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AnwaltKommentar BGB 5. Erbrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

AnwaltKommentar BGB 5. Erbrecht Nachdem die beeindruckende AnwaltKommentar BGB-Reihe im Nomos-Verlag als NomosKommentar BGB fortgeführt wird, kommt nach dem Sachenrecht und dem Familienrecht nunmehr das Erbrecht in Neuauflage auf den Markt. Das zusammen mit dem Sachenrecht eigentlich veränderungsresistenteste Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches hat u.a. durch die Neugestaltung des Pflichtteilsrechts, die Reform des Erbschaftssteuerrechts und andere kleine Änderungen ohnehin schon nach einer Anpassung der Kommentierung verlangt. Hinzu kam aber auch der Impetus der beteiligten Autoren, den Verlagswechsel zu einer inhaltlichen Überarbeitung des bisher Verfassten zu nutzen, um den ohnehin bereits überzeugten Leser aus Wissenschaft und Praxis noch besser zu bedienen. Der vorliegende Band 5 des Gesamtwerks führt den Leser auf über 2000 Seiten, also eine Steigerung zur Vorauflage um mehr als 10%, in die Grundlagen und Besonderheiten des nationalen Erbrechts ein und bietet darüber hinaus zahlreiche Länderberichte zum Erbrecht anderer Staaten. Ebenfalls in diesen Kontext passt die spannende Zusammenfassung des deutschen internationalen Erbschaftssteuerrechts auf knapp 40 Seiten. Bereits hier kann zudem lobend erwähnt werden, dass neben der reinen Kommentierung immer wieder auf steuerliche Aspekte eingegangen wird, ebenso auf prozessuale Fragen oder die Rechtsberatung. Auf diese Weise erfährt der Leser das Rechtsgebiet umfassend. Die Bearbeiter sowohl der nationalen wie auch der internationalen Abschnitte sind durch vielfältige und einschlägige Erfahrungen in der Wissenschaft und Rechtspraxis geprägt und geben dem Leser die Garantie einer fundierten Auseinandersetzug mit der Materie. Das Autorenteam ist zwar recht bayernlastig, was aber keinen Nachteil für das Werk bringt. Die Gestaltung des Kommentars ist wie auch bei den anderen Bänden der Reihe vielseitig. Der Fließtext ist zum Glück für den Leser ohne Abkürzungen verfasst. Die Fußnoten sind zahlreich vorhanden und versorgen den Leser im Überfluss mit zusätzlichen Informationen und Fundstellen. Die Literaturangaben und Gliederungen vor den Paragraphen geben dem Leser eine kompakte Übersicht zum Thema. Die Hervorhebungen sind sparsam eingesetzt und deshalb gelungen. Sowohl Studenten als auch Referendare können mit diesem Kommentar erfolgreich Rechtsprobleme bearbeiten und dies ist bei einem Spezialkommentar nicht selbstverständlich. Die Erläuterungen zeichnen sich nicht nur durch eine hohe Verständlichkeit bei überraschender Detaildichte aus, sondern überzeugen noch zusätzlich durch die vielen bereits erwähnten Seitenhinweise, die das assoziative Denken beim Leser fördern: So werden die materiell-rechtlichen Ausführungen zusätzlich durch verfahrensrechtliche, vollstreckungsrechtliche und generell praktische Hinweise flankiert, um den Leser auf das eigentliche Ziel der Rechtsberatung: die Durchsetzung von Ansprüchen zu fokussieren. Auch die an passender Stelle eröffneten Problemfelder der Verjährung sind für das Assessorexamen sehr prüfungsrelevant. En detail empfehlenswert für den Ausbildungsbereich sind zunächst die Kommentierungen zur gesetzlichen Erbfolge des erfahrenen und vielseitigen Autors Kroiß. Die verschiedenen Spielarten des Ehegattenerbrechts sind gut nachvollziehbar aufgeführt. Für Studenten weiterhin lesenswert sind die ausführlichen Kommentierungen von Fleindl zu den Ansprüchen gegen den Erbschaftsbesitzer, was oft in Lehrbüchern unter lapidaren Verweisen auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis abgebügelt wird. Referendare können sich an der von Eberl-Borges präzise vorgenommenen Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung erfreuen und diese an den vorgegebenen Rechtsprechungsfundstellen nachexerzieren. Für beide Examina relevant ist die Anfechtung der letztwilligen Verfügung und die vorhandenen Anfechtungsgründe werden wiederum von Fleindl ausführlich und mit Rechtsprechungsbeweisen untermauert präsentiert. Die Erläuterungen von Gierl zum Berliner Testament und von Müßig zu wechselbezüglichen Verfügungen sind wiederum hervorragende Referendariatslektüre. Das Thema Pflichtteilsrecht, die Neuregelung wird von den Herausgebern zu Recht „Reförmchen“ genannt, wird von Bock souverän zusammengefasst und ist in den Einzelheiten auch Studenten rasch eingängig. Für Studenten und Referendare sind als Schlussempfehlung für den Pflichtfachbereich in jedem Fall noch der Erwerb kraft Erbscheins sowie das Erbscheinsverfahren zu nennen. Hier kann der Autor Kroiß wieder mit seinen praktischen Erfahrungen wuchern und die Hürden der freiwilligen Gerichtsbarkeit überwindbar machen. Die bereits erwähnten Länderberichte geben einen guten Überblick über erbrechtliche Strukturen anderer Staaten und zugleich einen Einstieg in die rechtsvergleichende Bearbeitung erbrechtlicher Probleme sowie Falllösungsstrategien im Kollisionsfall. Die außerdem vorhandenen Hinweise auf die Normen der entsprechenden Länder machen den Kommentar zusätzlich praktisch wertvoll. Dieser Kommentar gehört – bei geplanter erbrechtlicher Spezialisierung sowieso – in die Handbibliothek jedes Berufseinsteigers. Aber auch für die nur gelegentliche Arbeit mit dem Werk in der Universitäts- oder Gerichtsbibliothek eignen sich die profunden Ausführungen hervorragend. Der Nutzen für Studenten und Referendare ist nachhaltig und man sollte sich rechtzeitig vor den Examina mit diesem Werk befassen, gerade wegen der vielen Denkanstöße zu prozessualen Problemen und Fragen der Rechtsberatung.

