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Praxishandbuch Nachbarrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Praxishandbuch Nachbarrecht Das Nachbarrecht tangiert den Rechtsanwender in zwei großen Rechtsgebieten, nämlich im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. In schlimmen Fällen kann noch das Strafrecht hinzukommen. Nachbarrecht ist dabei mehr als der herüberhängende Ast oder die Frage der Zulässigkeit einer Grenzgarage. Über die geregelten Normen hinaus wurde durch die Rechtsprechung stets Rechtsentwicklung betrieben, gut zu sehen bei den Ausgleichsansprüchen nach § 906 BGB, direkt und analog. Umso wichtiger ist es deshalb für die tägliche Arbeit am Fall, wenn es zusammenfassende Kompendien gibt, an die man sich neben den herkömmlichen Kommentaren wenden kann. Das vorliegende Werk ist ein solches, nunmehr in zweiter Auflage erschienen und mit unter 600 Seiten inklusive Verzeichnissen ein angenehm handliches, aber dennoch ausführliches Handbuch. Die Gestaltung des Werks ist sehr textlastig, obwohl man hier sehr gut mit Skizzen und Zeichnungen hätte arbeiten können, um Dinge wie Überbau o.Ä. zu erläutern. Vereinzelt werden Tabellen eingesetzt, gerade wenn es darum geht, die landesrechtlichen Unterschiede aufzuzeigen (und wie es der Schutzumschlag auch suggeriert…). Der Fließtext ist angenehm untergliedert, das Fußnotenregime ist vorbildlich, insbesondere weil die zitierten anderen Ansichten mit fetter Eingangsmarkierung versehen sind, um dem Leser den Meinungsstreit zu verdeutlichen. Im sechsten Teil des Handbuchs findet der Leser zahlreiche Mustertexte, so zum Notweg, zu Geh- und Fahrtrechten, zum Grenzbaum oder auch eine Mediationsvereinbarung. Der Inhalt des Werks ist in fünf Teile untergliedert worden, vier materiell-rechtliche Teile, einer zum Prozessrecht, dazu der genannte Teil mit den Mustertexten. Der erste Teil befasst den Leser einleitend mit dem Grundeigentum und dem Nachbarrecht. Nach begrifflichen Erläuterungen werden zunächst die Befugnisse des Grundstückseigentümers dargestellt, dabei vor allem die Rechte Dritter und die öffentlich-rechtlichen Schranken, woran sich Erklärungen zu Rechtsquellen und Strukturen des Nachbarrechts, insbesondere zu den Wechselwirkungen zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht anschließen. Der zweite Teil thematisiert das Grundstück und seine Grenzen, sodass sich der Leser mitten im bekannten Sachenrecht befindet und sich dort zur Grenzabmarkung, zur Nachbarwand und zum Grenzbaum informieren kann. Im Unterkapitel zu Abstand und Überbau hätte ich mir den Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung zur Frage der Verjährung des Beseitigungsanspruchs und der Folge des weiterhin bestehenden Anspruchs auf Beseitigung des Überbaus auf eigene Kosten schon hier gewünscht (S. 144) und nicht erst in Teil 5 (S. 416). Beim Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern wird sehr schön auf die verschiedenen landesrechtlichen Regelungen (S. 155), insbesondere dort vorhandene Ausschlussfristen für den Beseitigungsanspruch hingewiesen (S. 158). Im dritten Teil werden Einwirkungen auf das Grundstück besprochen, wobei vorliegend nur der privatrechtliche, nicht aber der öffentlich-rechtliche Immissionsschutz aufbereitet werden konnte. Dabei gefallen zum einen die alphabetisch sortierten Immissionen (S. 209 ff.), aber auch die Hinweise zum Ausgleichsanspruch (S. 206). Klassische Streitfälle werden dann in den Unterkapiteln zu Vertiefungen des Nachbargrundstücks (S. 239 ff.) und zu Einwirkungen durch Wasser (S. 258 ff.) angesprochen, die verschiedenen Ansprüche vorgestellt und mögliche Ersatzansprüche diskutiert (S. 247; S. 264). Der vierte Teil fasst die Nutzungen des Grundstücks durch Dritte zusammen, darunter das klassische Notwegerecht, besondere Betretungsrechte sowie die Grunddienstbarkeiten. Sehr schön wird auf die Besonderheit des Notleitungsrechts hingewiesen (S. 292 ff.), aber auch studentische Klassiker wie der gutgläubige Erwerb einer Grunddienstbarkeit kommen immerhin kurz zur Sprache (S. 379). Der prozessuale Teil schließlich widmet sich ausführlich der Klage zum Anspruch aus § 1004 BGB (S. 398 ff.), der Besitzschutzklage (S. 420 ff.) aber auch dem vorläufigen Rechtsschutz (S. 435). Auf knapp 50 Seiten wird zudem der Verwaltungsprozess dargestellt und en passant das materielle Recht knapp erläutert, z.B. der Nachbarbegriff oder die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage. Für sehr lesenswert erachte ich das Schlusskapitel zur Mediation von Nachbarkonflikten, denn letztendlich findet auch im Gerichtsverfahren eine Art Mediation statt: die wenigsten Streitigkeiten kann man mit einem bloßen Urteil befrieden, sondern beide Seiten sollten irgendwie das Gesicht wahren können. Insgesamt kann ich die Arbeit mit diesem Handbuch für die tägliche forensische Praxis mit Nachdruck empfehlen. Die Ausführungen sind präzise und fundiert, dennoch aber komprimiert. Die Nachschau von Details kann dem Kommentar vorbehalten bleiben, aber das Verständnis von nachbarrechtlichen Zusammenhängen gelingt mit diesem Werk sehr gut.

