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Steuerrecht für die familienrechtliche Praxis


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Steuerrecht für die familienrechtliche Praxis Da entrann man zu Ausbildungszeiten ganz knapp dem Steuerrecht, indem man nach dem ersten Staatsexamen in Bayern das Bundesland gen Westen wechselte (somit also die steuerrechtliche Klausur im zweiten Examen vermieden war), und dann holt einen die ungeliebte Materie im Rahmen der richterlichen Tätigkeit doch wieder ein: im Familienrecht. Die Vielzahl der Fallgestaltungen mit steuerrechtlichem Bezug zeigt eindeutig auf, dass man sich in der täglichen Dezernatspraxis nicht nur auf Kommentare zum BGB und zum FamFG verlassen kann, sondern auch Spezialliteratur braucht, die – zum Glück – in Form des Buchs von Engels auch vorhanden und darüber hinaus auch noch gut verständlich ist. Bereits zwei Jahre nach der Vorauflage musste das Werk aktualisiert und neu aufgelegt werden, sodass es nunmehr auf dem Stand von Juli 2017 den Rechtsanwendern in insgesamt 15 Kapiteln (unterteilt nach den Buchstaben A-O) diese Querschnittsmaterie mit dem Familienrecht präsentiert wird. Thematisch werden nach den steuerrechtlichen Grundlagen zunächst die steuerrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten (und Lebenspartnern) erläutert, hiernach der Zusammenhang zwischen Steuerrecht und Kindern sowie anschließend die Einflüsse auf den Unterhalt. Weitere Kapitel widmen sich dem Abzug von Unterhaltsleistungen (Stichwort: Realsplitting, S. 246 ff.), aber auch dem Zusammenhang zwischen Güterstand oder Versorgungsausgleich und Steuerpflicht. Sodann werden besondere vertragliche Beziehungen wie die Familiengesellschaft samt steuerlicher Folgen (S. 311 ff.) oder auch die Veräußerung von Immobilien oder Schenkungen in den Fokus genommen. Abgerundet werden die Ausführungen z.B. mit Fragen der internationalen Rechts und des Verfahrensrechts. Den Schlusspunkt setzen Checklisten als konkrete Arbeitshilfe für den Leser (die aber auch im Verlauf des Werks mehrfach angeboten werden, nicht nur im letzten Kapitel!). Neben dem umfassenden inhaltlichen Ansatz ist auch die Gestaltung des Buches lobenswert. Zwar findet man abgesehen von den genannten Checklisten und gelegentlichen Aufzählungen überwiegend Fließtext vor. Der aber ist gut unterteilt, wird optisch vorteilhaft durch echte Fußnoten und fett gedruckte Leitwörter unterstützt und mittels gelegentlicher Beispiele und Berechnungen, aber auch durch einzelne Übersichten ergänzt. Auf diese Weise kann sich der Leser ohne Umschweife der Materie widmen und sich rasch den nötigen Erkenntnisgewinn verschaffen. Die Lektüre der einzelnen Kapitel ist auch im Detail ein Gewinn, weil es Engels versteht, seine Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten zum Nutzen des Lesers einfließen zu lassen, indem er nötige Verknüpfungen herstellt. Diese sind anhand der vielen internen Verweise zu erkennen und gut nachzuvollziehen. Auch wenn Streitfragen bestehen, bereitet Engels diese übersichtlich auf und gibt anschließend nicht etwa nur seine eigene Meinung kund, sondern kleidet seinen Rat noch in ein verfahrenstaktisches Gewand (z.B. S. 38): der Anwalt ist ja immer mit einem Bein in der Haftung und kann bei der Beratung des Mandanten keine Unsicherheiten gebrauchen. Dauerbrenner vor dem Familiengericht wie z.B. der Kindergeldbezug werden ebenfalls in der gebotenen Ausführlichkeit dargestellt (S. 96-113) und – mit dem bereits erwähnten – internen Verweisungssystem wird der Leser zielsicher auf Problemfälle hingewiesen (z.B. auf das Wechselmodell). Einzelne Unterkapitel würde man gerne noch umfangreicher ausgearbeitet sehen, so etwa die Berücksichtigung von Schwarzgeld im Steuer- und Unterhaltsrecht (S. 179) und die Rolle von Betriebsprüfungsvorgängen und –berichten. Letzten Endes kann man das Buch gar nicht genug loben: in hohem Maße nützlich, gut und flüssig zu lesen, eine Bereicherung für jeden familienrechtlichen Praktiker.

