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JGG


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

JGG Die Anzahl der Kommentare zum JGG ist überschaubar und dennoch kann man das Werk von Eisenberg gerade für den Ausbildungsbereich guten Gewissens hervorheben. Zwar werden die Bedürfnisse des Praktikers vollumfänglich bedient und bspw. Details zu Vollstreckung, Kostenausspruch oder Arrestanordnung wegen Auflagenmissachtung effektiv und instruktiv aufbereitet. Dennoch ist dieser Kommentar aber besonders lesenswert wegen des lehrreichen Gesamtblicks auf die Materie und auf die Einflüsse auf das Jugendstrafverfahren. Dieser Aspekt ist für die studentische Ausbildung besonders wichtig, wenn nämlich im Schwerpunktbereich mit der Kriminologie und dem Strafvollzugsrecht die theoretischen und praktischen Grundlagen der Materie erlernt werden: man kann und muss auch später immer wieder auf die Basiskenntnisse zurückgreifen und soll sich auch stets der Besonderheit des Verfahrens gegen Jugendliche bewusst sein. In concreto kann sich der Leser etwa auf eine kritische Betrachtung des Gesetzes freuen, die sogar so explizit wird, dass der Autor Gesetzesregelungen als nicht mehr rational erfassbar bezeichnet. Aber auch die immer wieder erhobene Klage über die fehlende erzieherische Orientierung in allen Teilen des Verfahrens ist kein Mantra, sondern ein berechtigtes, auch dogmatisches Anliegen. Dass dieser Anspruch mit der Realität manchmal kollidiert, insbesondere wenn es dann in den Bereich der Jugendstrafe geht und Verteidiger vornehmlich um die Schuldfrage kämpfen, sodass das Gericht gar nicht anders kann als in der neutralen Position zu verharren, wie dies auch aus dem Erwachsenenstrafrecht bekannt ist, wird immerhin gesehen. Sinn und Schwierigkeit des Erziehungsgedankens werden zudem nicht nur juristisch hinterfragt, sondern auch pädagogische und psychologische Ansätze präsentiert, und dazu gesellschaftliche Probleme wie die immer später eintretende berufliche Reife problematisiert. Nicht vergessen wird auch die immer wiederkehrende Forderung nach mehr Kontrolle über Jugend und deren Verhalten durch die Einrichtungen institutionalisierter Macht, die in krassem Gegensatz zum Entfaltungs- und Entwicklungsbedarf des Jugendlichen steht, geschweige denn dass die Identifikation mit dem Normgeber gefördert würde. Eine Bezugnahme erfolgt auf Gesetzesbegründungen, Statistiken und diverse Lehren samt jeweils kluger, kritischer Würdigung. Schnittpunkte zwischen Jugendstrafrecht und allgemeinem Strafrecht werden systematisch angegangen, wobei auch Tendenzen wie die Angleichung von Rechtsfolgen an das allgemeine Strafrecht nicht übergangen werden. Die Frage, wann Tatbestände jugendspezifisch auszulegen sind, kommt ebenso zur Sprache wie die Anwendung von Auslieferungshaft auf Jugendliche. Ganz konkrete Defizite des Verfahrens wie etwa das fehlende Verständnis für Erfahrungshorizont und Sichtweise des Jugendlichen bei den zur Entscheidung berufenen Personen oder auch die überharte Maßregelung von jugendtypischem Verhalten des Angeklagten während der Hauptverhandlung werden thematisiert und Lösungsansätze geboten. Verfahrensrechtliche Besonderheiten wie das Verbot der Absprache, das Verhältnis zwischen § 3 JGG und §§ 20, 21 StGB oder die Einführung in das Rechtsfolgensystem des JGG gelingen vorzüglich und mit der gebotenen dogmatischen Tiefe bei entsprechendem Bewusstsein für die Schwerpunkte praktischer Umsetzung. Unschön sind wie immer in dieser Kommentarreihe die in den Text integrierten Verweise. Auch kleinere Fehler finden sich ab und an (so wird einmal Anhang 1 mit Anhang 2 des Kommentars verwechselt), stören aber den hervorragenden Gesamteindruck nicht. Insgesamt kann man dieses Werk, und dies mit Nachdruck, schon ab Beginn des Schwerpunktstudiums und danach als ständigen Wegbegleiter bis in den Berufseinstieg empfehlen. Im Gegensatz zu manch anderen Werken eignen sich die Ausführungen sogar zur durchgehenden Lektüre, für Studenten natürlich am besten zusammen mit einem einschlägigen Lehrbuch. Im Praxisalltag ist der Eisenberg ein unverzichtbarer Begleiter für den Jugendstrafrichter und den Strafverteidiger. Und auch für nur am Rande mit dem Jugendstrafrecht befasste Disziplinen finden in diesem Werk fundierte und leicht verständliche Informationen.

