Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Familienrecht 2. Halbbd.: Betreuungssachen: und andere Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Statistiken
  • 4229 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Familienrecht 2. Halbbd.: Betreuungssachen: und andere Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit Die Reihe „Handbuch der Rechtspraxis“ gehört zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Justiz, wenn es darum geht, das vorhandene prozessuale und materiell-rechtliche Wissen in die richtige Form zu bringen, sprich Verfügungen, Beschlüsse oder Urteile zu erstellen. Bevor es Arbeitsprogramme wie ForumStar oder WebStar gab, die nahezu selbstverständlich für Standardprobleme auch entsprechende vorformulierte Vorlagen beinhalten, waren die Handbücher aus der blauen Reihe oftmals der allererste Einstieg, für Berufsanfänger ohnehin. Wenn man mit dieser Reihe ins Berufsleben hineingewachsen ist, möchte man sie auch trotz der inzwischen stattgefundenen technischen Weiterentwicklung nicht missen. Inzwischen ist sogar die Beigabe einer CD-ROM usus, sodass man nicht wie früher die Formulare abschreiben muss. Die Familiensachen sind in zwei Halbbände unterteilt, einmal werden die Familiensachen, im zweiten Teilband die Betreuungssachen und andere Gegenstände der freiwilligen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Dass der ursprüngliche Begründer des Handbuchs Firsching weiterhin im Titel beider Halbbände erscheint, ist ein schönes respektvolles Zeichen an die Tradition dieser Reihe. In der Neuauflage des zweiten Halbbandes werden nun insbesondere Gesetzesänderungen seit dem Jahr 2011 erfasst. Zunächst werden allgemeine Verfahrensgrundsätze des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgezeigt. Dazu gehören Fragen der Beteiligtenfähigkeit, der Ablauf des Hauptsachverfahrens, das einstweilige Anordnungsverfahren, Rechtsmittel, Kosten und die Bezüge zum IPR. Sodann wird das Betreuungsgericht samt den bei ihm angesiedelten Verfahren präsentiert, beginnend mit Pflegschaft und der Vertretung Volljähriger, bevor es in einem der größten Kapitel des Buches um das Betreuungsrecht im Speziellen geht. Alle klassischen Prüfungsschritte werden dabei durchexerziert, sodass man die Voraussetzungen der Betreuerbestellung, die Auswahl des Betreuers und dessen Rechte im Ganzen oder auch nur bezüglich von Einzelfragen gut nachvollziehen kann. Auch das Verfahrensrecht samt Eilsachen findet genug Aufmerksamkeit, insbesondere die Rolle des Verfahrenspflegers. Ein weiteres großes Kapitel thematisiert dann die Unterbringungssachen (nach BGB!), wobei auch hier sehr schön auf wichtige Details abgestellt wird, etwa die Bedeutung und Durchführung der persönlichen Anhörung oder auch den notwendigen Inhalt ärztlicher Gutachten und Zeugnisse. Gesetzliche Neuerungen wie die betreuungsrechtliche Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme werden pragmatisch aufgegriffen und dazu ergangene Rechtsprechung, konkret zur Dokumentation der Erlangung eines Therapieverständnisses, zuverlässig eingearbeitet. Im Folgenden werden dann weitere Tätigkeiten des Amtsgerichts im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit angesprochen. Dazu gehören freiheitsentziehende Maßnahmen, Todeserklärungen und Standesamtssachen. Die Menge der Muster gerade in den Betreuungs- und Unterbringungssachen ist nach wie vor der Grund, sich dieses Handbuch anzuschaffen. Denn hier hat man eine Vielzahl von Personen zu berücksichtigen und muss dementsprechend rechtliche und kommunikative Standards einhalten, was anhand der Formulierungsvorschläge gut gelingt, insbesondere weil Alternativen in die Muster eingearbeitet wurden, um einer Vielzahl von Sachverhalten gerecht zu werden. Auch in der neuen achten Auflage kann man den Doppelpack der Handbücher zum Familienrecht als Ergänzung der klassischen Erkenntnisquellen nur empfehlen. Natürlich bieten Kommentare sowie Handbücher für Spezialgebiete mehr Detailwissen als es das vorliegende Werk leisten könnte. Aber das soll es auch gar nicht. Es dient der Orientierung einerseits, der direkten praktischen Umsetzung andererseits, und bietet damit genau das, was man sich oft wünscht: einen konzentrierten Gesamtüberblick.

