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Familienrecht 1. Halbbd.: Familiensachen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Familienrecht 1. Halbbd.: Familiensachen Die Reihe „Handbuch der Rechtspraxis“ gehört zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Justiz, wenn es darum geht, das vorhandene prozessuale und materiell-rechtliche Wissen in die richtige Form zu bringen, sprich Verfügungen, Beschlüsse oder Urteile zu erstellen. Bevor es Arbeitsprogramme wie ForumStar oder WebStar gab, die nahezu selbstverständlich für Standardprobleme auch entsprechende vorformulierte Vorlagen beinhalten, waren die Handbücher aus der blauen Reihe oftmals der allererste Einstieg, für Berufsanfänger ohnehin. Wenn man mit dieser Reihe ins Berufsleben hineingewachsen ist, möchte man sie auch trotz der inzwischen stattgefundenen technischen Weiterentwicklung nicht missen. Inzwischen ist sogar die Beigabe einer CD-ROM usus, sodass man nicht wie früher die Formulare abschreiben muss. Die Familiensachen sind in zwei Halbbände unterteilt, einmal werden die Familiensachen, im zweiten Teilband die Betreuungssachen und andere Gegenstände der freiwilligen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Dass der ursprüngliche Begründer des Handbuchs Firsching weiterhin im Titel beider Halbbände erscheint, ist ein schönes respektvolles Zeichen an die Tradition dieser Reihe. In der Neuauflage des ersten Halbbandes werden nun insbesondere Gesetzesänderungen seit dem Jahr 2011 erfasst. Wenn man das vorliegende Werk näher betrachtet, ist auffällig, dass es viele Erläuterungen enthält und sich keineswegs auf die wichtigen Muster beschränkt. Deshalb kann man das Handbuch auch als eine Art kleinen Crash-Kurs in das Familienrecht benutzen, was durch das reichhaltige Fußnotenangebot auch untermauert wird. Das Buch ist in zwei Teile gegliedert, einmal die Grundzüge des Familienrechts und dazu das Familiengericht und sein Verfahren. Im ersten Teil wird nach den einleitenden Kapiteln, die u.a. das Wesen des Familienrechts, die Rechtsquellen und Grundbegriffe erläutern, das Eherecht in § 8 als erstes größeres Thema angegangen, Verlöbnis, Ehefähigkeit, Ehewirkungen im Einzelnen und das Güterrecht werden ausführlich behandelt, ebenso natürlich die Ehescheidung und die daraus resultierenden Folgeprobleme wie Versorgungsausgleich, Unterhalt und Ehewohnung. Inhaltlich korrelierend wird gleich anschließend die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten aufgegriffen und erst danach das Kindschaftsrecht, eine durchaus sinnvolle Variante. Ergänzende Abschnitte widmen sich dann noch den Fällen mit Auslandsbezug sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im zweiten Teil werden zuerst die Grundlagen der familiengerichtlichen Tätigkeit dargestellt, was auch mehrere Jahre nach Einführung des FamFG kein Fehler ist - immerhin sind noch genug Volljuristen mit den früheren Regelungen groß geworden. Hiernach werden die verschiedenen Prozessmöglichkeiten einzeln erörtert, beginnend mit Ehesachen über Kindschaftssachen, Abstammungs- und Adoptionssachen, Ehewohnung. Gewaltschutz, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Güterrechtsverfahren, sonstige Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen vervollständigen diesen Teil des Buches. Neben den bei aller Kompaktheit sehr gut lesbaren und eingängig geschriebenen allgemeinen Ausführungen zum materiell-rechtlichen und prozessualen Familienrecht überzeugen wie stets innerhalb der Reihe gerade die Formularvorschläge. Ganz selbstverständlich findet man Basics des Familienrechts wie etwa einen Scheidungsbeschluss (S. 114) oder einem Beschluss zur Unterhaltsfestsetzung (S. 440) neben besonderen Konstellationen wie z.B. einem vorläufigen Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht samt Pflegerbestellung (S. 238). Aber auch Vergleichsformulierungen finden ihren Weg in die zahlreichen Vorschläge (z.B. über die Ehewohnung, S. 409 ff.). Auch in der neuen achten Auflage kann man den Doppelpack der Handbücher zum Familienrecht als Ergänzung der klassischen Erkenntnisquellen nur empfehlen. Natürlich bieten Kommentare sowie Handbücher für Spezialgebiete mehr Detailwissen als es das vorliegende Werk leisten könnte. Aber das soll es auch gar nicht. Es dient der Orientierung einerseits, der direkten praktischen Umsetzung andererseits, und bietet damit genau das, was man sich oft wünscht: einen konzentrierten Gesamtüberblick.

