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Straßenverkehrsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Straßenverkehrsrecht Die Neuauflage des Klassikers „Straßenverkehrsrecht“ von Burmann, Heß, Jahnke und Janker ist wie auch bisher ein sicherer Rückhalt für den Rechtsanwender. Die einzelnen Kommentierungen sind ausführlich, präzise, mit aktuellen Belegen versehen, dazu immer wieder mit kritischen Stellungnahmen, Graphiken und anderem aufgewertet. Die Verfügbarkeit des Werks auf Beck online macht es zusätzlich wertvoll, insbesondere um daraus in Schriftsätzen oder Urteilen zu zitieren. Die Konkurrenzwerke von Hentschel / König / Dauer und neuerdings auch von Haus / Krumm / Quarch können zwar in einigen Aspekten mehr an Inhalt bieten, aber in den Kernbereichen ist das „Straßenverkehrsrecht“ ein absolut gleichwertiges Hilfsmittel für den Arbeitsalltag. Der Umfang beträgt inzwischen 1700 Seiten inklusive Verzeichnissen. Behandelt werden neben einer ausführlichen Einführung die StVO, das StVG, das StGB, die StPO, das BGB und das Versicherungsrecht in Auszügen. Als unkommentierte Anhänge findet der Nutzer noch die FEV, die StVZO und die BKatV. Keine eigene Kommentierung erfährt das Bußgeldrecht. Ausführungen dazu findet der Nutzer sowohl in der Einleitung, in den einzelnen Normen der StVO oder des StVG. Insbesondere Verstöße, Messverfahren, Fahrverbot und Geldbuße werden in ausreichendem Umfang angesprochen. Für das eigentliche Verfahrensrecht braucht man dann eben zusätzliche Kommentare. Das materielle Strafrecht und das Strafverfahrensrecht werden thematisch fokussiert abgebildet, wobei hier insbesondere die gute Abstimmung der Normen untereinander gefällt. Dies betrifft nicht nur die Vermeidung von Doppelungen, sondern auch die Kohärenz gerade bei den Nachweismöglichkeiten des Konsums von Alkohol und Suchtmitteln und den Auswirkungen auf objektiven und subjektiven Tatbestand. Im Zivilrecht, ergänzt durch das Versicherungsrecht, ist der Kommentar weiterhin eine belastbare Wissensquelle, sei es für Grundlageninformationen oder Detailrecherche. Manche aktuellen Fundstellen aus dem Jahr 2013 finden sich zwar nicht, aber ansonsten ist die Nachweisdichte vorbildlich. Insbesondere kann man zur Haftungsverteilung, zu prozessualen Fragen, zum Vertrauensgrundsatz und ganz besonders zur Unfallregulierung mit Sach- und Personenschäden die vielfältigen und pragmatisch zusammengestellten Kommentierungen effektiv heranziehen. Das Fazit ist einfach: dieser Kommentar gehört in die Bibliothek jedes Straßenverkehrsrechtlers.

Die Neuauflage des Klassikers „Straßenverkehrsrecht“ von Burmann, Heß, Jahnke und Janker ist wie auch bisher ein sicherer Rückhalt für den Rechtsanwender. Die einzelnen Kommentierungen sind ausführlich, präzise, mit aktuellen Belegen versehen, dazu immer wieder mit kritischen Stellungnahmen, Graphiken und anderem aufgewertet. Die Verfügbarkeit des Werks auf Beck online macht es zusätzlich wertvoll, insbesondere um daraus in Schriftsätzen oder Urteilen zu zitieren. Die Konkurrenzwerke von Hentschel / König / Dauer und neuerdings auch von Haus / Krumm / Quarch können zwar in einigen Aspekten mehr an Inhalt bieten, aber in den Kernbereichen ist das „Straßenverkehrsrecht“ ein absolut gleichwertiges Hilfsmittel für den Arbeitsalltag.

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Der Umfang beträgt inzwischen 1700 Seiten inklusive Verzeichnissen. Behandelt werden neben einer ausführlichen Einführung die StVO, das StVG, das StGB, die StPO, das BGB und das Versicherungsrecht in Auszügen. Als unkommentierte Anhänge findet der Nutzer noch die FEV, die StVZO und die BKatV. Keine eigene Kommentierung erfährt das Bußgeldrecht. Ausführungen dazu findet der Nutzer sowohl in der Einleitung, in den einzelnen Normen der StVO oder des StVG. Insbesondere Verstöße, Messverfahren, Fahrverbot und Geldbuße werden in ausreichendem Umfang angesprochen. Für das eigentliche Verfahrensrecht braucht man dann eben zusätzliche Kommentare. Das materielle Strafrecht und das Strafverfahrensrecht werden thematisch fokussiert abgebildet, wobei hier insbesondere die gute Abstimmung der Normen untereinander gefällt. Dies betrifft nicht nur die Vermeidung von Doppelungen, sondern auch die Kohärenz gerade bei den Nachweismöglichkeiten des Konsums von Alkohol und Suchtmitteln und den Auswirkungen auf objektiven und subjektiven Tatbestand.

Im Zivilrecht, ergänzt durch das Versicherungsrecht, ist der Kommentar weiterhin eine belastbare Wissensquelle, sei es für Grundlageninformationen oder Detailrecherche. Manche aktuellen Fundstellen aus dem Jahr 2013 finden sich zwar nicht, aber ansonsten ist die Nachweisdichte vorbildlich. Insbesondere kann man zur Haftungsverteilung, zu prozessualen Fragen, zum Vertrauensgrundsatz und ganz besonders zur Unfallregulierung mit Sach- und Personenschäden die vielfältigen und pragmatisch zusammengestellten Kommentierungen effektiv heranziehen.

Das Fazit ist einfach: dieser Kommentar gehört in die Bibliothek jedes Straßenverkehrsrechtlers.

geschrieben am 08.07.2014 | 310 Wörter | 2112 Zeichen

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