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Fälle zum Strafprozessrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fälle zum Strafprozessrecht Das Fallbuch zum Strafprozessrecht wird von zwei äußerst renommierten juristischen Autoren gepflegt. Wenn man sich sonstige Veröffentlichungen von Mitsch vergegenwärtigt, verwundert der Schlussruf des Vorworts „per aspera ad astra“ überhaupt nicht: Mitsch steht für umfassende, ausgefeilte und durchaus komplexe juristische Abhandlungen und selbst wenn Studenten die Zielgruppe des Werks sind bleibt er seinem Stil treu. Auf fast 200 Seiten erstrecken sich insgesamt zwölf Aufgaben, die das Strafprozessrecht in Fallform gießen. Dabei wird von den Bearbeitern nicht allein ein klausur- oder gar examensreifes Gutachten verlangt, sondern es werden durchaus auch einmal verschiedene Fallgestaltungen in Einzelaufgaben abgefragt, sodass die Leser auf ihrem (vorhandenen oder zu erstrebenden) Wissensstand abgeholt werden. Die Autoren lassen aber zu Recht keinen Zweifel daran, dass man das Strafprozessrecht weder im Studium noch für die Prüfungsvorbereitung links liegen lassen soll, gerade weil die Wahrscheinlichkeit der späteren Befassung in der Praxis exorbitant hoch sein wird. Schon deshalb ist der Ansatz richtig, von den Bearbeitern der Fälle viel zu verlangen, denn mit zu stark vereinfachter Stoffdarbietung ist keinem geholfen. Abgerundet wird das Werk dann mit strafprozessualen Zusatzfragen, denen man in dieser Form in einer Examensklausur begegnen kann. Die Fälle werden zunächst optisch gut aufbereitet. Der Sachverhalt mit Bearbeitervermerk erfolgt auf einer eigenen Seite. Hiernach schließen sich gutachterliche Vorüberlegungen und eine Lösungsgliederung an, letztere wiederum auf einer eigenen Seite, sodass man ohne Selbstbetrug zunächst nur vom Sachverhalt und den Fallfragen Kenntnis nehmen kann. Zuletzt folgt dann der ausformulierte Lösungsvorschlag mit einem erfreulich umfangreichen Fußnotensystem. Trotz der relativen Kürze der Lösungen hätte eine Nummerierung mit Randnummern gut getan, auf die die Lösungsgliederung oder die Vorüberlegungen hätten Bezug nehmen können (ganz zu schweigen vom recht knappen Stichwortverzeichnis). Vielleicht eine Idee für die dritte Auflage. Was wird inhaltlich geboten bzw. abverlangt? Eigentlich die gesamte Bandbreite der StPO: von den strafverfahrensrechtlichen und auch den verfassungsrechtlichen Verfahrensprinzipien über das Strafantragserfordernis, Einstellungsmöglichkeiten, Ermittlungsmaßnahmen, Vorgängen in der Hauptverhandlung, Rechtsschutzmöglichkeiten und revisionsrechtliche Fragen ist alles dabei. Der Umgang mit Zeugen und ihren Rechten stellt ebenso einen wiederkehrenden Schwerpunkt dar wie das Beweisrecht. Selbst Wiedereinsetzung und die Begnadigung haben ihren Weg in die Fälle gefunden. Dabei gehen die Fälle durchaus ins Detail, sodass der wissenschaftliche Ansatz, der den studentischen Bearbeitern ja noch eigen ist, gut zur Geltung kommt. Beispielhaft herausgegriffen werden kann dafür Fall 6, der den Mitbeschuldigten nach formalen und materiellen Kriterien ins Spiel bringt, Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte voneinander abgrenzt und auch das Eidesverweigerungsrecht am Ende benennt. Hinzu kommt die gelungene Verschmelzung von prozessualem Tatbegriff und Konkurrenzlehre, was dann noch mit dem Problem der Nachtragsanklage und dem Strafklageverbrauch verbunden wird. Es ist auch für den strafrechtlichen Praktiker immer wieder lehrreich, durch eine solche Fallsammlung zu schmökern. Umso mehr sollte das Ansinnen der Autoren, die komplexe aber überschaubare Materie des Strafprozessrechts in angemessen anspruchsvoller Aufmachung in die Köpfe der Studierenden zu begleiten, auf fruchtbaren Boden fallen. Das Fallbuch ist eine Herausforderung, aber eine, die sich lohnt. Denn der Erkenntnisgewinn ist bei ernsthafter Bearbeitung für beide Examina greifbar.

