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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe In regelmäßiger Neuauflage erscheint das Lehrbuch zum Kostenhilferecht. Inzwischen ist die achte Auflage erreicht und das Werk wird von zwei Richtern des OLG Frankfurt verantwortet. Auf mehr als 450 Seiten inklusive Verzeichnissen wird die Thematik aufbereitet. Etwa 80% des Buches werden dabei der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe gewidmet, der Rest verbleibt für die Beratungshilfe. Neu aufgenommen wurde ein eigenes Kapitel zum Abänderungsverfahren. Einleitend werden die Anwendungsmöglichkeiten für Prozesskostenhilfe in den verschiedenen Gerichtszweigen erläutert und die Parteien des Verfahrens vorgestellt. Sodann kann man sich ausführlich mit dem eigentlichen Bewilligungsverfahren beschäftigen. Hier kommen sowohl notwendige Formalitäten zur Sprache als auch die zivilprozessualen Auswirkungen der Antragstellung auf z.B. die Verjährungshemmung oder das Verhältnis zur eigentlichen Klage. Naturgemäß nimmt die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen viel Raum für die Darstellung ein. Die dann folgende Prüfung der objektiven Voraussetzung der Prozesskostenhilfegewährung, also die Prüfung der Erfolgsaussichten von Klage oder Verteidigung, erfolgt pragmatisch und mit Blick auf viele wichtige Einzelheiten. Stets werden formale Fragen als auch kompliziertere Konstellationen gleichberechtigt behandelt und für den Leser nachvollziehbar aufgelöst. Die nach der Prüfung erfolgenden Konsequenzen wie die Bewilligungsentscheidung, die Beiordnung eines Anwalts oder auch die konkreten Auswirkungen auf die Kostenpflicht der antragstellenden Partei sowie die Anwaltsvergütung werden systematisch und gut nachvollziehbar erklärt. Überzeugend für den Leser ist dabei vor allem die exakte Ausleuchtung der Rechtsbeziehungen des beigeordneten Anwalts zu Partei, Gegner und Staatskasse: wenn man zu Beginn der Anwaltskarriere auf PKH-Fälle angewiesen ist, sollte man schnell verstehen, was von wem zu fordern ist. Abgerundet wird das Thema PKH durch Abschnitte zum Beschwerdeverfahren und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Verfahrenskostenhilfe wird seit Einführung des FamFG immer mehr und immer besser in die Darstellung integriert. Insbesondere die vielen ergänzenden Ausführungen zu familienrechtlichen Besonderheiten machen dem Leser die maßgeblichen Unterschiede zwischen PKH und VKH transparent. Der zweite Abschnitt des Buches ist der Beratungshilfe vorbehalten. Hier gefallen wiederum die prägnante Betrachtung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Beratungshilfe sowie die Beschreibung des Verfahrensgangs bis zur Bewilligungsentscheidung durch den Rechtspfleger. Gelungen ist die Erfassung der Neuregelung der Frist des § 6 BerHG (S. 405). Gut ausdifferenziert sind ebenso die verschiedenen Ansprüche, die nach der Erteilung gegen die Staatskasse erwachsen. Das Buch zeigt an vielen Stellen beeindruckende Qualität und Detaildichte, wenngleich man sich manches Mal schon genau orientieren muss, ob man der von den Autoren vertretenen Ansicht folgen will, insbesondere wenn es contra BGH und BVerfG geht wie bei der Frage ob und in welchem Umfang PKH für einen Vergleich im Prüfungsverfahren zu bewilligen ist (S. 77-80). Generell sind aber gerade die kritischen Momente des Buches sehr lesenswert, etwa wenn die Verweisung des § 115 ZPO auf das SGB XII bemängelt wird (S. 95) oder Alternativen zur anwaltlichen Beratung geprüft werden (z.B. die Beratung durch das Jugendamt, Rn. 1168). Die alphabetische Aufzählung von Einzelfällen ist ein probates Mittel, um der Kasuistik an verschiedenen Punkten der PKH-Prüfung zu begegnen, etwa bei den Vermögensbestandteilen und der Abgrenzung zur Alterssicherung (S. 132 ff.) oder bei der Prüfung der Mutwilligkeit in familienrechtlichen Verfahren (S. 191 ff.). Bei dem Unterpunkt der abzugsfähigen Fahrtkosten wird zwar die Differenzierung zwischen sozialrechtlicher und unterhaltsrechtlicher Berechnung benannt, aber zum einen nicht durchexerziert, zum anderen könnte eine bessere Abgrenzung erfolgen, wenn nämlich Versicherung und Kreditkosten dann gerade nicht mehr abzugsfähig wären, so dass man mit guten Gründen doch auch mit dem unterhaltsrechtlichen Wert operieren könnte (S. 110). Gut gefallen haben mir die Darstellungen zu den Vorschussansprüchen (S. 150) und zur Problematik der Stufenanträge (S. 180), wo - wie oben erwähnt - die familienrechtlichen Fragestellungen gut zur Geltung kommen. Ebenfalls sehr lesenswert erscheint mir die gelungene Abgrenzung zwischen Beratungs- und Prozesskostenhilfe (S. 373 ff.), vor allem im Stadium des PKH-Bewilligungsverfahrens (Rn. 1132): es schadet beileibe nicht, sich hier mit den dogmatischen Grundlagen auseinanderzusetzen, da sich, wie die Autoren zu Recht betonen, für den Rechtsuchenden kein Niemandsland auftun darf. Das Fazit ist einfach: das Buch gefällt mir sehr. Man wird, auch dank der übersichtlichen Gestaltung selbst bei dichtem Textfluss, zu Einzelfragen ebenso rasch fündig wie wenn man sich grundlegend zu bestimmten Themen informieren möchte. Die Autoren gehen die Materie kritisch an und scheuen sich nicht vor eigenen Ansichten, was gleichzeitig den Leser zum Mitdenken verpflichtet. Eine gelungene Neuauflage und eine klare Empfehlung meinerseits zur ständigen Nutzung im zivil- und familienrechtlichen Dezernat.