Die Reihe „Handbuch der Rechtspraxis“ gehört zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Justiz, wenn es darum geht, das vorhandene prozessuale und materiell-rechtliche Wissen in die richtige Form zu bringen, sprich Verfügungen, Beschlüsse oder Urteile zu erstellen. Bevor es Arbeitsprogramme wie ForumStar oder WebStar gab, die nahezu selbstverständlich für Standardprobleme auch entsprechende vorformulierte Vorlagen beinhalten, waren die Handbücher aus der blauen Reihe oftmals der allererste Einstieg, für Berufsanfänger ohnehin. Wenn man mit dieser Reihe ins Berufsleben hineingewachsen ist, möchte man sie auch trotz der inzwischen stattgefundenen technischen Weiterentwicklung nicht missen. Inzwischen ist sogar die Beigabe einer CD-ROM usus, sodass man nicht wie früher die Formulare abschreiben muss.

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Die Familiensachen sind in zwei Halbbände unterteilt, einmal werden die Familiensachen, im zweiten Teilband die Betreuungssachen und andere Gegenstände der freiwilligen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Dass der ursprüngliche Begründer des Handbuchs Firsching weiterhin im Titel beider Halbbände erscheint, ist ein schönes respektvolles Zeichen an die Tradition dieser Reihe. In der Neuauflage des ersten Halbbandes werden nun insbesondere Gesetzesänderungen seit dem Jahr 2011 erfasst.

Wenn man das vorliegende Werk näher betrachtet, ist auffällig, dass es viele Erläuterungen enthält und sich keineswegs auf die wichtigen Muster beschränkt. Deshalb kann man das Handbuch auch als eine Art kleinen Crash-Kurs in das Familienrecht benutzen, was durch das reichhaltige Fußnotenangebot auch untermauert wird. Das Buch ist in zwei Teile gegliedert, einmal die Grundzüge des Familienrechts und dazu das Familiengericht und sein Verfahren.

Im ersten Teil wird nach den einleitenden Kapiteln, die u.a. das Wesen des Familienrechts, die Rechtsquellen und Grundbegriffe erläutern, das Eherecht in § 8 als erstes größeres Thema angegangen, Verlöbnis, Ehefähigkeit, Ehewirkungen im Einzelnen und das Güterrecht werden ausführlich behandelt, ebenso natürlich die Ehescheidung und die daraus resultierenden Folgeprobleme wie Versorgungsausgleich, Unterhalt und Ehewohnung. Inhaltlich korrelierend wird gleich anschließend die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten aufgegriffen und erst danach das Kindschaftsrecht, eine durchaus sinnvolle Variante. Ergänzende Abschnitte widmen sich dann noch den Fällen mit Auslandsbezug sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Im zweiten Teil werden zuerst die Grundlagen der familiengerichtlichen Tätigkeit dargestellt, was auch mehrere Jahre nach Einführung des FamFG kein Fehler ist - immerhin sind noch genug Volljuristen mit den früheren Regelungen groß geworden. Hiernach werden die verschiedenen Prozessmöglichkeiten einzeln erörtert, beginnend mit Ehesachen über Kindschaftssachen, Abstammungs- und Adoptionssachen, Ehewohnung. Gewaltschutz, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Güterrechtsverfahren, sonstige Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen vervollständigen diesen Teil des Buches.

Neben den bei aller Kompaktheit sehr gut lesbaren und eingängig geschriebenen allgemeinen Ausführungen zum materiell-rechtlichen und prozessualen Familienrecht überzeugen wie stets innerhalb der Reihe gerade die Formularvorschläge. Ganz selbstverständlich findet man Basics des Familienrechts wie etwa einen Scheidungsbeschluss (S. 114) oder einem Beschluss zur Unterhaltsfestsetzung (S. 440) neben besonderen Konstellationen wie z.B. einem vorläufigen Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht samt Pflegerbestellung (S. 238). Aber auch Vergleichsformulierungen finden ihren Weg in die zahlreichen Vorschläge (z.B. über die Ehewohnung, S. 409 ff.).

Auch in der neuen achten Auflage kann man den Doppelpack der Handbücher zum Familienrecht als Ergänzung der klassischen Erkenntnisquellen nur empfehlen. Natürlich bieten Kommentare sowie Handbücher für Spezialgebiete mehr Detailwissen als es das vorliegende Werk leisten könnte. Aber das soll es auch gar nicht. Es dient der Orientierung einerseits, der direkten praktischen Umsetzung andererseits, und bietet damit genau das, was man sich oft wünscht: einen konzentrierten Gesamtüberblick.

geschrieben am 26.03.2015 | 526 Wörter | 3645 Zeichen

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