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Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe


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Informationen zum Buch
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe Fast 400 Seiten stark ist die Neuauflage mittlerweile und zeigt dem Leser eindrücklich die Wichtigkeit der Thematik auf. Die Anwaltsdichte und die oft prekäre Einkommenssituation von Mandanten führen zwangsläufig dazu, dass man sich in vielen Fällen auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe stützen muss. Nahezu 3/4 des Buches werden der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe gewidmet, der Rest verbleibt für die Beratungshilfe. Einleitend werden die Anwendungsmöglichkeiten für Prozesskostenhilfe in den verschiedenen Gerichtszweigen erläutert und die Parteien des Verfahrens vorgestellt. Sodann kann man sich ausführlich mit dem eigentlichen Bewilligungsverfahren beschäftigen. Hier kommen sowohl notwendige Formalitäten zur Sprache als auch die zivilprozessualen Auswirkungen der Antragstellung auf z.B. die Verjährungshemmung oder das Verhältnis zur eigentlichen Klage. Aufmerksam sollte man sich als fortgeschrittener Referendar die hier gut differenzierten Details zum rechtlichen Gehör und zur Akteneinsicht des Gegners ansehen, damit man in den ersten Fällen als Praktiker nichts davon einzufordern vergisst. Naturgemäß nimmt die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen viel Raum für die Darstellung ein, wenngleich in der Praxis immer mehr und immer bessere PKH-Berechnungsprogramme diese Arbeit erleichtern. Stets relevante Diskussionspunkte wie die unterlassene Vermögensnutzung, die Bestimmung des Schonvermögens oder gar die Pflicht zur Kreditaufnahme, der Abzug welcher Werbungskosten sowie welcher Kosten der Mietwohnung werden ausführlich abgehandelt und Streitfragen wie etwa zur Berücksichtigung von Strom- und Wasserkosten mit entsprechenden Nachweisen aufgegriffen. Lesenswert bereits für Studenten in der Examensvorbereitung ist meiner Ansicht nach das sowohl materiell-rechtlich wie verfahrensrechtlich lehrreiche Unterkapitel zu den Prozesskostenvorschussansprüchen. Ein praktisch sehr schwieriges Thema ist die Prüfung der objektiven Voraussetzung der Prozesskostenhilfegewährung, also die Prüfung der Erfolgsaussichten von Klage oder Verteidigung, was aber in diesem Werk pragmatisch und mit Blick auf viele wichtige Einzelheiten gut verarbeitet wurde. Wiederum werden sowohl eher formale Fragen (wann kann frühestens PKH für die Rechtsverteidigung gewährt werden?) als auch kompliziertere Konstellationen (Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach PKH-Antragstellung) gleichberechtigt behandelt und für den Leser nachvollziehbar aufgelöst. Akribisch mutet die Auflistung der Judikatur zur Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung an. Die nach der Prüfung erfolgenden Konsequenzen wie die Bewilligungsentscheidung, die Beiordnung eines Anwalts oder auch die konkreten Auswirkungen auf die Kostenpflicht der antragstellenden Partei sowie die Anwaltsvergütung werden systematisch und gut nachvollziehbar erklärt. Überzeugend für den Leser ist dabei vor allem die exakte Ausleuchtung der Rechtsbeziehungen des beigeordneten Anwalts zu Partei, Gegner und Staatskasse: wenn man zu Beginn auf PKH-Fälle angewiesen ist, sollte man schnell verstehen, was von wem zu fordern ist. Abgerundet wird das Thema PKH durch Abschnitte zum Beschwerdeverfahren und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Der zweite Abschnitt des Buches ist der Beratungshilfe vorbehalten. Hier gefallen wiederum die prägnante Betrachtung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Beratungshilfe sowie die Beschreibung des Verfahrensgangs bis zur Bewilligungsentscheidung durch den Rechtspfleger. Gut ausdifferenziert sind ebenso die verschiedenen Ansprüche, die nach der Erteilung gegen die Staatskasse erwachsen. Kritisiert werden muss, dass die Verfahrenskostenhilfe trotz Nennung im Titel untergeht und auch familienrechtliche Besonderheiten nicht immer berücksichtigt sind. Weder ist die Verfahrenskostenhilfe im Sachregister genannt, noch gibt es ein eigenes Unterkapitel im gesamten Buch, das deren Verhältnis zur PKH genauer erläutert (obwohl dies am Anfang in einem Absatz zu erledigen gewesen wäre). Auch bei der Wahl des für den Antrag zuständigen Gerichts wird nicht nach Zivil- und Familiengerichtsbarkeit unterschieden, obwohl die genaue Nennung bei eiligen Angelegenheiten durchaus Verzögerungen durch gerichtsinterne Aktenschieberei ersparen kann. Ebenfalls unglücklich, z.T. nicht erfasst ist die Rolle der „Beteiligten“ in Verfahren nach dem FamFG, insbesondere nicht die eindeutige Neuregelung des § 77 FamFG, die diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumt und eben nicht nur „dem Gegner“, wie das in Rn. 168 dem § 118 ZPO gleichgesetzt wird. Auch bei der Frage der Beiordnung nach § 78 Abs. 2 FamFG hätten sich die Autoren mehr als die Nennung der Norm aus den Fingern saugen können. Insgesamt macht das Buch einen überzeugenden Eindruck und ist für Referendare und Berufseinsteiger für den ZPO-Bereich mit Nachdruck zu empfehlen. In familienrechtlichen Angelegenheiten bleibt man aber für die Besonderheiten des FamFG auf Kommentarliteratur angewiesen.

