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Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung Ein Neuling in der Reihe der Handkommentare des Nomos-Verlages ist die Ausgabe zum gesamten Recht der Zwangsvollstreckung. Diese Komposition verwundert nur auf den ersten Blick, denn beim Übergang zwischen Ausbildungsrecht und Praxis ist es gerade der Schritt zur letzten Durchsetzung des Rechts, der vielen jungen Anwälten unbekannt ist und schlimmstens bleibt. Dem kann dieser neue Kommentar abhelfen, indem er bereits frühzeitig, nämlich bei der Vermittlung des formellen und materiellen Vollstreckungsrechts, ansetzt und dann in der typischen Ausgestaltung der Handkommentare praktische Umsetzungshilfen gibt, etwa durch Tenorierungen, Anträge oder anderes. Beinahe 2600 Seiten stark setzt das Werk zudem Maßstäbe für die Aufmerksamkeit des Lesers: Wer bisher die Zwangsvollstreckung unterschätzt hat und sein Wissen während der Ausbildung aus examensgeeigneten Zusammenfassungen wie von Lippross, Lackmann oder den Kaisers bezogen hat, kann nun (rechtzeitig) die wahre Dimension des gesamten Vollstreckungsrechts kennen lernen und zwar inklusive der Kostenbestimmungen. Das Autorenteam wird von Vertretern aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Justiz bestückt, wobei es für den Leser nur von Vorteil sein kann, dass auch Rechtspfleger integriert wurden, sind diese doch gerade im Bereich der Zwangsversteigerung oder bei Pfändung und Überweisung die eigentlichen Wissensquellen im Gericht. Kommentiert wird zunächst das achte Buch der Zivilprozessordnung, erfreulicherweise inklusive des einstweiligen Rechtsschutzes, der in manch anderem Buch auf der Strecke bleibt. Gerade die in den Examina beliebten Klausurkonstellationen mit Rechtsbehelfen werden hier en detail abgearbeitet - ohne natürlich auf Klausurwissen abzuzielen. Jedoch werden die Klassiker der Vollstreckungsabwehrklage, des Klauselverfahrens oder der Klage auf vorzugsweise Befriedigung umfänglich erörtert, sodass man sich Schritt für Schritt in die Materie einfinden kann. Weitere Dauerbrenner wie die Pfändung von Sachen im Gewahrsam des Gläubigers, die diversen Konstellationen für Verstrickung und Pfändungspfandrecht aber auch die Wirkungen des Zuschlags in der Versteigerung sind gut nachvollziehbar, ggf. mit vorhandenen Streitfragen nachgezeichnet. Die Forderungspfändung wird detailliert kommentiert, gerade was die Zahlungen an die falsche Person betrifft. Sehr erfreulich aus Referendarsicht sind zudem die sehr ausführlichen Erklärungen zur Vollstreckung wegen vertretbarer und nicht vertretbarer Handlungen sowie zur Erzwingung von Unterlassungen, jeweils mit passenden Formulierungsvorschlägen für den Tenor. Innerhalb der Normen des einstweiligen Rechtsschutzes überzeugen vor allem die Verknüpfungen zwischen Anspruch und Verfahren, wenn nämlich an verschiedenen Stellen die Besonderheiten etwa des Verfügungsprozesses herausgearbeitet werden, sodass man sich tatsächlich mir der Effektivität dieser Vorgehensweise auseinander setzen muss. Sodann wird der - zugegeben wenig ausbildungsrelevanten - Zwangsversteigerung ein gutes Fünftel des Kommentars gewidmet, sodass man deren Bedeutung in der Praxis durchaus schon daran erkennen kann. Hier sind für engagierte Studenten und Referendare insbesondere die Ausführungen zu § 37 ZVG lesenswert, wenn es darum geht, entgegenstehende Rechte geltend zu machen, aber auch die Erläuterungen zu §§ 90-92 ZVG, also zu den Wirkungen des Zuschlags und möglichen Ersatzansprüchen bei Rechtsverlust. Eine fast lehrbuchartige Zusammenfassung der Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem FamFG findet der Leser im Folgenden vor. Hier wird die Rechtsdurchdringung durch eine kluge Mischung aus Fließtext, Gesetzesabdruck im passenden Kontext sowie notwendige Formulierungsvorschläge optimal gefördert und ist insbesondere für Referendare mit Schwerpunkt Familienrecht beinahe Pflichtlektüre. Ein Schmuckstück des Kommentars ist sodann meiner Ansicht nach die Ansammlung von Schwerpunktbeiträgen, in denen die Zwangsvollstreckung in Beziehung zu anderen Rechtsgebieten gesetzt wird, da dort typischerweise Komplikationen auftreten oder zumindest drohen. Dies betrifft z.B. das Betreuungsrecht, die Vollstreckung in Gesellschaftsanteile oder im Mietverhältnis oder die Vollstreckung nach Entscheidungen aufgrund des Gewaltschutzgesetzes. Natürlich kommen hier nur ausgewählte Probleme zur Sprache, aber wiederum sorgt der lehrbuchähnliche Stil für eine gesunde Abwechslung zu den vorangehenden Kommentierungen und einen passenden Konnex zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht. Besonders lesenswert ist dabei der Abschnitt zu den Auswirkungen der Insolvenz auf die Einzelzwangsvollstreckung, da dort zum einen die Rückschlagsperre, zum anderen die Anfechtungsmöglichkeiten pragmatisch abgebildet werden. Das Stichwort Anfechtung führt zum nächsten, nur wenigen als Vollstreckungsrecht bekannten Gesetz: dem Anfechtungsgesetz, das hier in erfreulicher Ausführlichkeit besprochen wird und sonst nur in Abgrenzung zur InsO abgefertigt wird. Hier aber kann man das Gesetz in der gebotenen Breite kennen lernen, zumal es in einigen Bundesländern durchaus zum Pflichtstoff des Assessorexamens gehört. Im Weiteren werden einige europäische Verordnungen sowie das AVAG kommentiert, auszugsweise das RPflG, wichtig für die Zuständigkeit innerhalb des Gerichts bei Antragstellung, und das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher. Auch wenn der erste Eindruck den Leser in Ausbildung und erst recht den Berufseinsteiger überfordern könnte: Dieser Kommentar belohnt jede intensive Auseinandersetzung mit der Materie durch sicheren Wissenszuwachs und eine verständige Heranführung an die Erfordernisse der Praxis. Wer sich auf den Berufseinstieg als Anwalt vorbereitet, darf das Vollstreckungsrecht nicht außer Acht lassen und auch im Assessorexamen sind besondere Kenntnisse zum achten Buch der ZPO wünschenswert. Deshalb eine klare Lektüreempfehlung für diese gelungene Neuerscheinung.