Nachdem die beeindruckende AnwaltKommentar BGB-Reihe im Nomos-Verlag als NomosKommentar BGB fortgeführt wird, kommt nach dem Sachenrecht und dem Familienrecht nunmehr das Erbrecht in Neuauflage auf den Markt. Das zusammen mit dem Sachenrecht eigentlich veränderungsresistenteste Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches hat u.a. durch die Neugestaltung des Pflichtteilsrechts, die Reform des Erbschaftssteuerrechts und andere kleine Änderungen ohnehin schon nach einer Anpassung der Kommentierung verlangt. Hinzu kam aber auch der Impetus der beteiligten Autoren, den Verlagswechsel zu einer inhaltlichen Überarbeitung des bisher Verfassten zu nutzen, um den ohnehin bereits überzeugten Leser aus Wissenschaft und Praxis noch besser zu bedienen. Der vorliegende Band 5 des Gesamtwerks führt den Leser auf über 2000 Seiten, also eine Steigerung zur Vorauflage um mehr als 10%, in die Grundlagen und Besonderheiten des nationalen Erbrechts ein und bietet darüber hinaus zahlreiche Länderberichte zum Erbrecht anderer Staaten. Ebenfalls in diesen Kontext passt die spannende Zusammenfassung des deutschen internationalen Erbschaftssteuerrechts auf knapp 40 Seiten. Bereits hier kann zudem lobend erwähnt werden, dass neben der reinen Kommentierung immer wieder auf steuerliche Aspekte eingegangen wird, ebenso auf prozessuale Fragen oder die Rechtsberatung. Auf diese Weise erfährt der Leser das Rechtsgebiet umfassend.