Da entrann man zu Ausbildungszeiten ganz knapp dem Steuerrecht, indem man nach dem ersten Staatsexamen in Bayern das Bundesland gen Westen wechselte (somit also die steuerrechtliche Klausur im zweiten Examen vermieden war), und dann holt einen die ungeliebte Materie im Rahmen der richterlichen Tätigkeit doch wieder ein: im Familienrecht. Die Vielzahl der Fallgestaltungen mit steuerrechtlichem Bezug zeigt eindeutig auf, dass man sich in der täglichen Dezernatspraxis nicht nur auf Kommentare zum BGB und zum FamFG verlassen kann, sondern auch Spezialliteratur braucht, die – zum Glück – in Form des Buchs von Engels auch vorhanden und darüber hinaus auch noch gut verständlich ist.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Bereits zwei Jahre nach der Vorauflage musste das Werk aktualisiert und neu aufgelegt werden, sodass es nunmehr auf dem Stand von Juli 2017 den Rechtsanwendern in insgesamt 15 Kapiteln (unterteilt nach den Buchstaben A-O) diese Querschnittsmaterie mit dem Familienrecht präsentiert wird. Thematisch werden nach den steuerrechtlichen Grundlagen zunächst die steuerrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten (und Lebenspartnern) erläutert, hiernach der Zusammenhang zwischen Steuerrecht und Kindern sowie anschließend die Einflüsse auf den Unterhalt. Weitere Kapitel widmen sich dem Abzug von Unterhaltsleistungen (Stichwort: Realsplitting, S. 246 ff.), aber auch dem Zusammenhang zwischen Güterstand oder Versorgungsausgleich und Steuerpflicht. Sodann werden besondere vertragliche Beziehungen wie die Familiengesellschaft samt steuerlicher Folgen (S. 311 ff.) oder auch die Veräußerung von Immobilien oder Schenkungen in den Fokus genommen. Abgerundet werden die Ausführungen z.B. mit Fragen der internationalen Rechts und des Verfahrensrechts. Den Schlusspunkt setzen Checklisten als konkrete Arbeitshilfe für den Leser (die aber auch im Verlauf des Werks mehrfach angeboten werden, nicht nur im letzten Kapitel!).

Neben dem umfassenden inhaltlichen Ansatz ist auch die Gestaltung des Buches lobenswert. Zwar findet man abgesehen von den genannten Checklisten und gelegentlichen Aufzählungen überwiegend Fließtext vor. Der aber ist gut unterteilt, wird optisch vorteilhaft durch echte Fußnoten und fett gedruckte Leitwörter unterstützt und mittels gelegentlicher Beispiele und Berechnungen, aber auch durch einzelne Übersichten ergänzt. Auf diese Weise kann sich der Leser ohne Umschweife der Materie widmen und sich rasch den nötigen Erkenntnisgewinn verschaffen.

Die Lektüre der einzelnen Kapitel ist auch im Detail ein Gewinn, weil es Engels versteht, seine Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten zum Nutzen des Lesers einfließen zu lassen, indem er nötige Verknüpfungen herstellt. Diese sind anhand der vielen internen Verweise zu erkennen und gut nachzuvollziehen. Auch wenn Streitfragen bestehen, bereitet Engels diese übersichtlich auf und gibt anschließend nicht etwa nur seine eigene Meinung kund, sondern kleidet seinen Rat noch in ein verfahrenstaktisches Gewand (z.B. S. 38): der Anwalt ist ja immer mit einem Bein in der Haftung und kann bei der Beratung des Mandanten keine Unsicherheiten gebrauchen. Dauerbrenner vor dem Familiengericht wie z.B. der Kindergeldbezug werden ebenfalls in der gebotenen Ausführlichkeit dargestellt (S. 96-113) und – mit dem bereits erwähnten – internen Verweisungssystem wird der Leser zielsicher auf Problemfälle hingewiesen (z.B. auf das Wechselmodell). Einzelne Unterkapitel würde man gerne noch umfangreicher ausgearbeitet sehen, so etwa die Berücksichtigung von Schwarzgeld im Steuer- und Unterhaltsrecht (S. 179) und die Rolle von Betriebsprüfungsvorgängen und –berichten.

Letzten Endes kann man das Buch gar nicht genug loben: in hohem Maße nützlich, gut und flüssig zu lesen, eine Bereicherung für jeden familienrechtlichen Praktiker.

geschrieben am 09.12.2017 | 518 Wörter | 3254 Zeichen

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