Ein Neuling in der Reihe der Handkommentare des Nomos-Verlages ist die Ausgabe zum gesamten Recht der Zwangsvollstreckung. Diese Komposition verwundert nur auf den ersten Blick, denn beim Übergang zwischen Ausbildungsrecht und Praxis ist es gerade der Schritt zur letzten Durchsetzung des Rechts, der vielen jungen Anwälten unbekannt ist und schlimmstens bleibt. Dem kann dieser neue Kommentar abhelfen, indem er bereits frühzeitig, nämlich bei der Vermittlung des formellen und materiellen Vollstreckungsrechts, ansetzt und dann in der typischen Ausgestaltung der Handkommentare praktische Umsetzungshilfen gibt, etwa durch Tenorierungen, Anträge oder anderes. Beinahe 2600 Seiten stark setzt das Werk zudem Maßstäbe für die Aufmerksamkeit des Lesers: Wer bisher die Zwangsvollstreckung unterschätzt hat und sein Wissen während der Ausbildung aus examensgeeigneten Zusammenfassungen wie von Lippross, Lackmann oder den Kaisers bezogen hat, kann nun (rechtzeitig) die wahre Dimension des gesamten Vollstreckungsrechts kennen lernen und zwar inklusive der Kostenbestimmungen.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Das Autorenteam wird von Vertretern aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Justiz bestückt, wobei es für den Leser nur von Vorteil sein kann, dass auch Rechtspfleger integriert wurden, sind diese doch gerade im Bereich der Zwangsversteigerung oder bei Pfändung und Überweisung die eigentlichen Wissensquellen im Gericht.

Kommentiert wird zunächst das achte Buch der Zivilprozessordnung, erfreulicherweise inklusive des einstweiligen Rechtsschutzes, der in manch anderem Buch auf der Strecke bleibt. Gerade die in den Examina beliebten Klausurkonstellationen mit Rechtsbehelfen werden hier en detail abgearbeitet - ohne natürlich auf Klausurwissen abzuzielen. Jedoch werden die Klassiker der Vollstreckungsabwehrklage, des Klauselverfahrens oder der Klage auf vorzugsweise Befriedigung umfänglich erörtert, sodass man sich Schritt für Schritt in die Materie einfinden kann. Weitere Dauerbrenner wie die Pfändung von Sachen im Gewahrsam des Gläubigers, die diversen Konstellationen für Verstrickung und Pfändungspfandrecht aber auch die Wirkungen des Zuschlags in der Versteigerung sind gut nachvollziehbar, ggf. mit vorhandenen Streitfragen nachgezeichnet. Die Forderungspfändung wird detailliert kommentiert, gerade was die Zahlungen an die falsche Person betrifft. Sehr erfreulich aus Referendarsicht sind zudem die sehr ausführlichen Erklärungen zur Vollstreckung wegen vertretbarer und nicht vertretbarer Handlungen sowie zur Erzwingung von Unterlassungen, jeweils mit passenden Formulierungsvorschlägen für den Tenor. Innerhalb der Normen des einstweiligen Rechtsschutzes überzeugen vor allem die Verknüpfungen zwischen Anspruch und Verfahren, wenn nämlich an verschiedenen Stellen die Besonderheiten etwa des Verfügungsprozesses herausgearbeitet werden, sodass man sich tatsächlich mir der Effektivität dieser Vorgehensweise auseinander setzen muss.

Sodann wird der - zugegeben wenig ausbildungsrelevanten - Zwangsversteigerung ein gutes Fünftel des Kommentars gewidmet, sodass man deren Bedeutung in der Praxis durchaus schon daran erkennen kann. Hier sind für engagierte Studenten und Referendare insbesondere die Ausführungen zu § 37 ZVG lesenswert, wenn es darum geht, entgegenstehende Rechte geltend zu machen, aber auch die Erläuterungen zu §§ 90-92 ZVG, also zu den Wirkungen des Zuschlags und möglichen Ersatzansprüchen bei Rechtsverlust.

Eine fast lehrbuchartige Zusammenfassung der Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem FamFG findet der Leser im Folgenden vor. Hier wird die Rechtsdurchdringung durch eine kluge Mischung aus Fließtext, Gesetzesabdruck im passenden Kontext sowie notwendige Formulierungsvorschläge optimal gefördert und ist insbesondere für Referendare mit Schwerpunkt Familienrecht beinahe Pflichtlektüre.

Ein Schmuckstück des Kommentars ist sodann meiner Ansicht nach die Ansammlung von Schwerpunktbeiträgen, in denen die Zwangsvollstreckung in Beziehung zu anderen Rechtsgebieten gesetzt wird, da dort typischerweise Komplikationen auftreten oder zumindest drohen. Dies betrifft z.B. das Betreuungsrecht, die Vollstreckung in Gesellschaftsanteile oder im Mietverhältnis oder die Vollstreckung nach Entscheidungen aufgrund des Gewaltschutzgesetzes. Natürlich kommen hier nur ausgewählte Probleme zur Sprache, aber wiederum sorgt der lehrbuchähnliche Stil für eine gesunde Abwechslung zu den vorangehenden Kommentierungen und einen passenden Konnex zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht. Besonders lesenswert ist dabei der Abschnitt zu den Auswirkungen der Insolvenz auf die Einzelzwangsvollstreckung, da dort zum einen die Rückschlagsperre, zum anderen die Anfechtungsmöglichkeiten pragmatisch abgebildet werden.

Das Stichwort Anfechtung führt zum nächsten, nur wenigen als Vollstreckungsrecht bekannten Gesetz: dem Anfechtungsgesetz, das hier in erfreulicher Ausführlichkeit besprochen wird und sonst nur in Abgrenzung zur InsO abgefertigt wird. Hier aber kann man das Gesetz in der gebotenen Breite kennen lernen, zumal es in einigen Bundesländern durchaus zum Pflichtstoff des Assessorexamens gehört. Im Weiteren werden einige europäische Verordnungen sowie das AVAG kommentiert, auszugsweise das RPflG, wichtig für die Zuständigkeit innerhalb des Gerichts bei Antragstellung, und das Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher.

Auch wenn der erste Eindruck den Leser in Ausbildung und erst recht den Berufseinsteiger überfordern könnte: Dieser Kommentar belohnt jede intensive Auseinandersetzung mit der Materie durch sicheren Wissenszuwachs und eine verständige Heranführung an die Erfordernisse der Praxis. Wer sich auf den Berufseinstieg als Anwalt vorbereitet, darf das Vollstreckungsrecht nicht außer Acht lassen und auch im Assessorexamen sind besondere Kenntnisse zum achten Buch der ZPO wünschenswert. Deshalb eine klare Lektüreempfehlung für diese gelungene Neuerscheinung.

geschrieben am 09.09.2010 | 750 Wörter | 5224 Zeichen

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