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Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe: - insbesondere in Familiensachen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe: - insbesondere in Familiensachen Schon seit Referendarszeiten bin ich ein großer Fan der Werke von Zimmermann zum Prozessrecht. War mir damals sein ZPO-Kommentar (aktuelle Auflage 2015 im ZAP-Verlag) eine entscheidende Stütze, kann ich dies heute auch von seinem beeindruckenden Lehrbuch zum Kostenhilferecht sagen, das inzwischen in fünfter Auflage erschienen ist. Dank der Nutzung recht dicker Seiten kommt das Werk zuerst wuchtig daher, ist aber mit knapp 450 Seiten inklusive Verzeichnissen eine gute Mischung zwischen notwendiger Detailtiefe und überschaubarem zeitlichen Lektüreaufwand. Zimmermann skizziert in insgesamt 25 Kapiteln das gewählte Sujet und zwar aus verschiedenen Blickwinkeln. Denn er bietet dem Leser nicht nur die rechtlichen Grundlagen für Prüfung von Ansprüchen und Anwendung im Verfahren, sondern darüber hinaus auch eine Übersicht über die verschiedenen entstehenden Ansprüche der beteiligten Akteure Staatskasse, Antragsteller, Gegner und Anwalt. Dies öffnet auch den Blick für den Rechtsanwender über den eigenen Tellerrand hinaus, wenn der wirtschaftliche Konnex auf diese Weise offenbart wird. Ebenfalls „vor der Klammer“ erwähnens- und lobenswert ist die starke Fokussierung auf die familienrechtlichen Belange: das FamFG und die VKH werden nicht als Beiwägelchen zur PKH mitgeschleift, sondern erhalten eine gleichberechtigte und zum Teil höchst fokussierte Position innerhalb des Buches und der einzelnen Kapitel. Schließlich möchte ich die interne Verweisungstechnik hervorheben, die zu einer Entschlackung der Gesamtdarstellung führt und die überwiegend kohärent ist. Ich habe bei Stichproben zwar einzelne Randnummern gefunden, die entweder nicht (gut) verknüpft waren oder die man noch zusätzlich hätte verknüpfen müssen, aber das sind Schönheitsfehler. Der erste große Schwerpunkt besteht in der Berechnung der erforderlichen Bedürftigkeit des Antragstellers, also der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Abzüge und der Werthaltigkeit des Vermögens. Hiernach werden Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit geprüft, stets mit lehrreichen alphabetisch geordneten Einzelbeispielen. Ein weiterer Schwerpunkt findet sich dann im Verfahren vom Antrag bis hin zur gerichtlichen Entscheidung, wiederum differenziert nach den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten bis hin zur Zwangsvollstreckung. Ein großer Abschnitt thematisiert Änderung, Ermäßigung oder Aufhebung der Entscheidung, womit auch für Rechtspfleger eine hohe Nutzbarkeit des Werks gesichert ist. Es folgt die bereits erwähnte Zusammenstellung der verschiedenen Ansprüche, bevor dann am Ende Beschwerde und die Anwendung der Kostenhilfe im Rechtsmittelverfahren behandelt werden. Dazwischen weist Zimmermann den Leser auch immer auf praktisch bedeutsame Fragen hin, etwa ob man im PKH-Verfahren Vergleiche schließen kann und ob hierfür bereits PKH bewilligt werden kann (S. 287 ff.). Hier wie auch an anderer Stelle (z.B. Kindergeld als Einkommen? S. 42 f.) werden verschiedene Meinungen aufgefächert, wobei der BGH graphisch stets besonders hervorgehoben wird. Zudem, und das ist eine der großen Stärken des Buches, beantwortet Zimmermann die Fragen konsequent bis zum Ende, was in diesem Fall eben auch heißt, dass zwar der Vergleichsschluss kostenhilfefähig ist (nach BGH), nicht aber die Verfahrens- und Terminsgebühr, die der Mandant dann dem Anwalt schuldet. Hierüber muss also aufgeklärt werden. Die Wiedergabe von Meinungen und Alternativen, meist in Abgrenzung zum BGH, führt allerdings manchmal auch dazu, dass entgegen dem BGH argumentiert wird. Aus der souveränen Position von Zimmermann heraus mag dies gerechtfertigt sein, denn er kann es sich aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung, seines Wissens und der breiten Basis seiner Veröffentlichungen leisten, auch Position gegen den BGH zu beziehen (z.B. S. 29: Antrag in Prozessstandschaft für das Kind). Ob dies dann allerdings rechtsmittelfeste Ergebnisse in der Praxis bringt, muss der Rechtsanwender im jeweiligen Einzelfall für sich abwägen. Insgesamt bin ich mit diesem Lehrbuch sehr zufrieden und stöbere darin gerne für Einzelfragen für konkret zu entscheidende Fälle. Denn im Vergleich zur Kommentarliteratur bietet Zimmermann hier zusätzlich die Darstellung struktureller und systematischer Zusammenhänge, aber auch Abgrenzungen, die das Stückwissen dann in das Gesamtbild einfügen. Insofern: eine gelungene Neuauflage.

