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Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht Knapp 5 Jahre ist es her, dass die Rechtsanwender die letzte Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Straßenverkehrsrecht entgegennehmen durften. Es war also inhaltlich Zeit für eine Neuauflage. In der personellen Zusammensetzung haben sich viele Veränderungen ergeben, einerseits mit einem neuen Herausgeber, andererseits mit zahlreichen neuen Autorinnen und Autoren. Nach einem Einführungskapitel zur Mandatsbearbeitung folgen Abschnitte zum verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren, zum verkehrsrechtlichen Straf- und OWi-Verfahren sowie zum Haftungs- und Schadensrecht. Weitere Teile befassen sich mit dem Verfahrensrecht, dem Steuerrecht, der Haftung in eigener Sache, vertraglichen Beziehungen sowie der Kraftfahrtversicherung. Das Schlusskapitel rundet das Werk mit weiteren Themen ab, etwa den Lenk- und Ruhezeiten, dem Verfallsverfahren oder den neuen Elektrokleinstfahrzeugen. Ergänzt werden die Ausführungen der Autoren mit Checklisten oder Mustern, meist Schriftsätzen. Vergütungsfragen werden jeweils themenspezifisch behandelt. Das Handbuch ist umfangreich, mit Schwerpunkt auf dem Zivilrecht, aber insgesamt höchst ausgewogen und es finden sich immer wieder Highlights innerhalb der Kapitel, in denen die hohe Praxisaffinität der Autoren durchschlägt. Schön zu sehen ist dies etwa bei der Beschreibung der rechtlichen Anforderungen an eine Begutachtungsanordnung, die ja im Gesetz nur rudimentär zu finden sind (Dronkovic, S. 97 ff.), bei der Ladung von Zeugen und Sachverständigen durch den Verteidiger (Schäpe, S. 309 ff.) oder bei Verkehrsunfällen mit Fußgängern und Radfahrern (Kuhn, S. 541 ff.). Lesenswert ist bspw. auch das Unterkapitel zum Versicherungsschutz gegen Entwendung (Böhmer, S. 1153 ff.). Sehr gut gefallen hat mir, durchaus auch wegen der pointierten Überarbeitung durch die Autoren Höke und Schacht, das Kapitel zu Personengroßschäden (§ 26), gerade weil Klassiker wie der Haushaltsführungsschaden weitere Problemfelder nicht verdrängen, etwa den Umbau eines Fahrzeugs auf die neuen Bedürfnisse des Geschädigten oder die speziellen Anforderungen an die Berechnung des Erwerbsschadens bei Selbstständigen. Natürlich gibt es auch Kritikpunkte zu finden, gerade was die Aktualität von Fundstellen angeht, die mitunter in ganzen Kapiteln vor 15-20 Jahren stehen geblieben zu sein scheinen, oder auch was den Darstellungsstil angeht: die Auflistung von Rechtsprechung, sortiert nach Unterthemen, ist nichts, was ich in einem Handbuch finden möchte: hier erwarte ich einen pointierten Text mit einem konkreten Narrativ, der in Fußnoten durch Fundstellen ergänzt wird. Insgesamt bietet das Anwaltshandbuch einen gut durchdachten Rundumblick auf das gesamte Verkehrsrecht und zeigt von der Mandatsbearbeitung über die Prozessführung bis hin zur Abrechnung viele nützliche Facetten für den Anwalt, aber auch für andere Verkehrsrechtler auf. Das Buch verschafft viele Anregungen und sorgt für solides verkehrsrechtliches Wissen.

Knapp 5 Jahre ist es her, dass die Rechtsanwender die letzte Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Straßenverkehrsrecht entgegennehmen durften. Es war also inhaltlich Zeit für eine Neuauflage. In der personellen Zusammensetzung haben sich viele Veränderungen ergeben, einerseits mit einem neuen Herausgeber, andererseits mit zahlreichen neuen Autorinnen und Autoren.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Nach einem Einführungskapitel zur Mandatsbearbeitung folgen Abschnitte zum verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren, zum verkehrsrechtlichen Straf- und OWi-Verfahren sowie zum Haftungs- und Schadensrecht. Weitere Teile befassen sich mit dem Verfahrensrecht, dem Steuerrecht, der Haftung in eigener Sache, vertraglichen Beziehungen sowie der Kraftfahrtversicherung. Das Schlusskapitel rundet das Werk mit weiteren Themen ab, etwa den Lenk- und Ruhezeiten, dem Verfallsverfahren oder den neuen Elektrokleinstfahrzeugen. Ergänzt werden die Ausführungen der Autoren mit Checklisten oder Mustern, meist Schriftsätzen. Vergütungsfragen werden jeweils themenspezifisch behandelt.

Das Handbuch ist umfangreich, mit Schwerpunkt auf dem Zivilrecht, aber insgesamt höchst ausgewogen und es finden sich immer wieder Highlights innerhalb der Kapitel, in denen die hohe Praxisaffinität der Autoren durchschlägt. Schön zu sehen ist dies etwa bei der Beschreibung der rechtlichen Anforderungen an eine Begutachtungsanordnung, die ja im Gesetz nur rudimentär zu finden sind (Dronkovic, S. 97 ff.), bei der Ladung von Zeugen und Sachverständigen durch den Verteidiger (Schäpe, S. 309 ff.) oder bei Verkehrsunfällen mit Fußgängern und Radfahrern (Kuhn, S. 541 ff.). Lesenswert ist bspw. auch das Unterkapitel zum Versicherungsschutz gegen Entwendung (Böhmer, S. 1153 ff.).

Sehr gut gefallen hat mir, durchaus auch wegen der pointierten Überarbeitung durch die Autoren Höke und Schacht, das Kapitel zu Personengroßschäden (§ 26), gerade weil Klassiker wie der Haushaltsführungsschaden weitere Problemfelder nicht verdrängen, etwa den Umbau eines Fahrzeugs auf die neuen Bedürfnisse des Geschädigten oder die speziellen Anforderungen an die Berechnung des Erwerbsschadens bei Selbstständigen.

Natürlich gibt es auch Kritikpunkte zu finden, gerade was die Aktualität von Fundstellen angeht, die mitunter in ganzen Kapiteln vor 15-20 Jahren stehen geblieben zu sein scheinen, oder auch was den Darstellungsstil angeht: die Auflistung von Rechtsprechung, sortiert nach Unterthemen, ist nichts, was ich in einem Handbuch finden möchte: hier erwarte ich einen pointierten Text mit einem konkreten Narrativ, der in Fußnoten durch Fundstellen ergänzt wird.

Insgesamt bietet das Anwaltshandbuch einen gut durchdachten Rundumblick auf das gesamte Verkehrsrecht und zeigt von der Mandatsbearbeitung über die Prozessführung bis hin zur Abrechnung viele nützliche Facetten für den Anwalt, aber auch für andere Verkehrsrechtler auf. Das Buch verschafft viele Anregungen und sorgt für solides verkehrsrechtliches Wissen.

geschrieben am 12.01.2020 | 390 Wörter | 2572 Zeichen

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