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Die Bearbeiter sowohl der nationalen wie auch der internationalen Abschnitte sind durch vielfältige und einschlägige Erfahrungen in der Wissenschaft und Rechtspraxis geprägt und geben dem Leser die Garantie einer fundierten Auseinandersetzug mit der Materie. Das Autorenteam ist zwar recht bayernlastig, was aber keinen Nachteil für das Werk bringt. Die Gestaltung des Kommentars ist wie auch bei den anderen Bänden der Reihe vielseitig. Der Fließtext ist zum Glück für den Leser ohne Abkürzungen verfasst. Die Fußnoten sind zahlreich vorhanden und versorgen den Leser im Überfluss mit zusätzlichen Informationen und Fundstellen. Die Literaturangaben und Gliederungen vor den Paragraphen geben dem Leser eine kompakte Übersicht zum Thema. Die Hervorhebungen sind sparsam eingesetzt und deshalb gelungen.

Sowohl Studenten als auch Referendare können mit diesem Kommentar erfolgreich Rechtsprobleme bearbeiten und dies ist bei einem Spezialkommentar nicht selbstverständlich. Die Erläuterungen zeichnen sich nicht nur durch eine hohe Verständlichkeit bei überraschender Detaildichte aus, sondern überzeugen noch zusätzlich durch die vielen bereits erwähnten Seitenhinweise, die das assoziative Denken beim Leser fördern: So werden die materiell-rechtlichen Ausführungen zusätzlich durch verfahrensrechtliche, vollstreckungsrechtliche und generell praktische Hinweise flankiert, um den Leser auf das eigentliche Ziel der Rechtsberatung: die Durchsetzung von Ansprüchen zu fokussieren. Auch die an passender Stelle eröffneten Problemfelder der Verjährung sind für das Assessorexamen sehr prüfungsrelevant.

En detail empfehlenswert für den Ausbildungsbereich sind zunächst die Kommentierungen zur gesetzlichen Erbfolge des erfahrenen und vielseitigen Autors Kroiß. Die verschiedenen Spielarten des Ehegattenerbrechts sind gut nachvollziehbar aufgeführt. Für Studenten weiterhin lesenswert sind die ausführlichen Kommentierungen von Fleindl zu den Ansprüchen gegen den Erbschaftsbesitzer, was oft in Lehrbüchern unter lapidaren Verweisen auf das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis abgebügelt wird. Referendare können sich an der von Eberl-Borges präzise vorgenommenen Abgrenzung von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung erfreuen und diese an den vorgegebenen Rechtsprechungsfundstellen nachexerzieren. Für beide Examina relevant ist die Anfechtung der letztwilligen Verfügung und die vorhandenen Anfechtungsgründe werden wiederum von Fleindl ausführlich und mit Rechtsprechungsbeweisen untermauert präsentiert. Die Erläuterungen von Gierl zum Berliner Testament und von Müßig zu wechselbezüglichen Verfügungen sind wiederum hervorragende Referendariatslektüre. Das Thema Pflichtteilsrecht, die Neuregelung wird von den Herausgebern zu Recht „Reförmchen“ genannt, wird von Bock souverän zusammengefasst und ist in den Einzelheiten auch Studenten rasch eingängig. Für Studenten und Referendare sind als Schlussempfehlung für den Pflichtfachbereich in jedem Fall noch der Erwerb kraft Erbscheins sowie das Erbscheinsverfahren zu nennen. Hier kann der Autor Kroiß wieder mit seinen praktischen Erfahrungen wuchern und die Hürden der freiwilligen Gerichtsbarkeit überwindbar machen.

Die bereits erwähnten Länderberichte geben einen guten Überblick über erbrechtliche Strukturen anderer Staaten und zugleich einen Einstieg in die rechtsvergleichende Bearbeitung erbrechtlicher Probleme sowie Falllösungsstrategien im Kollisionsfall. Die außerdem vorhandenen Hinweise auf die Normen der entsprechenden Länder machen den Kommentar zusätzlich praktisch wertvoll.

Dieser Kommentar gehört – bei geplanter erbrechtlicher Spezialisierung sowieso – in die Handbibliothek jedes Berufseinsteigers. Aber auch für die nur gelegentliche Arbeit mit dem Werk in der Universitäts- oder Gerichtsbibliothek eignen sich die profunden Ausführungen hervorragend. Der Nutzen für Studenten und Referendare ist nachhaltig und man sollte sich rechtzeitig vor den Examina mit diesem Werk befassen, gerade wegen der vielen Denkanstöße zu prozessualen Problemen und Fragen der Rechtsberatung.

geschrieben am 03.12.2010 | 693 Wörter | 4778 Zeichen

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