollziehen und die komplexe Argumentation innerhalb des § 476 BGB wird anschaulich dargestellt – für beide Parteien. Auch die später thematisierte Freizeichnung von der Sachmängelhaftung ist prüfungsrelevant. Wiederum bereits interessant für Studenten ist das ausführliche Kapitel zur Anspruchskonkurrenz der Gewährleistungsrechte zu Anfechtung, cic und Deliktsrecht. Einen schönen und wiederum klausurgeeigneten Abschluss findet das Werk im Kapitel zum Erwerb vom Nichtberechtigten. Für das Referendariat besonders erwähnenswert sind neben den bereits genannten zahlreichen prozessualen Aspekten die eigenen Kapitel im Gebrauchtwagenkauf zu Fragen, die in den einzelnen Stationen beherrscht sein wollen. Dazu gehören die umfangreichen Kapitel zum Beweis des Sachmangels an sich sowie zu den vorhandenen Rechtsbehelfen des Käufers nach Entdeckung eines solchen Mangels. Ebenfalls ein Dauerbrenner sind die Untersuchungsobliegenheiten beim Gebrauchtwagenkauf, wobei hier sehr schön abgebildet wird, welche Partei wie viel wissen kann und wissen muss und was davon ihr im Prozess vorgeworfen werden kann. Ebenfalls lehrreich ist die Erläuterung des Umgangs mit gängigen Begriffen beim Gebrauchtwagenverkauf, etwa „Bastlerfahrzeug“ o.ä., und deren Auswirkungen auf die Fragen der Vertragsinhaltes und des Sachmängelbegriffs. Im nunmehr neuen dritten Teil wird das Autoleasing – angesichts der Marktbedeutung zu Recht – gesondert ausgeführt. Die Erläuterung der Grundstrukturen des Leasingvertrages ist höchst ausbildungsrelevant und auch die Geltung von Verbraucherschutzvorschriften ist ganz klassisches Schuldrecht, ein zur Lektüre unbedingt empfehlenswertes Kapitel. Sehr schön sind hier wiederum die zahlreichen Nebenaspekte eingearbeitet worden, beispielsweise Auswirkungen der Insolvenz, Fragen der Verjährung oder die Überlegungen zur Sittenwidrigkeit des Leasingvertrages. Die Gestaltung des Buches ist zuletzt ebenfalls gut gelungen. In den intelligent untergliederten Kapiteln sind die Texte mit einer Vielzahl von Aufzählungen und Beispielen unterbrochen. Die Fußnoten sind reichhaltig und belegen die Akribie der Autoren. Die maßvoll eingesetzten Hervorhebungen leiten die Aufmerksamkeit des Bearbeiters sinnvoll. Selbst bei Aufzählung von Rechtsprechungsbeispielen wird die erforderliche Übersichtlichkeit gewahrt. Dieses Buch benötigt man während der Ausbildung nicht ohne weiteres, aber für die Vertiefung der Kenntnisse im besonderen Schuldrecht und vor allem für den Einstieg in die Materie Verkehrsrecht sollte man sich dieses Werk, trotz Umfangs und des Preises, nicht entgehen lassen, wohlgemerkt als Referendar. Für Studenten lohnt sich durchaus der ein oder andere Blick, um sich die Komplexität der Rechtsmaterie Autokauf vor Augen zu führen. Dass dieses Werk für die Praxis eines der besten zum Thema überhaupt ist, darf am Ende auch nicht unerwähnt bleiben. Der Jubilar darf durchaus gefeiert werden.

Gleich ein doppeltes Jubiläum beschert der neue Reinking/Eggert seinen Nutzern und Lesern: zum einen besteht das Standardwerk nunmehr seit 30 Jahren, zum anderen ist auch die 10. Auflage eine Leistung, auf die das Autorenteam stolz sein kann. Wer sich bei Rechtsfragen rund um Rechtsgeschäfte mit einem PKW solider Unterstützung versichern will, kommt bei halbwegs hohen Ansprüchen an die Tiefe und Systematik der Darstellung gar nicht am vorliegenden Werk vorbei. In der Zivil- und Rechtsanwaltsstation wird man vor allem als Referendar gut daran tun, sich beizeiten einmal mit diesem Werk zu befassen und das nicht nur, wenn der Bearbeitungsschwerpunkt im Verkehrsrecht liegt. In diesem knapp 1200 Seiten starken Buch enthalten sind nämlich auch ganz grundlegende rechtliche Ausführungen, etwa zum Sachmängelrecht im Kaufvertrag.

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Das Buch ist nunmehr in drei große Teile untergliedert, in einen für Neuwagen und einen für gebrauchte Kraftfahrzeuge und den dritten für das Leasing. Dabei nehmen die Abschnitte nicht unbedingt den gleichen Raum ein, der Gebrauchtwagenkauf dominiert die Darstellung deutlich, aber die Teilausführung sind jeweils so umfangreich, dass man keine einseitige Präferenz der Autoren befürchten muss.