In regelmäßiger Neuauflage erscheint das Lehrbuch zum Kostenhilferecht. Inzwischen ist die achte Auflage erreicht und das Werk wird von zwei Richtern des OLG Frankfurt verantwortet. Auf mehr als 450 Seiten inklusive Verzeichnissen wird die Thematik aufbereitet. Etwa 80% des Buches werden dabei der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe gewidmet, der Rest verbleibt für die Beratungshilfe. Neu aufgenommen wurde ein eigenes Kapitel zum Abänderungsverfahren.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Einleitend werden die Anwendungsmöglichkeiten für Prozesskostenhilfe in den verschiedenen Gerichtszweigen erläutert und die Parteien des Verfahrens vorgestellt. Sodann kann man sich ausführlich mit dem eigentlichen Bewilligungsverfahren beschäftigen. Hier kommen sowohl notwendige Formalitäten zur Sprache als auch die zivilprozessualen Auswirkungen der Antragstellung auf z.B. die Verjährungshemmung oder das Verhältnis zur eigentlichen Klage. Naturgemäß nimmt die Prüfung der subjektiven Voraussetzungen viel Raum für die Darstellung ein. Die dann folgende Prüfung der objektiven Voraussetzung der Prozesskostenhilfegewährung, also die Prüfung der Erfolgsaussichten von Klage oder Verteidigung, erfolgt pragmatisch und mit Blick auf viele wichtige Einzelheiten. Stets werden formale Fragen als auch kompliziertere Konstellationen gleichberechtigt behandelt und für den Leser nachvollziehbar aufgelöst. Die nach der Prüfung erfolgenden Konsequenzen wie die Bewilligungsentscheidung, die Beiordnung eines Anwalts oder auch die konkreten Auswirkungen auf die Kostenpflicht der antragstellenden Partei sowie die Anwaltsvergütung werden systematisch und gut nachvollziehbar erklärt. Überzeugend für den Leser ist dabei vor allem die exakte Ausleuchtung der Rechtsbeziehungen des beigeordneten Anwalts zu Partei, Gegner und Staatskasse: wenn man zu Beginn der Anwaltskarriere auf PKH-Fälle angewiesen ist, sollte man schnell verstehen, was von wem zu fordern ist. Abgerundet wird das Thema PKH durch Abschnitte zum Beschwerdeverfahren und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Die Verfahrenskostenhilfe wird seit Einführung des FamFG immer mehr und immer besser in die Darstellung integriert. Insbesondere die vielen ergänzenden Ausführungen zu familienrechtlichen Besonderheiten machen dem Leser die maßgeblichen Unterschiede zwischen PKH und VKH transparent.

