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Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis Nach dem Tod des Begründer des Werks, Harald Oelkers, wird das Buch nunmehr von zwei neuen Autoren fortgeführt, die idealerweise Justiz und Rechtsprechung vereinigen, um dem komplexen Thema gerecht zu werden. Über 620 Seiten an Umfang zuzüglich einer CD-ROM mit allen im Buch enthaltenen Formularen zeigen deutlich, dass es sich beim Sorge- und Umgangsrecht um eine vorwiegend den Praktikern vorbehaltene Materie handelt. Dennoch birgt gerade dieser Darstellungsansatz auch für Studenten und Referendare wichtige Aspekte und Hilfestellungen, da man mit diesen Kenntnissen seine eigenen Studien des Familienrechts zielgerichtet, also im Hinblick auf spätere Beratungsanforderungen betreiben kann. Die Gestaltung des Werks ist gelungen und bietet dem Leser einen sauber gegliederten Fließtext, maßvoll eingesetzte Hervorhebungen, einen separaten Fußnotenapparat und eigene Kapitel mit Fomularen und Gesetzestexten. Nach Inkrafttreten des FamFG bedurfte das Werk – naturgemäß – einer Überarbeitung, die vor allem die Kapitel 5-11 betraf. Hinzu kam die Judikatur seit der letzten Auflage, insbesondere zahlreiche Entscheidungen des BVerfG zum Kindschaftsrecht. Ebenfalls praxisbezogen überarbeitet wurde das beeindruckende Kapitel zum internationalen Kindschaftsrecht. Die ersten vier Kapitel befassen den Leser zunächst intensiv mit dem BGB-Familienrecht und bieten so dem Studenten bzw. Referendar im Schwerpunktbereich zum einen eine sichere Basis zum Start der Lektüre, zum anderen eine angenehme Konkurrenz zu Kommentaren und einführenden Lehrbüchern. Zu finden sind nämlich nicht nur gesetzesspezifische Ausführungen, sondern auch Detailabschnitte zu allgemeinen Themen, die, natürlich praxisbezogen, umsichtig aufbereitet werden. Dazu gehören etwa die Erscheinungsformen der elterlichen Sorge im ersten Kapitel sowohl während der Ehe bzw. des Zusammenlebens als auch bei Trennung und Scheidung. Ebenfalls sehr lesenswert sind meiner Ansicht nach die Befugnisse des Familiengerichts bei der Entscheidung über das Umgangsrecht erläutert, sodass man ein Problem auch einmal aus der Perspektive „was ist überhaupt möglich?“ begutachten kann. Ebenfalls hier zu nennen ist das „Plädoyer für den aktiven Richter“, wenn es um die Vollstreckung von Kindschaftsentscheidungen geht: für die Entscheidung dieses Thema in der Reihe „AnwaltsPraxis“ zu verankern, verdienen die Autoren besonderes Lob und zeigen die Kooperationspflichten der Verfahrensbeteiligten auf. Daneben werden natürlich Einzelfragen instruktiv aufbereitet, sodass man nach der Lektüre zum einen ein dezidiertes Verständnis für die Problematik aufweisen, aber auch dank der vielen Fußnoten vertieft zum Thema forschen kann. Auch Sonderkapitel wie etwa zum Verfahrensbeistand und zum einstweiligen Rechtschutz passen in ihrer Kompaktheit zu den materiell-rechtlichen Ausführungen. Innerhalb der verfahrensrechtlichen Kapitel darf der Leser sein Augenmerk noch auf einige Passagen richten, die gerade aus Sicht des Juristen in Ausbildung gut gelungen sind und für effektiven Wissenszuwachs sorgen. Dies betrifft zum einen das Rechtsmittelrecht, da ja mit dem FamFG das Beschwerderecht neu gefasst wurde und diesem in der Beratung ein entsprechend hoher Stellenwert beizumessen ist. Des Weiteren, der junge Anwalt muss auch leben, ist dem kurzen, aber detailreichen Kapitel zu Kosten und Gebühren ein Besuch abzustatten. Erfreulich an diesem Werk ist zudem, dass die Autoren nicht mit eigenen Stellungnahmen sparen, wenn es um Streitfragen geht. Auf diese Weise kann der Leser sich die Diskussion besser vergegenwärtigen, als wenn nur auf eine Meinung verwiesen wird und die Gegenmeinung in der Fußnote erscheint. Zum anderen kann die Dimension der jeweiligen Streitfrage auf diese Weise gerade von Lesern in Ausbildung besser begriffen werden, gerade wenn es z.B. um die Vollstreckung von kindschaftsrechtlichen Entscheidungen geht. Trotz der klaren Ausrichtung auf die Rechtspraxis darf man sich im Schwerpunkt Familienrecht der Lektüre auch solcher Spezialwerke nicht verschließen. Ziel der Rechtsberatung muss am Ende bei allen materiell-rechtlichen Kenntnissen sein, dem Mandanten auch zu seinem Recht zu verhelfen bzw. eine Situation rechtlich befriedigend zu lösen. Dazu verhilft dieses Lehrbuch in angenehmer und effektiver Weise und ist daher, auch schon zu Studienzeiten, nicht nur einen Seitenblick, sondern eine intensive Auseinandersetzung wert.

