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Bonner Fachanwaltshandbuch Familienrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Bonner Fachanwaltshandbuch Familienrecht Dank der Einführung des FamFG musste auch dieses, seit 1994 auf dem Markt befindliche Fachanwalts-Handbuch überarbeitet werden und informiert den Leser nun auf knapp über 1600 Seiten über die notwendigen und assoziativen Kenntnisse, die man zum Erwerb des Fachanwaltstitels im Familienrecht benötigt. Durch diese präzise Ausrichtung ist schon rasch klar, dass die Lektüre für Studenten nur in Sonderfällen angezeigt ist. Dagegen sind Referendare und Berufseinsteiger die klare Zielgruppe für das Werk, da ja neuerdings die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt oftmals schon vor der Anwaltszulassung absolviert wird. Wichtig zu wissen für den Leser ist noch, dass die Autoren, von denen überraschend viele aus der Justiz kommen und gerade nicht anwaltlich tätig sind, in der Fachanwaltsausbildung tätig sind und somit ihre Lehrvorstellungen auch in das Werk einfließen lassen können. Die Gestaltung des Handbuchs ist gelungen. Der gut gegliederte Fließtext wird von echten Fußnoten flankiert und von sparsam eingesetzten Hervorhebungen unterstützt. Graphisch abgesetzte Hinweise oder Beispiele und Schaubilder ergänzen den Text in optimaler Weise. Zusätzliche Literaturfundstellen und ein ausgedehntes Sachverzeichnis bieten guten Suchkomfort. Ohne große Schnörkel konfrontiert das Handbuch den Leser zuerst mit dem Verfahrensrecht. Nach einleitenden Worten zum FamFG gilt die erste Aufmerksamkeit der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung, sowohl sachlich als auch örtlich, sowie der Unterteilung der Streitsachen. Kernpunkte des Verfahrens, z.B. Verfahrenskostenhilfe, Vollstreckung oder Rechtsbehelfe, werden kompakt zusammengefasst, um sich anschließend dem Scheidungsverbund zu widmen. Schwerpunkt des ersten Kapitels ist aber der einstweilige Rechtsschutz, der nach den einzelnen Familiensachen unterteilt dargestellt wird. Nach einem kurzen Zwischenkapitel zur Ehescheidung erwartet den Leser sodann der nächste große Abschnitt des Handbuchs, der zum Unterhalt. Details der verschiedenen Unterhaltsarten, also innerhalb der Familie, nach Trennung, nach Scheidung, für Kinder und andere Verwandte sowie bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft werden anschaulich präsentiert. Besonders hervorhebenswert ist bei den Erläuterungen, dass für alle Unterhaltsrechtsverhältnisse gleiche Rechtsprobleme quasi aus der Klammer gezogen und fokussiert besprochen werden; zum anderen wird ein eigenes Unterkapitel zum Unterhaltsprozessrecht angeboten, das insbesondere den neu geregelten Auskunftsanspruch exzellent thematisiert. Als nächstes Rechtsgebiet wird dann das Kindschaftsrecht bearbeitet, wobei nach den allgemeinen Ausführungen zu Beginn des Handbuchs Einzelinformationen zu Verfahrensfragen wie selbstverständlich erörtert sind. Materiell-rechtlich werden Sorge- und Umgangsrecht genau erläutert bis hin zu den Rechten und Pflichten von Stiefeltern oder Lebenspartnern. Nach demselben Schema - erst Verfahrensrecht, dann materielles Recht - werden anschließend Ehewohnungs- und Haushaltssachen dargestellt, wobei hier die schwierige Phase der Trennung für die bestehenden Ansprüche pragmatisch abgehandelt wird. Kompakt erfasst werden noch das mittlerweile ganz in den Händen der Familiengerichte befindliche Gewaltschutzgesetz und die Vaterschaft, bevor dem Zugewinnausgleich wieder ein größeres Kapitel gewidmet wird. Hier überzeugen die zahlreichen Berechnungsbeispiele, aber auch die Auflistung wiederkehrender Einzelfragen samt Verweis auf die passende Rechtsprechung. Ebenfalls plastisch wird der Versorgungsausgleich erörtert, sowohl was Berechnungen und Schemata, aber auch was die Einbeziehung von betroffenen Gesetzen angeht, etwa des EStG. Nach diesen Grundlagenkapiteln kann sich der Leser mit dem befassen, was eingangs als assoziatives Wissen bezeichnet wurde. Der Fachanwalt für Familienrecht muss den Mandanten natürlich auch über andere Rechtsgebiete beraten können, wenn das Familienrecht dort Verankerungen oder Rückbezüge bereithält. Deshalb wird dem Erbrecht ein großes Kapitel eingeräumt, in welchem Verwandtschaft, Adoption, Ehegattenerbrecht, gemeinschaftliches Testament und das neue Pflichtteilsrecht als juristische Dauerbrenner eingängig zusammengefasst werden. Einem ebenso hoch aktuellen Thema verschreibt sich das Folgekapitel, das die Eigentumsverhältnisse in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfasst und natürlich auch die Auseinandersetzung nach Beendigung derselben. Hier hat der BGH ja mittlerweile sein Paradigma geändert, sodass man die Genese der Rechtsprechung anhand der Ausführungen gut nachvollziehen kann. Ebenfalls zur umfassenden Beratung gehört das ungeliebte Steuerrecht, das in einem eigenen Kapitel passend unterteilt vorgestellt wird, z.B. zur Behandlung des Unterhalts oder zur steuerrechtlichen Berücksichtigung von Kindern. Ein weiteres Muss eines solchen Handbuchs ist ein Kapitel zum internationalen Familienrecht. In diesem ist der Unterabschnitt zum Sorge- und Umgangsrecht zur Lektüre zu empfehlen, gerade was den Umgang mit den einschlägigen EU-Verordnungen betrifft. Ein weiteres Kapitel beinhaltet dann die Abrechnung nach RVG. Die vielen Rechenexempel sind vorbildlich und bereiten gerade den Berufseinsteiger auf die Tücken des Geldverdienens vor. Wunderbar abgerundet wird das Handbuch schließlich mit einem Kapitel zur Vertragsgestaltung. Darin kann der Leser sowohl die möglichen Vertragstypen als auch die Grenzen der Vertragsfreiheit studieren, sich aber auch mit der heiklen Frage der Inhaltskontrolle von Eheverträgen befassen samt ausführlicher Exegese der vielen BGH-Entscheidungen seit dem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2004. Wiederum sind in diesem Kapitel zahlreiche Hinweise auf steuerrechtliche Auswirkungen enthalten, sodass man diese Haftungsgefahr zumindest erkennen kann. Man muss es klar sagen: dieses Handbuch überzeugt. Man merkt den Ausführungen der Autoren an, dass diese sich mit der Vermittlung von Wissen befassen und nicht nur mit dessen Auflistung. Das Werk bietet dem Leser sowohl Grundlagenwissen als auch Hilfestellungen für die Rechtsanwendung und schafft so für die Profilierung im Rechtsgebiet ein sicheres Fundament.