Der zweite Abschnitt des Buches ist der Beratungshilfe vorbehalten. Hier gefallen wiederum die prägnante Betrachtung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Beratungshilfe sowie die Beschreibung des Verfahrensgangs bis zur Bewilligungsentscheidung durch den Rechtspfleger. Gelungen ist die Erfassung der Neuregelung der Frist des § 6 BerHG (S. 405). Gut ausdifferenziert sind ebenso die verschiedenen Ansprüche, die nach der Erteilung gegen die Staatskasse erwachsen.

Das Buch zeigt an vielen Stellen beeindruckende Qualität und Detaildichte, wenngleich man sich manches Mal schon genau orientieren muss, ob man der von den Autoren vertretenen Ansicht folgen will, insbesondere wenn es contra BGH und BVerfG geht wie bei der Frage ob und in welchem Umfang PKH für einen Vergleich im Prüfungsverfahren zu bewilligen ist (S. 77-80). Generell sind aber gerade die kritischen Momente des Buches sehr lesenswert, etwa wenn die Verweisung des § 115 ZPO auf das SGB XII bemängelt wird (S. 95) oder Alternativen zur anwaltlichen Beratung geprüft werden (z.B. die Beratung durch das Jugendamt, Rn. 1168). Die alphabetische Aufzählung von Einzelfällen ist ein probates Mittel, um der Kasuistik an verschiedenen Punkten der PKH-Prüfung zu begegnen, etwa bei den Vermögensbestandteilen und der Abgrenzung zur Alterssicherung (S. 132 ff.) oder bei der Prüfung der Mutwilligkeit in familienrechtlichen Verfahren (S. 191 ff.). Bei dem Unterpunkt der abzugsfähigen Fahrtkosten wird zwar die Differenzierung zwischen sozialrechtlicher und unterhaltsrechtlicher Berechnung benannt, aber zum einen nicht durchexerziert, zum anderen könnte eine bessere Abgrenzung erfolgen, wenn nämlich Versicherung und Kreditkosten dann gerade nicht mehr abzugsfähig wären, so dass man mit guten Gründen doch auch mit dem unterhaltsrechtlichen Wert operieren könnte (S. 110). Gut gefallen haben mir die Darstellungen zu den Vorschussansprüchen (S. 150) und zur Problematik der Stufenanträge (S. 180), wo - wie oben erwähnt - die familienrechtlichen Fragestellungen gut zur Geltung kommen. Ebenfalls sehr lesenswert erscheint mir die gelungene Abgrenzung zwischen Beratungs- und Prozesskostenhilfe (S. 373 ff.), vor allem im Stadium des PKH-Bewilligungsverfahrens (Rn. 1132): es schadet beileibe nicht, sich hier mit den dogmatischen Grundlagen auseinanderzusetzen, da sich, wie die Autoren zu Recht betonen, für den Rechtsuchenden kein Niemandsland auftun darf.

Das Fazit ist einfach: das Buch gefällt mir sehr. Man wird, auch dank der übersichtlichen Gestaltung selbst bei dichtem Textfluss, zu Einzelfragen ebenso rasch fündig wie wenn man sich grundlegend zu bestimmten Themen informieren möchte. Die Autoren gehen die Materie kritisch an und scheuen sich nicht vor eigenen Ansichten, was gleichzeitig den Leser zum Mitdenken verpflichtet. Eine gelungene Neuauflage und eine klare Empfehlung meinerseits zur ständigen Nutzung im zivil- und familienrechtlichen Dezernat.

geschrieben am 25.05.2016 | 697 Wörter | 4567 Zeichen

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