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Straßenverkehrsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Straßenverkehrsrecht Allerdings sind für Spezialgebiete wie z.B. das Verfahrensrecht in Bußgeldsachen oder für versicherungsrechtliche Aspekte vertiefende Werke zusätzlich heranzuziehen. Die Neuauflage bleibt inklusive Verzeichnissen noch knapp unter 2000 Seiten und war maßgeblich erforderlich, um die Neuregelungen zum Punktesystem und zum Fahreignungsregister in die Kommentierung zu integrieren, was 2013 ja noch nicht möglich war. Ebenso wurden weitere Modifikationen und Neuerungen, etwa in FeV, FZV und StVZO berücksichtigt. Die interne Untergliederung der Kommentierung in allgemeine Erläuterungen sowie nachfolgend spezielle Informationen zum Bußgeldrecht, Strafrecht und / oder Zivilrecht und ggf. noch zu Prozess- oder Kostenfragen ist sinnvoll und ermöglicht eine zielgerichtete Nachschau. Ein Online-Zugriff auf das Werk oder den Fließtext ergänzende graphische Elemente bzw. Schaubilder oder Checklisten sind weiterhin nicht vorhanden. Inhaltlich geht der Kommentar auf nahezu jede Problemkonstellation im Verkehrsrecht ein. Dabei sind die Ausführungen durchgehend detailliert und breit gefächert, berücksichtigen aber dennoch auch seltene Konstellationen. Die Fundstellen sind überwiegend aktuell und die Darstellung ist logisch konsistent, sodass man mitunter auch auf ein Lehrbuch verzichten könnte, gerade wenn es um Klassiker wie die Haftungsverteilung nach § 17 StVG oder die Verkehrssicherungspflichten in § 45 StVO geht. Aber auch umstrittene Detailfragen werden pragmatische und präzise kommentiert, schön zu sehen bei § 24a StVG und den Erläuterungen zur Atemalkoholkontrolle, zu Grenzwerten anderer berauschender Mittel oder auch zum Problem der fahrlässigen Begehung des Tatbestands. Korrelierende Probleme bei der Blutalkoholkontrolle (Messsystem, Verwertungsverbot) werden nicht doppelt dargestellt, sondern später bei § 81a StPO passend erläutert. Ebenfalls lehrreich ist die Kommentierung zum Fahrverbot in § 25 StVG, wenngleich ich mir hier die Rezeption der 2013/14 ergangenen amtsgerichtlichen Rechtsprechung zur Ableistung von Schulungskursen und deren Auswirkung auf das Absehen vom Fahrverbot gewünscht hätte. Es gibt auch an etlichen anderen Stellen Aspekte, die ergänzungsbedürftig wären oder wo man beim Stand Oktober 2014 durchaus die eine oder andere Entscheidung bzw. den einen oder anderen Aufsatz als Zitierung hätte erwarten können, aber dies trübt insgesamt weiterhin nicht den Status und die Bedeutung des Werks für das Verkehrsrecht. Der „Hentschel“ ist deshalb nach wie vor und vor allem in der neuesten Auflage eine profunde und vor allem sofortige Bereicherung für jeden Rechtsanwender im Verkehrsrecht. Ich persönlich nutze das Werk als eines von dreien für den Erstzugriff und zum Abgleich mit den beiden weiteren straßenverkehrsrechtlichen Kommentaren (Burmann/Heß/Jahnke/Janker sowie Haus/Krumm/Quarch) und möchte im prozessualen Alltag nicht darauf verzichten.

Allerdings sind für Spezialgebiete wie z.B. das Verfahrensrecht in Bußgeldsachen oder für versicherungsrechtliche Aspekte vertiefende Werke zusätzlich heranzuziehen. Die Neuauflage bleibt inklusive Verzeichnissen noch knapp unter 2000 Seiten und war maßgeblich erforderlich, um die Neuregelungen zum Punktesystem und zum Fahreignungsregister in die Kommentierung zu integrieren, was 2013 ja noch nicht möglich war. Ebenso wurden weitere Modifikationen und Neuerungen, etwa in FeV, FZV und StVZO berücksichtigt.

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Die interne Untergliederung der Kommentierung in allgemeine Erläuterungen sowie nachfolgend spezielle Informationen zum Bußgeldrecht, Strafrecht und / oder Zivilrecht und ggf. noch zu Prozess- oder Kostenfragen ist sinnvoll und ermöglicht eine zielgerichtete Nachschau. Ein Online-Zugriff auf das Werk oder den Fließtext ergänzende graphische Elemente bzw. Schaubilder oder Checklisten sind weiterhin nicht vorhanden. Inhaltlich geht der Kommentar auf nahezu jede Problemkonstellation im Verkehrsrecht ein. Dabei sind die Ausführungen durchgehend detailliert und breit gefächert, berücksichtigen aber dennoch auch seltene Konstellationen. Die Fundstellen sind überwiegend aktuell und die Darstellung ist logisch konsistent, sodass man mitunter auch auf ein Lehrbuch verzichten könnte, gerade wenn es um Klassiker wie die Haftungsverteilung nach § 17 StVG oder die Verkehrssicherungspflichten in § 45 StVO geht. Aber auch umstrittene Detailfragen werden pragmatische und präzise kommentiert, schön zu sehen bei § 24a StVG und den Erläuterungen zur Atemalkoholkontrolle, zu Grenzwerten anderer berauschender Mittel oder auch zum Problem der fahrlässigen Begehung des Tatbestands. Korrelierende Probleme bei der Blutalkoholkontrolle (Messsystem, Verwertungsverbot) werden nicht doppelt dargestellt, sondern später bei § 81a StPO passend erläutert. Ebenfalls lehrreich ist die Kommentierung zum Fahrverbot in § 25 StVG, wenngleich ich mir hier die Rezeption der 2013/14 ergangenen amtsgerichtlichen Rechtsprechung zur Ableistung von Schulungskursen und deren Auswirkung auf das Absehen vom Fahrverbot gewünscht hätte. Es gibt auch an etlichen anderen Stellen Aspekte, die ergänzungsbedürftig wären oder wo man beim Stand Oktober 2014 durchaus die eine oder andere Entscheidung bzw. den einen oder anderen Aufsatz als Zitierung hätte erwarten können, aber dies trübt insgesamt weiterhin nicht den Status und die Bedeutung des Werks für das Verkehrsrecht.

Der „Hentschel“ ist deshalb nach wie vor und vor allem in der neuesten Auflage eine profunde und vor allem sofortige Bereicherung für jeden Rechtsanwender im Verkehrsrecht. Ich persönlich nutze das Werk als eines von dreien für den Erstzugriff und zum Abgleich mit den beiden weiteren straßenverkehrsrechtlichen Kommentaren (Burmann/Heß/Jahnke/Janker sowie Haus/Krumm/Quarch) und möchte im prozessualen Alltag nicht darauf verzichten.

geschrieben am 31.01.2015 | 381 Wörter | 2514 Zeichen

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