Das Fallbuch zum Strafprozessrecht wird von zwei äußerst renommierten juristischen Autoren gepflegt. Wenn man sich sonstige Veröffentlichungen von Mitsch vergegenwärtigt, verwundert der Schlussruf des Vorworts „per aspera ad astra“ überhaupt nicht: Mitsch steht für umfassende, ausgefeilte und durchaus komplexe juristische Abhandlungen und selbst wenn Studenten die Zielgruppe des Werks sind bleibt er seinem Stil treu. Auf fast 200 Seiten erstrecken sich insgesamt zwölf Aufgaben, die das Strafprozessrecht in Fallform gießen. Dabei wird von den Bearbeitern nicht allein ein klausur- oder gar examensreifes Gutachten verlangt, sondern es werden durchaus auch einmal verschiedene Fallgestaltungen in Einzelaufgaben abgefragt, sodass die Leser auf ihrem (vorhandenen oder zu erstrebenden) Wissensstand abgeholt werden. Die Autoren lassen aber zu Recht keinen Zweifel daran, dass man das Strafprozessrecht weder im Studium noch für die Prüfungsvorbereitung links liegen lassen soll, gerade weil die Wahrscheinlichkeit der späteren Befassung in der Praxis exorbitant hoch sein wird. Schon deshalb ist der Ansatz richtig, von den Bearbeitern der Fälle viel zu verlangen, denn mit zu stark vereinfachter Stoffdarbietung ist keinem geholfen. Abgerundet wird das Werk dann mit strafprozessualen Zusatzfragen, denen man in dieser Form in einer Examensklausur begegnen kann.

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Die Fälle werden zunächst optisch gut aufbereitet. Der Sachverhalt mit Bearbeitervermerk erfolgt auf einer eigenen Seite. Hiernach schließen sich gutachterliche Vorüberlegungen und eine Lösungsgliederung an, letztere wiederum auf einer eigenen Seite, sodass man ohne Selbstbetrug zunächst nur vom Sachverhalt und den Fallfragen Kenntnis nehmen kann. Zuletzt folgt dann der ausformulierte Lösungsvorschlag mit einem erfreulich umfangreichen Fußnotensystem. Trotz der relativen Kürze der Lösungen hätte eine Nummerierung mit Randnummern gut getan, auf die die Lösungsgliederung oder die Vorüberlegungen hätten Bezug nehmen können (ganz zu schweigen vom recht knappen Stichwortverzeichnis). Vielleicht eine Idee für die dritte Auflage.

Was wird inhaltlich geboten bzw. abverlangt? Eigentlich die gesamte Bandbreite der StPO: von den strafverfahrensrechtlichen und auch den verfassungsrechtlichen Verfahrensprinzipien über das Strafantragserfordernis, Einstellungsmöglichkeiten, Ermittlungsmaßnahmen, Vorgängen in der Hauptverhandlung, Rechtsschutzmöglichkeiten und revisionsrechtliche Fragen ist alles dabei. Der Umgang mit Zeugen und ihren Rechten stellt ebenso einen wiederkehrenden Schwerpunkt dar wie das Beweisrecht. Selbst Wiedereinsetzung und die Begnadigung haben ihren Weg in die Fälle gefunden.

Dabei gehen die Fälle durchaus ins Detail, sodass der wissenschaftliche Ansatz, der den studentischen Bearbeitern ja noch eigen ist, gut zur Geltung kommt. Beispielhaft herausgegriffen werden kann dafür Fall 6, der den Mitbeschuldigten nach formalen und materiellen Kriterien ins Spiel bringt, Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte voneinander abgrenzt und auch das Eidesverweigerungsrecht am Ende benennt. Hinzu kommt die gelungene Verschmelzung von prozessualem Tatbegriff und Konkurrenzlehre, was dann noch mit dem Problem der Nachtragsanklage und dem Strafklageverbrauch verbunden wird.

Es ist auch für den strafrechtlichen Praktiker immer wieder lehrreich, durch eine solche Fallsammlung zu schmökern. Umso mehr sollte das Ansinnen der Autoren, die komplexe aber überschaubare Materie des Strafprozessrechts in angemessen anspruchsvoller Aufmachung in die Köpfe der Studierenden zu begleiten, auf fruchtbaren Boden fallen. Das Fallbuch ist eine Herausforderung, aber eine, die sich lohnt. Denn der Erkenntnisgewinn ist bei ernsthafter Bearbeitung für beide Examina greifbar.

geschrieben am 24.02.2020 | 486 Wörter | 3265 Zeichen

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