Die Reihe „Handbuch der Rechtspraxis“ gehört zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Justiz, wenn es darum geht, das vorhandene prozessuale und materiell-rechtliche Wissen in die richtige Form zu bringen, sprich Verfügungen, Beschlüsse oder Urteile zu erstellen. Bevor es Arbeitsprogramme wie ForumStar oder WebStar gab, die nahezu selbstverständlich für Standardprobleme auch entsprechende vorformulierte Vorlagen beinhalten, waren die Handbücher aus der blauen Reihe oftmals der allererste Einstieg, für Berufsanfänger ohnehin. Wenn man mit dieser Reihe ins Berufsleben hineingewachsen ist, möchte man sie auch trotz der inzwischen stattgefundenen technischen Weiterentwicklung nicht missen. Inzwischen ist sogar die Beigabe einer CD-ROM usus, sodass man nicht wie früher die Formulare abschreiben muss.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Familiensachen sind in zwei Halbbände unterteilt, einmal werden die Familiensachen, im zweiten Teilband die Betreuungssachen und andere Gegenstände der freiwilligen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Dass der ursprüngliche Begründer des Handbuchs Firsching weiterhin im Titel beider Halbbände erscheint, ist ein schönes respektvolles Zeichen an die Tradition dieser Reihe. In der Neuauflage des zweiten Halbbandes werden nun insbesondere Gesetzesänderungen seit dem Jahr 2011 erfasst.

Zunächst werden allgemeine Verfahrensgrundsätze des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgezeigt. Dazu gehören Fragen der Beteiligtenfähigkeit, der Ablauf des Hauptsachverfahrens, das einstweilige Anordnungsverfahren, Rechtsmittel, Kosten und die Bezüge zum IPR. Sodann wird das Betreuungsgericht samt den bei ihm angesiedelten Verfahren präsentiert, beginnend mit Pflegschaft und der Vertretung Volljähriger, bevor es in einem der größten Kapitel des Buches um das Betreuungsrecht im Speziellen geht. Alle klassischen Prüfungsschritte werden dabei durchexerziert, sodass man die Voraussetzungen der Betreuerbestellung, die Auswahl des Betreuers und dessen Rechte im Ganzen oder auch nur bezüglich von Einzelfragen gut nachvollziehen kann. Auch das Verfahrensrecht samt Eilsachen findet genug Aufmerksamkeit, insbesondere die Rolle des Verfahrenspflegers. Ein weiteres großes Kapitel thematisiert dann die Unterbringungssachen (nach BGB!), wobei auch hier sehr schön auf wichtige Details abgestellt wird, etwa die Bedeutung und Durchführung der persönlichen Anhörung oder auch den notwendigen Inhalt ärztlicher Gutachten und Zeugnisse. Gesetzliche Neuerungen wie die betreuungsrechtliche Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme werden pragmatisch aufgegriffen und dazu ergangene Rechtsprechung, konkret zur Dokumentation der Erlangung eines Therapieverständnisses, zuverlässig eingearbeitet.

Im Folgenden werden dann weitere Tätigkeiten des Amtsgerichts im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit angesprochen. Dazu gehören freiheitsentziehende Maßnahmen, Todeserklärungen und Standesamtssachen.

Die Menge der Muster gerade in den Betreuungs- und Unterbringungssachen ist nach wie vor der Grund, sich dieses Handbuch anzuschaffen. Denn hier hat man eine Vielzahl von Personen zu berücksichtigen und muss dementsprechend rechtliche und kommunikative Standards einhalten, was anhand der Formulierungsvorschläge gut gelingt, insbesondere weil Alternativen in die Muster eingearbeitet wurden, um einer Vielzahl von Sachverhalten gerecht zu werden.

Auch in der neuen achten Auflage kann man den Doppelpack der Handbücher zum Familienrecht als Ergänzung der klassischen Erkenntnisquellen nur empfehlen. Natürlich bieten Kommentare sowie Handbücher für Spezialgebiete mehr Detailwissen als es das vorliegende Werk leisten könnte. Aber das soll es auch gar nicht. Es dient der Orientierung einerseits, der direkten praktischen Umsetzung andererseits, und bietet damit genau das, was man sich oft wünscht: einen konzentrierten Gesamtüberblick.

geschrieben am 28.03.2015 | 483 Wörter | 3352 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen