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Verteidigung im Verkehrsstrafrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht Auf knapp über 500 Seiten präsentiert sich mehrere Jahre nach der Vorauflage die stolze elfte Auflage des Werks „Verteidigung im Straßenverkehrsrecht“, die in der renommierten Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ des C.F. Müller-Verlages erscheint. Es ist - wie bei der Vorauflage - bei nur noch zwei Bearbeitern geblieben, sodass der Leser sich nunmehr auch an den klug gewählten Darstellungsdualismus aus anwaltlichen und prozessualen Fragen (Freyschmidt) und materiell-rechtlichen Problemen (Krumm) gewöhnen kann. Dem Duktus der Reihe folgend wird der Fließtext ständig von Praxishinweisen unterbrochen, die sich konsequent an Beispielen aus der Rechtsprechung orientieren. Was wird den Lesern inhaltlich geboten? Der erste Teil gibt einen Überblick über das Mandat in Verkehrsstrafsachen und setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob und wann der Verteidiger sich (zur Sache) äußern soll. Sodann werden die „wichtigsten“ Straftatbestände erfasst, wobei tatsächlich nur ergänzende Normen fehlen, etwa Betrugstaten mit Bezug zum Straßenverkehr oder Aussage- sowie Verdächtigungsdelikte. Etwas ungünstig, aber layouttechnisch wohl nicht besser zu machen war die Verortung des neuen § 315d StGB ans Ende dieses zweiten Teils, obwohl der dort natürlich überhaupt nicht hinpasst. Innerhalb des zweiten Teils hätte ich mir mitunter ein wenig aktuellere Fundstellen erhofft und auch eine breitere Zitierung verschiedener (und neuer) Kommentare. Auch die jüngeren Raserfälle mit Bezug zu §§ 211, 212 StGB hätte ich mir etwas prominenter aufgemacht gewünscht: man hat ein bisschen Sucharbeit, bis man alle Aktualitäten zusammengesucht hat. Sehr schön dargestellt sind der Vorsatzrückschluss bei § 316 StGB, das Problem der konkreten Gefährdung bei § 315c StGB oder auch die Pflichten gegenüber feststellungsbereiten Personen im Rahmen des § 142 StGB. Ein wenig kürzen könnte man die Ausführungen zu § 21 StVG bei ausländischer Fahrerlaubnis: ein Praxisbuch sollte hier komprimieren, wenngleich die Breite der Beispiele und Konstellationen natürlich lobenswert ist. Im Rahmen des Teils zu den Maßregeln und Nebenstrafen fehlt mir bei § 69 StGB der interne Hinweis auf die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum Sonderfall des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB, der sich im Kapitel zu § 142 StGB selbst findet. Dies sollte in der Folgeauflage gerne ergänzt werden. In den Teilen zum Verfahrensrecht finden sich immer wieder wie nebenbei wichtige Hinweise für den Verteidiger, etwa in Teil 4 bei dem Ziel der Einstellung und der sich dadurch ergebenden Haftungsfalle bei Übersehen von Verfahrenshindernissen, in Teil 5 bei der Berücksichtigung der mittelbaren Folgen für den Mandanten bei Eintragung von Punkten im FAER oder in Teil 6 bei der Darstellung des richtigen Umgangs mit Gutachten. Auch die Pflichten des Verteidiger, sich, den Mandanten und den Fall ordentlich vorzubereiten werden in gelungener Breite dargestellt: wenn man manchmal sieht, dass (Pflicht-)Verteidiger ihren Mandanten (und den Fall) erst auf dem Gerichtsgang kurz vor der Verhandlung wahrnehmen und sich mit ihm befassen, dann kann man nur traurig den Kopf schütteln und zur beherzten Lektüre dieses Buches raten. Abgerundet wird das Werk durch Kapitel zu Nebenklage, Kosten, Rechtsmittelverfahren oder auch zur Adhäsion. Auch in der elften Auflage bietet das Buch wichtige Informationen, teilweise sogar spannende, da pointierte Lektüre, und einen genregerechten Fokus auf die Bedürfnisse der Praxis. Eine klare Empfehlung für die tägliche Arbeit im verkehrsstrafrechtlichen Dezernat, sei es für Anwälte oder Richter.

Auf knapp über 500 Seiten präsentiert sich mehrere Jahre nach der Vorauflage die stolze elfte Auflage des Werks „Verteidigung im Straßenverkehrsrecht“, die in der renommierten Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ des C.F. Müller-Verlages erscheint. Es ist - wie bei der Vorauflage - bei nur noch zwei Bearbeitern geblieben, sodass der Leser sich nunmehr auch an den klug gewählten Darstellungsdualismus aus anwaltlichen und prozessualen Fragen (Freyschmidt) und materiell-rechtlichen Problemen (Krumm) gewöhnen kann. Dem Duktus der Reihe folgend wird der Fließtext ständig von Praxishinweisen unterbrochen, die sich konsequent an Beispielen aus der Rechtsprechung orientieren.

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Was wird den Lesern inhaltlich geboten? Der erste Teil gibt einen Überblick über das Mandat in Verkehrsstrafsachen und setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob und wann der Verteidiger sich (zur Sache) äußern soll. Sodann werden die „wichtigsten“ Straftatbestände erfasst, wobei tatsächlich nur ergänzende Normen fehlen, etwa Betrugstaten mit Bezug zum Straßenverkehr oder Aussage- sowie Verdächtigungsdelikte. Etwas ungünstig, aber layouttechnisch wohl nicht besser zu machen war die Verortung des neuen § 315d StGB ans Ende dieses zweiten Teils, obwohl der dort natürlich überhaupt nicht hinpasst.

Innerhalb des zweiten Teils hätte ich mir mitunter ein wenig aktuellere Fundstellen erhofft und auch eine breitere Zitierung verschiedener (und neuer) Kommentare. Auch die jüngeren Raserfälle mit Bezug zu §§ 211, 212 StGB hätte ich mir etwas prominenter aufgemacht gewünscht: man hat ein bisschen Sucharbeit, bis man alle Aktualitäten zusammengesucht hat. Sehr schön dargestellt sind der Vorsatzrückschluss bei § 316 StGB, das Problem der konkreten Gefährdung bei § 315c StGB oder auch die Pflichten gegenüber feststellungsbereiten Personen im Rahmen des § 142 StGB. Ein wenig kürzen könnte man die Ausführungen zu § 21 StVG bei ausländischer Fahrerlaubnis: ein Praxisbuch sollte hier komprimieren, wenngleich die Breite der Beispiele und Konstellationen natürlich lobenswert ist. Im Rahmen des Teils zu den Maßregeln und Nebenstrafen fehlt mir bei § 69 StGB der interne Hinweis auf die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum Sonderfall des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB, der sich im Kapitel zu § 142 StGB selbst findet. Dies sollte in der Folgeauflage gerne ergänzt werden.

In den Teilen zum Verfahrensrecht finden sich immer wieder wie nebenbei wichtige Hinweise für den Verteidiger, etwa in Teil 4 bei dem Ziel der Einstellung und der sich dadurch ergebenden Haftungsfalle bei Übersehen von Verfahrenshindernissen, in Teil 5 bei der Berücksichtigung der mittelbaren Folgen für den Mandanten bei Eintragung von Punkten im FAER oder in Teil 6 bei der Darstellung des richtigen Umgangs mit Gutachten. Auch die Pflichten des Verteidiger, sich, den Mandanten und den Fall ordentlich vorzubereiten werden in gelungener Breite dargestellt: wenn man manchmal sieht, dass (Pflicht-)Verteidiger ihren Mandanten (und den Fall) erst auf dem Gerichtsgang kurz vor der Verhandlung wahrnehmen und sich mit ihm befassen, dann kann man nur traurig den Kopf schütteln und zur beherzten Lektüre dieses Buches raten.

Abgerundet wird das Werk durch Kapitel zu Nebenklage, Kosten, Rechtsmittelverfahren oder auch zur Adhäsion.

Auch in der elften Auflage bietet das Buch wichtige Informationen, teilweise sogar spannende, da pointierte Lektüre, und einen genregerechten Fokus auf die Bedürfnisse der Praxis. Eine klare Empfehlung für die tägliche Arbeit im verkehrsstrafrechtlichen Dezernat, sei es für Anwälte oder Richter.

geschrieben am 12.08.2019 | 517 Wörter | 3076 Zeichen

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