Dank der Einführung des FamFG musste auch dieses, seit 1994 auf dem Markt befindliche Fachanwalts-Handbuch überarbeitet werden und informiert den Leser nun auf knapp über 1600 Seiten über die notwendigen und assoziativen Kenntnisse, die man zum Erwerb des Fachanwaltstitels im Familienrecht benötigt. Durch diese präzise Ausrichtung ist schon rasch klar, dass die Lektüre für Studenten nur in Sonderfällen angezeigt ist. Dagegen sind Referendare und Berufseinsteiger die klare Zielgruppe für das Werk, da ja neuerdings die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt oftmals schon vor der Anwaltszulassung absolviert wird. Wichtig zu wissen für den Leser ist noch, dass die Autoren, von denen überraschend viele aus der Justiz kommen und gerade nicht anwaltlich tätig sind, in der Fachanwaltsausbildung tätig sind und somit ihre Lehrvorstellungen auch in das Werk einfließen lassen können.

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Die Gestaltung des Handbuchs ist gelungen. Der gut gegliederte Fließtext wird von echten Fußnoten flankiert und von sparsam eingesetzten Hervorhebungen unterstützt. Graphisch abgesetzte Hinweise oder Beispiele und Schaubilder ergänzen den Text in optimaler Weise. Zusätzliche Literaturfundstellen und ein ausgedehntes Sachverzeichnis bieten guten Suchkomfort.