Fast 400 Seiten stark ist die Neuauflage mittlerweile und zeigt dem Leser eindrücklich die Wichtigkeit der Thematik auf. Die Anwaltsdichte und die oft prekäre Einkommenssituation von Mandanten führen zwangsläufig dazu, dass man sich in vielen Fällen auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe stützen muss.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Nahezu 3/4 des Buches werden der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe gewidmet, der Rest verbleibt für die Beratungshilfe. Einleitend werden die Anwendungsmöglichkeiten für Prozesskostenhilfe in den verschiedenen Gerichtszweigen erläutert und die Parteien des Verfahrens vorgestellt. Sodann kann man sich ausführlich mit dem eigentlichen Bewilligungsverfahren beschäftigen. Hier kommen sowohl notwendige Formalitäten zur Sprache als auch die zivilprozessualen Auswirkungen der Antragstellung auf z.B. die Verjährungshemmung oder das Verhältnis zur eigentlichen Klage. Aufmerksam sollte man sich als fortgeschrittener Referendar die hier gut differenzierten Details zum rechtlichen Gehör und zur Akteneinsicht des Gegners ansehen, damit man in den ersten Fällen als Praktiker nichts davon einzufordern vergisst. Naturgemäß nimmt die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen viel Raum für die Darstellung ein, wenngleich in der Praxis immer mehr und immer bessere PKH-Berechnungsprogramme diese Arbeit erleichtern. Stets relevante Diskussionspunkte wie die unterlassene Vermögensnutzung, die Bestimmung des Schonvermögens oder gar die Pflicht zur Kreditaufnahme, der Abzug welcher Werbungskosten sowie welcher Kosten der Mietwohnung werden ausführlich abgehandelt und Streitfragen wie etwa zur Berücksichtigung von Strom- und Wasserkosten mit entsprechenden Nachweisen aufgegriffen. Lesenswert bereits für Studenten in der Examensvorbereitung ist meiner Ansicht nach das sowohl materiell-rechtlich wie verfahrensrechtlich lehrreiche Unterkapitel zu den Prozesskostenvorschussansprüchen.

Ein praktisch sehr schwieriges Thema ist die Prüfung der objektiven Voraussetzung der Prozesskostenhilfegewährung, also die Prüfung der Erfolgsaussichten von Klage oder Verteidigung, was aber in diesem Werk pragmatisch und mit Blick auf viele wichtige Einzelheiten gut verarbeitet wurde. Wiederum werden sowohl eher formale Fragen (wann kann frühestens PKH für die Rechtsverteidigung gewährt werden?) als auch kompliziertere Konstellationen (Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach PKH-Antragstellung) gleichberechtigt behandelt und für den Leser nachvollziehbar aufgelöst. Akribisch mutet die Auflistung der Judikatur zur Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung an.

Die nach der Prüfung erfolgenden Konsequenzen wie die Bewilligungsentscheidung, die Beiordnung eines Anwalts oder auch die konkreten Auswirkungen auf die Kostenpflicht der antragstellenden Partei sowie die Anwaltsvergütung werden systematisch und gut nachvollziehbar erklärt. Überzeugend für den Leser ist dabei vor allem die exakte Ausleuchtung der Rechtsbeziehungen des beigeordneten Anwalts zu Partei, Gegner und Staatskasse: wenn man zu Beginn auf PKH-Fälle angewiesen ist, sollte man schnell verstehen, was von wem zu fordern ist. Abgerundet wird das Thema PKH durch Abschnitte zum Beschwerdeverfahren und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Der zweite Abschnitt des Buches ist der Beratungshilfe vorbehalten. Hier gefallen wiederum die prägnante Betrachtung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Beratungshilfe sowie die Beschreibung des Verfahrensgangs bis zur Bewilligungsentscheidung durch den Rechtspfleger. Gut ausdifferenziert sind ebenso die verschiedenen Ansprüche, die nach der Erteilung gegen die Staatskasse erwachsen.

Kritisiert werden muss, dass die Verfahrenskostenhilfe trotz Nennung im Titel untergeht und auch familienrechtliche Besonderheiten nicht immer berücksichtigt sind. Weder ist die Verfahrenskostenhilfe im Sachregister genannt, noch gibt es ein eigenes Unterkapitel im gesamten Buch, das deren Verhältnis zur PKH genauer erläutert (obwohl dies am Anfang in einem Absatz zu erledigen gewesen wäre). Auch bei der Wahl des für den Antrag zuständigen Gerichts wird nicht nach Zivil- und Familiengerichtsbarkeit unterschieden, obwohl die genaue Nennung bei eiligen Angelegenheiten durchaus Verzögerungen durch gerichtsinterne Aktenschieberei ersparen kann. Ebenfalls unglücklich, z.T. nicht erfasst ist die Rolle der „Beteiligten“ in Verfahren nach dem FamFG, insbesondere nicht die eindeutige Neuregelung des § 77 FamFG, die diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumt und eben nicht nur „dem Gegner“, wie das in Rn. 168 dem § 118 ZPO gleichgesetzt wird. Auch bei der Frage der Beiordnung nach § 78 Abs. 2 FamFG hätten sich die Autoren mehr als die Nennung der Norm aus den Fingern saugen können.

Insgesamt macht das Buch einen überzeugenden Eindruck und ist für Referendare und Berufseinsteiger für den ZPO-Bereich mit Nachdruck zu empfehlen. In familienrechtlichen Angelegenheiten bleibt man aber für die Besonderheiten des FamFG auf Kommentarliteratur angewiesen.

geschrieben am 05.06.2010 | 638 Wörter | 4332 Zeichen

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