Das Nachbarrecht tangiert den Rechtsanwender in zwei großen Rechtsgebieten, nämlich im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. In schlimmen Fällen kann noch das Strafrecht hinzukommen. Nachbarrecht ist dabei mehr als der herüberhängende Ast oder die Frage der Zulässigkeit einer Grenzgarage. Über die geregelten Normen hinaus wurde durch die Rechtsprechung stets Rechtsentwicklung betrieben, gut zu sehen bei den Ausgleichsansprüchen nach § 906 BGB, direkt und analog. Umso wichtiger ist es deshalb für die tägliche Arbeit am Fall, wenn es zusammenfassende Kompendien gibt, an die man sich neben den herkömmlichen Kommentaren wenden kann. Das vorliegende Werk ist ein solches, nunmehr in zweiter Auflage erschienen und mit unter 600 Seiten inklusive Verzeichnissen ein angenehm handliches, aber dennoch ausführliches Handbuch.

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Die Gestaltung des Werks ist sehr textlastig, obwohl man hier sehr gut mit Skizzen und Zeichnungen hätte arbeiten können, um Dinge wie Überbau o.Ä. zu erläutern. Vereinzelt werden Tabellen eingesetzt, gerade wenn es darum geht, die landesrechtlichen Unterschiede aufzuzeigen (und wie es der Schutzumschlag auch suggeriert…). Der Fließtext ist angenehm untergliedert, das Fußnotenregime ist vorbildlich, insbesondere weil die zitierten anderen Ansichten mit fetter Eingangsmarkierung versehen sind, um dem Leser den Meinungsstreit zu verdeutlichen. Im sechsten Teil des Handbuchs findet der Leser zahlreiche Mustertexte, so zum Notweg, zu Geh- und Fahrtrechten, zum Grenzbaum oder auch eine Mediationsvereinbarung.

Der Inhalt des Werks ist in fünf Teile untergliedert worden, vier materiell-rechtliche Teile, einer zum Prozessrecht, dazu der genannte Teil mit den Mustertexten. Der erste Teil befasst den Leser einleitend mit dem Grundeigentum und dem Nachbarrecht. Nach begrifflichen Erläuterungen werden zunächst die Befugnisse des Grundstückseigentümers dargestellt, dabei vor allem die Rechte Dritter und die öffentlich-rechtlichen Schranken, woran sich Erklärungen zu Rechtsquellen und Strukturen des Nachbarrechts, insbesondere zu den Wechselwirkungen zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht anschließen. Der zweite Teil thematisiert das Grundstück und seine Grenzen, sodass sich der Leser mitten im bekannten Sachenrecht befindet und sich dort zur Grenzabmarkung, zur Nachbarwand und zum Grenzbaum informieren kann. Im Unterkapitel zu Abstand und Überbau hätte ich mir den Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung zur Frage der Verjährung des Beseitigungsanspruchs und der Folge des weiterhin bestehenden Anspruchs auf Beseitigung des Überbaus auf eigene Kosten schon hier gewünscht (S. 144) und nicht erst in Teil 5 (S. 416). Beim Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern wird sehr schön auf die verschiedenen landesrechtlichen Regelungen (S. 155), insbesondere dort vorhandene Ausschlussfristen für den Beseitigungsanspruch hingewiesen (S. 158).

Im dritten Teil werden Einwirkungen auf das Grundstück besprochen, wobei vorliegend nur der privatrechtliche, nicht aber der öffentlich-rechtliche Immissionsschutz aufbereitet werden konnte. Dabei gefallen zum einen die alphabetisch sortierten Immissionen (S. 209 ff.), aber auch die Hinweise zum Ausgleichsanspruch (S. 206). Klassische Streitfälle werden dann in den Unterkapiteln zu Vertiefungen des Nachbargrundstücks (S. 239 ff.) und zu Einwirkungen durch Wasser (S. 258 ff.) angesprochen, die verschiedenen Ansprüche vorgestellt und mögliche Ersatzansprüche diskutiert (S. 247; S. 264). Der vierte Teil fasst die Nutzungen des Grundstücks durch Dritte zusammen, darunter das klassische Notwegerecht, besondere Betretungsrechte sowie die Grunddienstbarkeiten. Sehr schön wird auf die Besonderheit des Notleitungsrechts hingewiesen (S. 292 ff.), aber auch studentische Klassiker wie der gutgläubige Erwerb einer Grunddienstbarkeit kommen immerhin kurz zur Sprache (S. 379). Der prozessuale Teil schließlich widmet sich ausführlich der Klage zum Anspruch aus § 1004 BGB (S. 398 ff.), der Besitzschutzklage (S. 420 ff.) aber auch dem vorläufigen Rechtsschutz (S. 435). Auf knapp 50 Seiten wird zudem der Verwaltungsprozess dargestellt und en passant das materielle Recht knapp erläutert, z.B. der Nachbarbegriff oder die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage. Für sehr lesenswert erachte ich das Schlusskapitel zur Mediation von Nachbarkonflikten, denn letztendlich findet auch im Gerichtsverfahren eine Art Mediation statt: die wenigsten Streitigkeiten kann man mit einem bloßen Urteil befrieden, sondern beide Seiten sollten irgendwie das Gesicht wahren können.

Insgesamt kann ich die Arbeit mit diesem Handbuch für die tägliche forensische Praxis mit Nachdruck empfehlen. Die Ausführungen sind präzise und fundiert, dennoch aber komprimiert. Die Nachschau von Details kann dem Kommentar vorbehalten bleiben, aber das Verständnis von nachbarrechtlichen Zusammenhängen gelingt mit diesem Werk sehr gut.

geschrieben am 09.05.2013 | 657 Wörter | 4234 Zeichen

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