Ohne große Schnörkel konfrontiert das Handbuch den Leser zuerst mit dem Verfahrensrecht. Nach einleitenden Worten zum FamFG gilt die erste Aufmerksamkeit der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung, sowohl sachlich als auch örtlich, sowie der Unterteilung der Streitsachen. Kernpunkte des Verfahrens, z.B. Verfahrenskostenhilfe, Vollstreckung oder Rechtsbehelfe, werden kompakt zusammengefasst, um sich anschließend dem Scheidungsverbund zu widmen. Schwerpunkt des ersten Kapitels ist aber der einstweilige Rechtsschutz, der nach den einzelnen Familiensachen unterteilt dargestellt wird. Nach einem kurzen Zwischenkapitel zur Ehescheidung erwartet den Leser sodann der nächste große Abschnitt des Handbuchs, der zum Unterhalt. Details der verschiedenen Unterhaltsarten, also innerhalb der Familie, nach Trennung, nach Scheidung, für Kinder und andere Verwandte sowie bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft werden anschaulich präsentiert. Besonders hervorhebenswert ist bei den Erläuterungen, dass für alle Unterhaltsrechtsverhältnisse gleiche Rechtsprobleme quasi aus der Klammer gezogen und fokussiert besprochen werden; zum anderen wird ein eigenes Unterkapitel zum Unterhaltsprozessrecht angeboten, das insbesondere den neu geregelten Auskunftsanspruch exzellent thematisiert. Als nächstes Rechtsgebiet wird dann das Kindschaftsrecht bearbeitet, wobei nach den allgemeinen Ausführungen zu Beginn des Handbuchs Einzelinformationen zu Verfahrensfragen wie selbstverständlich erörtert sind. Materiell-rechtlich werden Sorge- und Umgangsrecht genau erläutert bis hin zu den Rechten und Pflichten von Stiefeltern oder Lebenspartnern. Nach demselben Schema - erst Verfahrensrecht, dann materielles Recht - werden anschließend Ehewohnungs- und Haushaltssachen dargestellt, wobei hier die schwierige Phase der Trennung für die bestehenden Ansprüche pragmatisch abgehandelt wird. Kompakt erfasst werden noch das mittlerweile ganz in den Händen der Familiengerichte befindliche Gewaltschutzgesetz und die Vaterschaft, bevor dem Zugewinnausgleich wieder ein größeres Kapitel gewidmet wird. Hier überzeugen die zahlreichen Berechnungsbeispiele, aber auch die Auflistung wiederkehrender Einzelfragen samt Verweis auf die passende Rechtsprechung. Ebenfalls plastisch wird der Versorgungsausgleich erörtert, sowohl was Berechnungen und Schemata, aber auch was die Einbeziehung von betroffenen Gesetzen angeht, etwa des EStG.

Nach diesen Grundlagenkapiteln kann sich der Leser mit dem befassen, was eingangs als assoziatives Wissen bezeichnet wurde. Der Fachanwalt für Familienrecht muss den Mandanten natürlich auch über andere Rechtsgebiete beraten können, wenn das Familienrecht dort Verankerungen oder Rückbezüge bereithält. Deshalb wird dem Erbrecht ein großes Kapitel eingeräumt, in welchem Verwandtschaft, Adoption, Ehegattenerbrecht, gemeinschaftliches Testament und das neue Pflichtteilsrecht als juristische Dauerbrenner eingängig zusammengefasst werden. Einem ebenso hoch aktuellen Thema verschreibt sich das Folgekapitel, das die Eigentumsverhältnisse in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfasst und natürlich auch die Auseinandersetzung nach Beendigung derselben. Hier hat der BGH ja mittlerweile sein Paradigma geändert, sodass man die Genese der Rechtsprechung anhand der Ausführungen gut nachvollziehen kann. Ebenfalls zur umfassenden Beratung gehört das ungeliebte Steuerrecht, das in einem eigenen Kapitel passend unterteilt vorgestellt wird, z.B. zur Behandlung des Unterhalts oder zur steuerrechtlichen Berücksichtigung von Kindern. Ein weiteres Muss eines solchen Handbuchs ist ein Kapitel zum internationalen Familienrecht. In diesem ist der Unterabschnitt zum Sorge- und Umgangsrecht zur Lektüre zu empfehlen, gerade was den Umgang mit den einschlägigen EU-Verordnungen betrifft. Ein weiteres Kapitel beinhaltet dann die Abrechnung nach RVG. Die vielen Rechenexempel sind vorbildlich und bereiten gerade den Berufseinsteiger auf die Tücken des Geldverdienens vor. Wunderbar abgerundet wird das Handbuch schließlich mit einem Kapitel zur Vertragsgestaltung. Darin kann der Leser sowohl die möglichen Vertragstypen als auch die Grenzen der Vertragsfreiheit studieren, sich aber auch mit der heiklen Frage der Inhaltskontrolle von Eheverträgen befassen samt ausführlicher Exegese der vielen BGH-Entscheidungen seit dem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2004. Wiederum sind in diesem Kapitel zahlreiche Hinweise auf steuerrechtliche Auswirkungen enthalten, sodass man diese Haftungsgefahr zumindest erkennen kann.

Man muss es klar sagen: dieses Handbuch überzeugt. Man merkt den Ausführungen der Autoren an, dass diese sich mit der Vermittlung von Wissen befassen und nicht nur mit dessen Auflistung. Das Werk bietet dem Leser sowohl Grundlagenwissen als auch Hilfestellungen für die Rechtsanwendung und schafft so für die Profilierung im Rechtsgebiet ein sicheres Fundament.

geschrieben am 03.12.2010 | 776 Wörter | 5347 Zeichen

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