Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Das Assessorexamen im Zivilrecht


Statistiken
  • 4086 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Das Assessorexamen im Zivilrecht Während des Referendariats muss man sich meist gleich zu Beginn entscheiden, mit welchem Lehrbuch man sich das zivilrechtliche Wissen aneignen möchte: Köringer, Oberheim oder Anders/Gehle. Natürlich wird man Details anhand aller drei Werke vor den Examina prüfen und die erworbenen Kenntnisse angleichen, aber letzten Endes hat man doch zu wenig Zeit, um neben Arbeitsgemeinschaft, Stationsarbeit, Klausuren und allgemeinem Lernpensum mehrere Werke voll durchzuarbeiten. Der Anders/Gehle war dabei mein persönlicher Favorit ohne dabei die beiden anderen Werke in ihrer Qualität irgendwie abzuwerten. Inzwischen ist das Werk in 14. Auflage erschienen und wartet mit bald 650 Seiten inklusive Verzeichnissen auf. Das ist für Referendare ein ambitioniertes Unterfangen, steht aber in wohltuendem Kontrast zu plakativ verkürzten Skripten, mit denen Referendaren mitunter eine Einfachheit des Stoffes angedient wird, die der Komplexität des Zivilprozessrechts nicht gerecht wird. Die Gestaltung des Buches ist bewährt und lesefreundlich. Neben einem gut untergliederten und optisch gut aufbereiteten Fließtext finden sich echte und zahlreiche Fußnoten, graphisch hervorgehobene Formulierungsbeispiele en masse und Aufbauschemata. Aufzählungen und Beispiele verdeutlichen die vermittelten Inhalte zusätzlich. Die Autoren bringen den Lesern das Zivilprozessrecht von Grund auf nahe, indem sie mit Bearbeitungstechniken beginnen und dabei die Besonderheiten der Anwaltssicht ebenso berücksichtigen wie den Aktenvortrag. Hiernach werden Beweismittel und Beweiswürdigung in den Fokus gestellt. Dabei kommen wie selbstverständlich auch Klassiker der Rechtspraxis zur Sprache, z.B. die Zeugenstellung des Kindes als prozessunfähige Partei. Auch die Abgrenzung zu Indizien, Vermutungen und zur Figur des Anscheinsbeweises ist enthalten und führt die angehenden Assessoren schon auf sehr schwieriges Terrain. Fast ein wenig knapp, wenngleich in der Kompaktheit erfreulich präzise wird die Beweislast vorgestellt und als Abschluss der Thematik die Schadensschätzung nach § 287 ZPO erläutert. Sodann kommen einzelne prozessuale Problemkonstellationen zur Sprache, etwa die Aufrechnung, das Säumnisverfahren, Präklusion, gestufte Anträge sowie die Stufenklage, Widerklage, Feststellungsklage und ganz umfangreich die Erledigung. Auch Berufung und einstweiliger Rechtsschutz werden in großen eigenen Kapiteln thematisiert. Besonders zu loben sind die grundlegenden Ausführungen zur Kostenentscheidung sowie die immer wieder eingeschobenen Unterkapitel zu den Kosten des Rechtsstreits, etwa bei Erledigung oder Parteiänderung. Gleiches gilt für anwaltliche Betrachtungen von prozessualen Situationen oder die unterschiedliche Behandlung bestimmter Aspekte je nach Arbeitsauftrag „Urteil“ oder „Gutachten“. Mit zunehmender Lektüre gewinnt man die notwendige Sicherheit, die nach zwei Jahren Vorbereitungsdienst in Examen erwartet wird. Auch Jahre nach den Examina macht es Spaß, in diesem Werk zu blättern und sich auf die juristischen Grundlagen zu besinnen. Nur wenige Werke schaffen es, ein juristisches Evergreen zu bleiben. Der Anders/Gehle gehört definitiv zu diesem erlauchten Kreis.

Während des Referendariats muss man sich meist gleich zu Beginn entscheiden, mit welchem Lehrbuch man sich das zivilrechtliche Wissen aneignen möchte: Köringer, Oberheim oder Anders/Gehle. Natürlich wird man Details anhand aller drei Werke vor den Examina prüfen und die erworbenen Kenntnisse angleichen, aber letzten Endes hat man doch zu wenig Zeit, um neben Arbeitsgemeinschaft, Stationsarbeit, Klausuren und allgemeinem Lernpensum mehrere Werke voll durchzuarbeiten. Der Anders/Gehle war dabei mein persönlicher Favorit ohne dabei die beiden anderen Werke in ihrer Qualität irgendwie abzuwerten.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Inzwischen ist das Werk in 14. Auflage erschienen und wartet mit bald 650 Seiten inklusive Verzeichnissen auf. Das ist für Referendare ein ambitioniertes Unterfangen, steht aber in wohltuendem Kontrast zu plakativ verkürzten Skripten, mit denen Referendaren mitunter eine Einfachheit des Stoffes angedient wird, die der Komplexität des Zivilprozessrechts nicht gerecht wird.

Die Gestaltung des Buches ist bewährt und lesefreundlich. Neben einem gut untergliederten und optisch gut aufbereiteten Fließtext finden sich echte und zahlreiche Fußnoten, graphisch hervorgehobene Formulierungsbeispiele en masse und Aufbauschemata. Aufzählungen und Beispiele verdeutlichen die vermittelten Inhalte zusätzlich.

Die Autoren bringen den Lesern das Zivilprozessrecht von Grund auf nahe, indem sie mit Bearbeitungstechniken beginnen und dabei die Besonderheiten der Anwaltssicht ebenso berücksichtigen wie den Aktenvortrag. Hiernach werden Beweismittel und Beweiswürdigung in den Fokus gestellt. Dabei kommen wie selbstverständlich auch Klassiker der Rechtspraxis zur Sprache, z.B. die Zeugenstellung des Kindes als prozessunfähige Partei. Auch die Abgrenzung zu Indizien, Vermutungen und zur Figur des Anscheinsbeweises ist enthalten und führt die angehenden Assessoren schon auf sehr schwieriges Terrain. Fast ein wenig knapp, wenngleich in der Kompaktheit erfreulich präzise wird die Beweislast vorgestellt und als Abschluss der Thematik die Schadensschätzung nach § 287 ZPO erläutert.

Sodann kommen einzelne prozessuale Problemkonstellationen zur Sprache, etwa die Aufrechnung, das Säumnisverfahren, Präklusion, gestufte Anträge sowie die Stufenklage, Widerklage, Feststellungsklage und ganz umfangreich die Erledigung. Auch Berufung und einstweiliger Rechtsschutz werden in großen eigenen Kapiteln thematisiert.

Besonders zu loben sind die grundlegenden Ausführungen zur Kostenentscheidung sowie die immer wieder eingeschobenen Unterkapitel zu den Kosten des Rechtsstreits, etwa bei Erledigung oder Parteiänderung. Gleiches gilt für anwaltliche Betrachtungen von prozessualen Situationen oder die unterschiedliche Behandlung bestimmter Aspekte je nach Arbeitsauftrag „Urteil“ oder „Gutachten“. Mit zunehmender Lektüre gewinnt man die notwendige Sicherheit, die nach zwei Jahren Vorbereitungsdienst in Examen erwartet wird.

Auch Jahre nach den Examina macht es Spaß, in diesem Werk zu blättern und sich auf die juristischen Grundlagen zu besinnen. Nur wenige Werke schaffen es, ein juristisches Evergreen zu bleiben. Der Anders/Gehle gehört definitiv zu diesem erlauchten Kreis.

geschrieben am 08.03.2020 | 410 Wörter | 2761 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen