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Mietrechtsprechung von A-Z


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Mietrechtsprechung von A-Z Wer beim ersten Eindruck der Lektüre an die Schmerzensgeldtabellen erinnert wird, mag dies zunächst als unpassend für ein ganzes Rechtsgebiet wie das Mietrecht empfinden. Aber dank der umfassenden Kasuistik des BGH, etwa zu den Vertragsklauseln, wird man bisweilen beim Blick in den Kommentar nicht mehr zwingend erfolgreich fündig: Die Vielzahl der entschiedenen Einzelheiten passt gar nicht mehr vollständig in die üblichen BGB-Kommentare, höchstens als Fundstelle mit Stichwort. Wer aber zu einem Spezialproblem oder einem Schlagwort aktuelle und bisherige Rechtsprechung finden will, der wird mit Freude auf das vorliegende Werk zurückgreifen, um nicht in stundenlanger Suche Online-Datenbanken wälzen zu müssen. Knapp zehn Jahre Mietrechtsprechung werden vom Autor gewichtet und zusammengefasst, allein dies ist schon beachtlich. Zu Beginn erwartet den Leser dann statt eines Inhaltsverzeichnisses eine ausgewählte Stichwortübersicht zu den insgesamt zehn thematischen Abschnitten des Buches, die von Mietvertrag bis Zwangsvollstreckung reichen. Diese Stichworte sind innerhalb der Kapitel alphabetisch sortiert, aber ohne Seitenangaben, sodass man doch einige Zeit beim Blättern verbringt, noch dazu, weil man bestimmte Themen nicht an erhoffter, sondern an anderer Stelle auffinden wird, z.B. versteckt der Autor die Rechtsprechung zum Anspruchsgegner bei Räumung der Wohnung bei Insolvenz des Mieters im Kapitel zum Mietvertrag. Das Insolvenzrecht wird zum Glück im Übrigen ganz hervorragend und an der systematisch richtigen Stelle berücksichtigt. Bisweilen leidet bei umfangreichen Stichworten, die dann auch noch intern alphabetisch nach Unterstichworten sortiert sind, die Übersichtlichkeit, so zu sehen bei den Sachmängeln, bei den Kündigungsgründen oder den Betriebskosten. Dennoch ist aber die Art und Weise, wie der Autor etwa der AGB-Rechtsprechung gerade zur Frage der Renovierungspflichten bei dieser tabellarischen Darstellung Herr geworden ist, zu loben. Ausgeglichen werden die formalen Umstände durch große Sach- und Entscheidungsverzeichnisse am Ende des Buches, die dann mit Seitenangaben versehen sind. Insgesamt ist diese Rechtsprechungszusammenstellung ein überaus wertvolles Hilfsmittel, gerade wegen der Sortierung der Masse, aber dazu auch wegen der vielen Einzelaspekte, die der Autor noch zu berücksichtigen wusste. Zu nennen sind – nur auszugsweise – die vielfältigen Aspekte der Heizkostenabrechnung, der Mieterhöhung oder der Ansprüche bei Wohnungsrückgabe, aber auch Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Kapitel zur Prozessführung, die unzähligen Varianten in der Räumungsschutzklage aber eben auch die differenzierte Rechtsprechung bei Mängeln der Mietsache. Die Nutzung dieses Werks kann im Praxisalltag wie selbstverständlich neben der Kommentarlektüre geschehen und sollte – bei konsequenter Bearbeitung – beim Anwender zu einer noch fundierteren Argumentation als bisher führen.

Wer beim ersten Eindruck der Lektüre an die Schmerzensgeldtabellen erinnert wird, mag dies zunächst als unpassend für ein ganzes Rechtsgebiet wie das Mietrecht empfinden. Aber dank der umfassenden Kasuistik des BGH, etwa zu den Vertragsklauseln, wird man bisweilen beim Blick in den Kommentar nicht mehr zwingend erfolgreich fündig: Die Vielzahl der entschiedenen Einzelheiten passt gar nicht mehr vollständig in die üblichen BGB-Kommentare, höchstens als Fundstelle mit Stichwort. Wer aber zu einem Spezialproblem oder einem Schlagwort aktuelle und bisherige Rechtsprechung finden will, der wird mit Freude auf das vorliegende Werk zurückgreifen, um nicht in stundenlanger Suche Online-Datenbanken wälzen zu müssen.

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Knapp zehn Jahre Mietrechtsprechung werden vom Autor gewichtet und zusammengefasst, allein dies ist schon beachtlich. Zu Beginn erwartet den Leser dann statt eines Inhaltsverzeichnisses eine ausgewählte Stichwortübersicht zu den insgesamt zehn thematischen Abschnitten des Buches, die von Mietvertrag bis Zwangsvollstreckung reichen. Diese Stichworte sind innerhalb der Kapitel alphabetisch sortiert, aber ohne Seitenangaben, sodass man doch einige Zeit beim Blättern verbringt, noch dazu, weil man bestimmte Themen nicht an erhoffter, sondern an anderer Stelle auffinden wird, z.B. versteckt der Autor die Rechtsprechung zum Anspruchsgegner bei Räumung der Wohnung bei Insolvenz des Mieters im Kapitel zum Mietvertrag. Das Insolvenzrecht wird zum Glück im Übrigen ganz hervorragend und an der systematisch richtigen Stelle berücksichtigt.

Bisweilen leidet bei umfangreichen Stichworten, die dann auch noch intern alphabetisch nach Unterstichworten sortiert sind, die Übersichtlichkeit, so zu sehen bei den Sachmängeln, bei den Kündigungsgründen oder den Betriebskosten. Dennoch ist aber die Art und Weise, wie der Autor etwa der AGB-Rechtsprechung gerade zur Frage der Renovierungspflichten bei dieser tabellarischen Darstellung Herr geworden ist, zu loben. Ausgeglichen werden die formalen Umstände durch große Sach- und Entscheidungsverzeichnisse am Ende des Buches, die dann mit Seitenangaben versehen sind.

Insgesamt ist diese Rechtsprechungszusammenstellung ein überaus wertvolles Hilfsmittel, gerade wegen der Sortierung der Masse, aber dazu auch wegen der vielen Einzelaspekte, die der Autor noch zu berücksichtigen wusste. Zu nennen sind – nur auszugsweise – die vielfältigen Aspekte der Heizkostenabrechnung, der Mieterhöhung oder der Ansprüche bei Wohnungsrückgabe, aber auch Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Kapitel zur Prozessführung, die unzähligen Varianten in der Räumungsschutzklage aber eben auch die differenzierte Rechtsprechung bei Mängeln der Mietsache. Die Nutzung dieses Werks kann im Praxisalltag wie selbstverständlich neben der Kommentarlektüre geschehen und sollte – bei konsequenter Bearbeitung – beim Anwender zu einer noch fundierteren Argumentation als bisher führen.

geschrieben am 09.09.2010 | 390 Wörter | 2535 Zeichen

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