Für den Ausbildungsbereich sind über das gesamte Buch verteilt lehrreiche Kapitel zu finden, von denen im Folgenden einige herausgegriffen werden sollen. Umfassend setzen sich die Autoren zum Beispiel mit dem Vertragsschluss an sich auseinander. Hier sind gerade die diversen Gestaltungsmöglichkeiten zum Kaufpreis interessant. Vor den einzelnen Leistungsstörungen und daraus folgenden Gewährleistungsrechten sollte man sich im Kapitel zum Eigentumsvorbehalt einmal die Ausführungen zum Rücktritt durchlesen. Verständlicherweise umfangreich ist das Unterkapitel zur Pflicht der mängelfreien Lieferung. Hier zeigen vor allem die Erläuterungen zur „gewöhnlichen Verwendung“, dass man sich gar nicht vorstellen kann, was bei einem Fahrzeug alles als mangelbehaftet gelten mag. Im Rahmen der Gewährleistungsrechte ist vor allem der Bereich zur Rückabwicklung nach Rücktritt lesenswert: hier werden instruktiv die wechselseitig entstehenden Ansprüche aufbereitet und mit Rechtsprechung untermauert. Für die Klausur relevant sind dabei die Ausführungen am Schluss der Kapitel zu Verfahrens- und Vollstreckungsfragen. Ein Tenor mit einer Zug-um-Zug-Verurteilung muss erst einmal materiell verstanden sein. Praktisch interessant sind zudem die kompakten Ausführungen zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen. Sogar für Klausuren des ersten Staatsexamens relevant sind die Abschnitte zur Inzahlunggabe eines eigenen Fahrzeugs beim Neuerwerb. Hier werden vorbildlich die rechtliche Qualifizierung und die Rechtsfolgen bei Mängeln herausgearbeitet.

Ein zu Recht umfangreicher Unterabschnitt ist zudem der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen gewidmet. Hier darf der Leser vor allem den Erklärungen zu Äußerungen des Verkäufers sowie der Beweislastumkehr nach § 476 BGB Beachtung schenken. Die Qualifizierung von Vorkommnissen am Fahrzeug als Verschleiß oder als Mangel ist anhand der ausführlichen Kasuistik nachzuvollziehen und die komplexe Argumentation innerhalb des § 476 BGB wird anschaulich dargestellt – für beide Parteien. Auch die später thematisierte Freizeichnung von der Sachmängelhaftung ist prüfungsrelevant. Wiederum bereits interessant für Studenten ist das ausführliche Kapitel zur Anspruchskonkurrenz der Gewährleistungsrechte zu Anfechtung, cic und Deliktsrecht. Einen schönen und wiederum klausurgeeigneten Abschluss findet das Werk im Kapitel zum Erwerb vom Nichtberechtigten.

Für das Referendariat besonders erwähnenswert sind neben den bereits genannten zahlreichen prozessualen Aspekten die eigenen Kapitel im Gebrauchtwagenkauf zu Fragen, die in den einzelnen Stationen beherrscht sein wollen. Dazu gehören die umfangreichen Kapitel zum Beweis des Sachmangels an sich sowie zu den vorhandenen Rechtsbehelfen des Käufers nach Entdeckung eines solchen Mangels. Ebenfalls ein Dauerbrenner sind die Untersuchungsobliegenheiten beim Gebrauchtwagenkauf, wobei hier sehr schön abgebildet wird, welche Partei wie viel wissen kann und wissen muss und was davon ihr im Prozess vorgeworfen werden kann. Ebenfalls lehrreich ist die Erläuterung des Umgangs mit gängigen Begriffen beim Gebrauchtwagenverkauf, etwa „Bastlerfahrzeug“ o.ä., und deren Auswirkungen auf die Fragen der Vertragsinhaltes und des Sachmängelbegriffs.

Im nunmehr neuen dritten Teil wird das Autoleasing – angesichts der Marktbedeutung zu Recht – gesondert ausgeführt. Die Erläuterung der Grundstrukturen des Leasingvertrages ist höchst ausbildungsrelevant und auch die Geltung von Verbraucherschutzvorschriften ist ganz klassisches Schuldrecht, ein zur Lektüre unbedingt empfehlenswertes Kapitel. Sehr schön sind hier wiederum die zahlreichen Nebenaspekte eingearbeitet worden, beispielsweise Auswirkungen der Insolvenz, Fragen der Verjährung oder die Überlegungen zur Sittenwidrigkeit des Leasingvertrages.

Die Gestaltung des Buches ist zuletzt ebenfalls gut gelungen. In den intelligent untergliederten Kapiteln sind die Texte mit einer Vielzahl von Aufzählungen und Beispielen unterbrochen. Die Fußnoten sind reichhaltig und belegen die Akribie der Autoren. Die maßvoll eingesetzten Hervorhebungen leiten die Aufmerksamkeit des Bearbeiters sinnvoll. Selbst bei Aufzählung von Rechtsprechungsbeispielen wird die erforderliche Übersichtlichkeit gewahrt.

Dieses Buch benötigt man während der Ausbildung nicht ohne weiteres, aber für die Vertiefung der Kenntnisse im besonderen Schuldrecht und vor allem für den Einstieg in die Materie Verkehrsrecht sollte man sich dieses Werk, trotz Umfangs und des Preises, nicht entgehen lassen, wohlgemerkt als Referendar. Für Studenten lohnt sich durchaus der ein oder andere Blick, um sich die Komplexität der Rechtsmaterie Autokauf vor Augen zu führen. Dass dieses Werk für die Praxis eines der besten zum Thema überhaupt ist, darf am Ende auch nicht unerwähnt bleiben. Der Jubilar darf durchaus gefeiert werden.

geschrieben am 13.02.2010 | 800 Wörter | 5253 Zeichen

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