Nach dem Tod des Begründer des Werks, Harald Oelkers, wird das Buch nunmehr von zwei neuen Autoren fortgeführt, die idealerweise Justiz und Rechtsprechung vereinigen, um dem komplexen Thema gerecht zu werden. Über 620 Seiten an Umfang zuzüglich einer CD-ROM mit allen im Buch enthaltenen Formularen zeigen deutlich, dass es sich beim Sorge- und Umgangsrecht um eine vorwiegend den Praktikern vorbehaltene Materie handelt. Dennoch birgt gerade dieser Darstellungsansatz auch für Studenten und Referendare wichtige Aspekte und Hilfestellungen, da man mit diesen Kenntnissen seine eigenen Studien des Familienrechts zielgerichtet, also im Hinblick auf spätere Beratungsanforderungen betreiben kann.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks ist gelungen und bietet dem Leser einen sauber gegliederten Fließtext, maßvoll eingesetzte Hervorhebungen, einen separaten Fußnotenapparat und eigene Kapitel mit Fomularen und Gesetzestexten. Nach Inkrafttreten des FamFG bedurfte das Werk – naturgemäß – einer Überarbeitung, die vor allem die Kapitel 5-11 betraf. Hinzu kam die Judikatur seit der letzten Auflage, insbesondere zahlreiche Entscheidungen des BVerfG zum Kindschaftsrecht. Ebenfalls praxisbezogen überarbeitet wurde das beeindruckende Kapitel zum internationalen Kindschaftsrecht.

Die ersten vier Kapitel befassen den Leser zunächst intensiv mit dem BGB-Familienrecht und bieten so dem Studenten bzw. Referendar im Schwerpunktbereich zum einen eine sichere Basis zum Start der Lektüre, zum anderen eine angenehme Konkurrenz zu Kommentaren und einführenden Lehrbüchern. Zu finden sind nämlich nicht nur gesetzesspezifische Ausführungen, sondern auch Detailabschnitte zu allgemeinen Themen, die, natürlich praxisbezogen, umsichtig aufbereitet werden. Dazu gehören etwa die Erscheinungsformen der elterlichen Sorge im ersten Kapitel sowohl während der Ehe bzw. des Zusammenlebens als auch bei Trennung und Scheidung. Ebenfalls sehr lesenswert sind meiner Ansicht nach die Befugnisse des Familiengerichts bei der Entscheidung über das Umgangsrecht erläutert, sodass man ein Problem auch einmal aus der Perspektive „was ist überhaupt möglich?“ begutachten kann. Ebenfalls hier zu nennen ist das „Plädoyer für den aktiven Richter“, wenn es um die Vollstreckung von Kindschaftsentscheidungen geht: für die Entscheidung dieses Thema in der Reihe „AnwaltsPraxis“ zu verankern, verdienen die Autoren besonderes Lob und zeigen die Kooperationspflichten der Verfahrensbeteiligten auf. Daneben werden natürlich Einzelfragen instruktiv aufbereitet, sodass man nach der Lektüre zum einen ein dezidiertes Verständnis für die Problematik aufweisen, aber auch dank der vielen Fußnoten vertieft zum Thema forschen kann. Auch Sonderkapitel wie etwa zum Verfahrensbeistand und zum einstweiligen Rechtschutz passen in ihrer Kompaktheit zu den materiell-rechtlichen Ausführungen. Innerhalb der verfahrensrechtlichen Kapitel darf der Leser sein Augenmerk noch auf einige Passagen richten, die gerade aus Sicht des Juristen in Ausbildung gut gelungen sind und für effektiven Wissenszuwachs sorgen. Dies betrifft zum einen das Rechtsmittelrecht, da ja mit dem FamFG das Beschwerderecht neu gefasst wurde und diesem in der Beratung ein entsprechend hoher Stellenwert beizumessen ist. Des Weiteren, der junge Anwalt muss auch leben, ist dem kurzen, aber detailreichen Kapitel zu Kosten und Gebühren ein Besuch abzustatten.

Erfreulich an diesem Werk ist zudem, dass die Autoren nicht mit eigenen Stellungnahmen sparen, wenn es um Streitfragen geht. Auf diese Weise kann der Leser sich die Diskussion besser vergegenwärtigen, als wenn nur auf eine Meinung verwiesen wird und die Gegenmeinung in der Fußnote erscheint. Zum anderen kann die Dimension der jeweiligen Streitfrage auf diese Weise gerade von Lesern in Ausbildung besser begriffen werden, gerade wenn es z.B. um die Vollstreckung von kindschaftsrechtlichen Entscheidungen geht.

Trotz der klaren Ausrichtung auf die Rechtspraxis darf man sich im Schwerpunkt Familienrecht der Lektüre auch solcher Spezialwerke nicht verschließen. Ziel der Rechtsberatung muss am Ende bei allen materiell-rechtlichen Kenntnissen sein, dem Mandanten auch zu seinem Recht zu verhelfen bzw. eine Situation rechtlich befriedigend zu lösen. Dazu verhilft dieses Lehrbuch in angenehmer und effektiver Weise und ist daher, auch schon zu Studienzeiten, nicht nur einen Seitenblick, sondern eine intensive Auseinandersetzung wert.

geschrieben am 03.12.2010 | 598 Wörter | 3819 Zeichen

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