Schon seit Referendarszeiten bin ich ein großer Fan der Werke von Zimmermann zum Prozessrecht. War mir damals sein ZPO-Kommentar (aktuelle Auflage 2015 im ZAP-Verlag) eine entscheidende Stütze, kann ich dies heute auch von seinem beeindruckenden Lehrbuch zum Kostenhilferecht sagen, das inzwischen in fünfter Auflage erschienen ist. Dank der Nutzung recht dicker Seiten kommt das Werk zuerst wuchtig daher, ist aber mit knapp 450 Seiten inklusive Verzeichnissen eine gute Mischung zwischen notwendiger Detailtiefe und überschaubarem zeitlichen Lektüreaufwand.

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Zimmermann skizziert in insgesamt 25 Kapiteln das gewählte Sujet und zwar aus verschiedenen Blickwinkeln. Denn er bietet dem Leser nicht nur die rechtlichen Grundlagen für Prüfung von Ansprüchen und Anwendung im Verfahren, sondern darüber hinaus auch eine Übersicht über die verschiedenen entstehenden Ansprüche der beteiligten Akteure Staatskasse, Antragsteller, Gegner und Anwalt. Dies öffnet auch den Blick für den Rechtsanwender über den eigenen Tellerrand hinaus, wenn der wirtschaftliche Konnex auf diese Weise offenbart wird. Ebenfalls „vor der Klammer“ erwähnens- und lobenswert ist die starke Fokussierung auf die familienrechtlichen Belange: das FamFG und die VKH werden nicht als Beiwägelchen zur PKH mitgeschleift, sondern erhalten eine gleichberechtigte und zum Teil höchst fokussierte Position innerhalb des Buches und der einzelnen Kapitel. Schließlich möchte ich die interne Verweisungstechnik hervorheben, die zu einer Entschlackung der Gesamtdarstellung führt und die überwiegend kohärent ist. Ich habe bei Stichproben zwar einzelne Randnummern gefunden, die entweder nicht (gut) verknüpft waren oder die man noch zusätzlich hätte verknüpfen müssen, aber das sind Schönheitsfehler.

Der erste große Schwerpunkt besteht in der Berechnung der erforderlichen Bedürftigkeit des Antragstellers, also der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Abzüge und der Werthaltigkeit des Vermögens. Hiernach werden Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit geprüft, stets mit lehrreichen alphabetisch geordneten Einzelbeispielen. Ein weiterer Schwerpunkt findet sich dann im Verfahren vom Antrag bis hin zur gerichtlichen Entscheidung, wiederum differenziert nach den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten bis hin zur Zwangsvollstreckung. Ein großer Abschnitt thematisiert Änderung, Ermäßigung oder Aufhebung der Entscheidung, womit auch für Rechtspfleger eine hohe Nutzbarkeit des Werks gesichert ist. Es folgt die bereits erwähnte Zusammenstellung der verschiedenen Ansprüche, bevor dann am Ende Beschwerde und die Anwendung der Kostenhilfe im Rechtsmittelverfahren behandelt werden.

Dazwischen weist Zimmermann den Leser auch immer auf praktisch bedeutsame Fragen hin, etwa ob man im PKH-Verfahren Vergleiche schließen kann und ob hierfür bereits PKH bewilligt werden kann (S. 287 ff.). Hier wie auch an anderer Stelle (z.B. Kindergeld als Einkommen? S. 42 f.) werden verschiedene Meinungen aufgefächert, wobei der BGH graphisch stets besonders hervorgehoben wird. Zudem, und das ist eine der großen Stärken des Buches, beantwortet Zimmermann die Fragen konsequent bis zum Ende, was in diesem Fall eben auch heißt, dass zwar der Vergleichsschluss kostenhilfefähig ist (nach BGH), nicht aber die Verfahrens- und Terminsgebühr, die der Mandant dann dem Anwalt schuldet. Hierüber muss also aufgeklärt werden.

Die Wiedergabe von Meinungen und Alternativen, meist in Abgrenzung zum BGH, führt allerdings manchmal auch dazu, dass entgegen dem BGH argumentiert wird. Aus der souveränen Position von Zimmermann heraus mag dies gerechtfertigt sein, denn er kann es sich aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung, seines Wissens und der breiten Basis seiner Veröffentlichungen leisten, auch Position gegen den BGH zu beziehen (z.B. S. 29: Antrag in Prozessstandschaft für das Kind). Ob dies dann allerdings rechtsmittelfeste Ergebnisse in der Praxis bringt, muss der Rechtsanwender im jeweiligen Einzelfall für sich abwägen.

Insgesamt bin ich mit diesem Lehrbuch sehr zufrieden und stöbere darin gerne für Einzelfragen für konkret zu entscheidende Fälle. Denn im Vergleich zur Kommentarliteratur bietet Zimmermann hier zusätzlich die Darstellung struktureller und systematischer Zusammenhänge, aber auch Abgrenzungen, die das Stückwissen dann in das Gesamtbild einfügen. Insofern: eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 23.04.2016 | 588 Wörter | 3789 Zeichen

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