Die Anzahl der Kommentare zum JGG ist überschaubar und dennoch kann man das Werk von Eisenberg gerade für den Ausbildungsbereich guten Gewissens hervorheben. Zwar werden die Bedürfnisse des Praktikers vollumfänglich bedient und bspw. Details zu Vollstreckung, Kostenausspruch oder Arrestanordnung wegen Auflagenmissachtung effektiv und instruktiv aufbereitet. Dennoch ist dieser Kommentar aber besonders lesenswert wegen des lehrreichen Gesamtblicks auf die Materie und auf die Einflüsse auf das Jugendstrafverfahren. Dieser Aspekt ist für die studentische Ausbildung besonders wichtig, wenn nämlich im Schwerpunktbereich mit der Kriminologie und dem Strafvollzugsrecht die theoretischen und praktischen Grundlagen der Materie erlernt werden: man kann und muss auch später immer wieder auf die Basiskenntnisse zurückgreifen und soll sich auch stets der Besonderheit des Verfahrens gegen Jugendliche bewusst sein.

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In concreto kann sich der Leser etwa auf eine kritische Betrachtung des Gesetzes freuen, die sogar so explizit wird, dass der Autor Gesetzesregelungen als nicht mehr rational erfassbar bezeichnet. Aber auch die immer wieder erhobene Klage über die fehlende erzieherische Orientierung in allen Teilen des Verfahrens ist kein Mantra, sondern ein berechtigtes, auch dogmatisches Anliegen. Dass dieser Anspruch mit der Realität manchmal kollidiert, insbesondere wenn es dann in den Bereich der Jugendstrafe geht und Verteidiger vornehmlich um die Schuldfrage kämpfen, sodass das Gericht gar nicht anders kann als in der neutralen Position zu verharren, wie dies auch aus dem Erwachsenenstrafrecht bekannt ist, wird immerhin gesehen. Sinn und Schwierigkeit des Erziehungsgedankens werden zudem nicht nur juristisch hinterfragt, sondern auch pädagogische und psychologische Ansätze präsentiert, und dazu gesellschaftliche Probleme wie die immer später eintretende berufliche Reife problematisiert. Nicht vergessen wird auch die immer wiederkehrende Forderung nach mehr Kontrolle über Jugend und deren Verhalten durch die Einrichtungen institutionalisierter Macht, die in krassem Gegensatz zum Entfaltungs- und Entwicklungsbedarf des Jugendlichen steht, geschweige denn dass die Identifikation mit dem Normgeber gefördert würde. Eine Bezugnahme erfolgt auf Gesetzesbegründungen, Statistiken und diverse Lehren samt jeweils kluger, kritischer Würdigung. Schnittpunkte zwischen Jugendstrafrecht und allgemeinem Strafrecht werden systematisch angegangen, wobei auch Tendenzen wie die Angleichung von Rechtsfolgen an das allgemeine Strafrecht nicht übergangen werden. Die Frage, wann Tatbestände jugendspezifisch auszulegen sind, kommt ebenso zur Sprache wie die Anwendung von Auslieferungshaft auf Jugendliche. Ganz konkrete Defizite des Verfahrens wie etwa das fehlende Verständnis für Erfahrungshorizont und Sichtweise des Jugendlichen bei den zur Entscheidung berufenen Personen oder auch die überharte Maßregelung von jugendtypischem Verhalten des Angeklagten während der Hauptverhandlung werden thematisiert und Lösungsansätze geboten. Verfahrensrechtliche Besonderheiten wie das Verbot der Absprache, das Verhältnis zwischen § 3 JGG und §§ 20, 21 StGB oder die Einführung in das Rechtsfolgensystem des JGG gelingen vorzüglich und mit der gebotenen dogmatischen Tiefe bei entsprechendem Bewusstsein für die Schwerpunkte praktischer Umsetzung.

Unschön sind wie immer in dieser Kommentarreihe die in den Text integrierten Verweise. Auch kleinere Fehler finden sich ab und an (so wird einmal Anhang 1 mit Anhang 2 des Kommentars verwechselt), stören aber den hervorragenden Gesamteindruck nicht.

Insgesamt kann man dieses Werk, und dies mit Nachdruck, schon ab Beginn des Schwerpunktstudiums und danach als ständigen Wegbegleiter bis in den Berufseinstieg empfehlen. Im Gegensatz zu manch anderen Werken eignen sich die Ausführungen sogar zur durchgehenden Lektüre, für Studenten natürlich am besten zusammen mit einem einschlägigen Lehrbuch. Im Praxisalltag ist der Eisenberg ein unverzichtbarer Begleiter für den Jugendstrafrichter und den Strafverteidiger. Und auch für nur am Rande mit dem Jugendstrafrecht befasste Disziplinen finden in diesem Werk fundierte und leicht verständliche Informationen.

geschrieben am 17.06.2010 | 554 Wörter | 3655 Zeichen

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